Der Einzelhandel bekommt etwas dafür

Heiligabend in Polen künftig arbeitsfrei

Veröffentlicht am 31.01.2025 um 11:44 Uhr – Lesedauer: 4 MINUTEN

Warschau ‐ Als fünftes EU-Land erhebt Polen Heiligabend zum gesetzlichen Feiertag. Arbeiten am 24. Dezember – damit soll Schluss sein. Der Einzelhandel bekommt dafür aber einen Ausgleich spendiert.

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Der 24. Dezember ist in Polen künftig ein gesetzlicher Feiertag. Am 1. Februar tritt ein Gesetz in Kraft, wonach Heiligabend ebenso arbeitsfrei ist wie der erste und zweite Weihnachtsfeiertag. Im Gegenzug wird die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage im Dezember von zwei auf drei erhöht – auf insgesamt acht im Jahr.

Umstritten an dem Parlamentsbeschluss war in Polen vor allem, ob Geschäfte an drei Adventssonntagen öffnen dürfen. Nach anfänglichen Bedenken unterzeichnete der konservative Staatspräsident Andrzej Duda das Gesetz schließlich doch. Polen ist somit nach Tschechien, der Slowakei, Bulgarien und Estland der fünfte EU-Staat, in dem der 24. Dezember arbeitsfrei ist. Insgesamt gibt es in Polen nun 14 gesetzliche Feiertage.

Zuletzt hatte das Parlament in Warschau 2010 den Dreikönigstag am 6. Januar zum Feiertag erhoben. Er ist seit 2011 wieder arbeitsfrei, nachdem er 1960 abgeschafft worden war. Seit 2020 durften zudem Geschäfte am Sonntag grundsätzlich nicht mehr öffnen – bis auf sieben festgelegte Sonntage pro Jahr. Das neue Gesetz erlaubt 2025 die Ladenöffnung am zweiten, dritten und vierten Advent. Fällt der vierte Advent auf Heiligabend, fallen die verkaufsoffenen Sonntage auf den ersten, zweiten und dritten Advent. (KNA)