Erzbischof Koch muss in Kölner Schmerzensgeldprozess aussagen
Der Berliner Erzbischof Heiner Koch muss am Dienstag vor dem Landgericht Köln aussagen. Er ist als Zeuge im Prozess einer Missbrauchsbetroffenen gegen das rheinische Erzbistum geladen, wie die Berliner Erzdiözese am Montag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bestätigte. Die Betroffene war von ihrem priesterlichen Pflegevater über Jahre sexuell missbraucht worden und fordert Schmerzensgeld. Über die Ladung Kochs hatte zuerst der Berliner "Tagesspiegel" berichtet.
Koch hat laut dem Bericht zur selben Zeit wie der bereits strafrechtlich verurteilte Täter im Kölner Priesterseminar gelebt. Im Prozess soll es nun um die Frage gehen, ob der Erzbischof die Aussage der Betroffenen bestätigen kann, dass sie schon im Priesterseminar in einem Zimmer mit dem Täter übernachtet habe. Diese Informationen konnte das Erzbistum nicht bestätigen.
Zwei Prozesse an einem Tag
Das Landgericht Köln verhandelt am Dienstag zwei Schmerzensgeldklagen von Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln. Im ersten Fall fordert die heute 57-jährige Klägerin 850.000 Euro für den Missbrauch durch ihren Pflegevater. Der Priester U. war bereits 2022 wegen mehrfachen Missbrauchs zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht hat in dem Fall bereits deutlich gemacht, dass sich eine mögliche Amtshaftung des Erzbistums nur auf den dienstlichen und nicht auf den privaten Bereich beziehe. Nun wird darüber gestritten, ob man bei einem Geistlichen davon ausgehen muss, dass er immer im Dienst ist.
Im zweiten Fall fordert eine Missbrauchsbetroffene 830.000 Euro vom Erzbistum. Sie ist nach eigenen Angaben in den 1990er-Jahren als Kind von ihrem Messdiener-Gruppenleiter missbraucht worden. Dieser habe die Gruppe betreut, obwohl er schon vorher durch übergriffiges Verhalten aufgefallen sei. Das Erzbistum vertritt die Auffassung, dass der Gruppenleiter kein "Amt" in der Diözese bekleidet habe und diese deshalb nicht für dessen Taten haften müsse. Das Gericht machte hingegen deutlich, dass die Amtshaftung auch für ehrenamtlich tätige Messdienerleiter gelten könne.
Schon zwei Erzbischöfe im Zeugenstand
Das Kölner Landgericht hatte in jüngerer Zeit bereits zwei andere Erzbischöfe als Zeugen vernommen. 2022 musste der Hamburger Erzbischof und frühere Personalchef des Erzbistums Köln, Stefan Heße, im Strafprozess gegen den Priester U. aussagen. Ein Jahr später befragte das Gericht den Kölner Erzbischof und Kardinal Rainer Maria Woelki, nachdem er selbst gegen die "Bild"-Zeitung geklagt hatte. (KNA)