Vatikan billigt Schweizer Umgang mit Missbrauchsakten im Geheimarchiv
Der Vatikan hat den Umgang der Schweizer Bischöfe mit Akten im bischöflichen Geheimarchiv gebilligt. Auf Anfrage von katholisch.de teilte die Schweizer Bischofskonferenz mit, dass das Vorgehen mit dem Apostolischen Stuhl "klar geregelt" wurde. Die bisherige Selbstverpflichtung im Umgang mit Missbrauchsakten, auf die sich die Bischöfe geeinigt hatten, wird demnach uneingeschränkt weiter angewendet. Zu weiteren Details der Absprachen mit dem Vatikan äußerten sich die Bischöfe nicht, da sie die Zuständigkeit dafür beim Heiligen Stuhl sehen. Die für die Schweiz zuständige Apostolische Nuntiatur in Bern teilte auf Anfrage von katholisch.de am Montagnachmittag mit, dass sie der Auskunft der Bischofskonferenz "in dieser Angelegenheit derzeit nichts hinzuzufügen hat".
Nach der Vorstellung einer Untersuchung zu Missbrauch in der Kirche hatten die Schweizer Bischöfe im September 2023 angekündigt, künftig keine Akten mehr in ihren Geheimarchiven zu vernichten – ausdrücklich im Widerspruch zum geltenden Kirchenrecht, das eine regelmäßige Löschung vorsieht. Akten von Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren sind zu vernichten, wenn der Angeklagte verstorben ist, spätestens aber zehn Jahre nach der Verurteilung. Lediglich ein kurzer Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils ist aufzubewahren. Im Widerspruch dazu haben sich die Bischöfe verpflichtet, keine Akten mehr zu vernichten, die im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen stehen oder den Umgang damit dokumentieren, soweit nicht das schweizerische Datenschutzgesetz deren Vernichtung vorschreibt.
Die Regelungen zum bischöflichen Geheimarchiv stehen seit Jahren in der Kritik aufgrund ihrer Rolle bei der Vertuschung von Missbrauchsfällen in der Kirche. Jeder Bischof ist verpflichtet, ein Geheimarchiv zu führen. In Deutschland haben mehrere Bischöfe den Umgang mit ihrem Geheimarchiv in den letzten Jahren neu geregelt, darunter der Trierer Bischof Stephan Ackermann und der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck. (fxn)
8. April 2025, 8.30 Uhr: Ergänzt um Auskunft der Apostolischen Nuntiatur