Münchener Kardinal weist Anschuldigungen gegen Passauer Bischof zurück

Marx zu Passauer Priesterstreit: Oster hat nichts falsch gemacht

Veröffentlicht am 12.04.2025 um 20:42 Uhr – Lesedauer: 4 MINUTEN

München/Passau ‐ Rund 1.000 Menschen protestierten am Samstag für einen abgesetzten Pfarrer in Passau. Unterdessen hat Kardinal Marx Bischof Oster gegen Anschuldigungen verteidigt. Ein strafbares Verhalten des Bischofs könne er nicht erkennen.

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Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, hat den Passauer Bischof Stefan Oster im Streit um das mögliche Fehlverhalten eines Priesters entlastet. Ein Missbrauchsbetroffener hatte Marx kontaktiert und warf Oster vor, das Fehlverhalten nicht früh genug nach Rom gemeldet zu haben. Wie die "Süddeutsche Zeitung" am Samstag berichtete, hat Marx in einem Schreiben an den Betroffenen mitgeteilt, er könne der "Auslegung der Rechtslage nicht zustimmen. Ein strafbares Fehlverhalten aufseiten von Herrn Bischof Oster kann ich daher nicht erkennen."  Marx ist als Münchener Erzbischof für die Kirchenprovinz verantwortlich, zu der auch Passau gehört.

Konkret wird dem Priester vorgeworfen, in der Jugendarbeit Grenzen verletzt zu haben. Dabei geht es unter anderem um Alkoholmissbrauch. Oster hatte ihn im März aus dem Dienst genommen. Um sexuellen Missbrauch geht es dabei nicht. Der Priester bestreitet alle Vorwürfe, am Samstag gab es in Passau Proteste gegen seine Abberufung. Der Betroffene hatte Oster vorgeworfen, bereits 2023 von Vorwürfen gegen den Geistlichen gehört, diese aber nicht an den Vatikan weitergeleitet zu haben.

Kein Anfangsverdacht für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Marx betonte dem Bericht zufolge in seinem Schreiben, dass Medienberichten und der kürzlich veröffentlichten Stellungnahme Osters keine Hinweise auf konkrete Straftaten zu entnehmen seien, die dem ersten Artikel des Apostolisches Schreiben "Vos estis lux mundi" (2019) entsprächen. Darin hatte Papst Franziskus die Regeln zur Prävention von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche aufgelistet.

Zudem sehe das Schreiben nicht vor, Fehlverhalten unmittelbar nach Rom weiterzuleiten. Zunächst sei dafür der Ortsordinarius zuständig – also Bischof Oster. Diesem sei aber erst im März 2025 von der unabhängigen Ansprechperson des Bistums geraten worden, die Staatsanwaltschaft einzuschalten, so Marx. Die Staatsanwaltschaft habe zudem keinen Anfangsverdacht für eine Straftat gefunden. Der Zeitung teilte die Staatsanwaltschaft Passau mit, dass bislang kein Anfangsverdacht bestehe, die Ermittlungen aber noch nicht abgeschlossen seien. (cbr)