Weg von der Buchstabentreue
"Die Suche nach einer theologisch verantwortbaren und pastoral angemessenen Begleitung von Gläubigen, deren Ehe zerbrochen ist und die zivil geschieden und wiederverheiratet sind, gehört weltweit zu den drängenden Herausforderungen der Ehe- und Familienpastoral", sagt Kardinal Reinhard Marx, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz. Bisher dürfen die Betroffenen nicht zur Kommunion gehen, auch das Sakrament der Buße bleibt ihnen verwehrt.
Verschiedene Theologen haben einen möglichen Ausweg ins Spiel gebracht: Den der Barmherzigkeit. So plädiert insbesondere der frühere Kurienkardinal Walter Kasper für einen barmherzigen Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen. Es könne, schreibt Kasper, "keine allgemeine Lösung des Problems, sondern nur Einzellösungen geben." Aber steht dem nicht das Kirchenrecht entgegen?
Wenn das Recht an seine Grenzen stößt
"In moralisch komplexen Konfliktsituationen stößt das Recht an seine Grenzen", sagte Kirchenrechtler Helmuth Pree bei einer Tagung der Katholischen Akademie Bayern. Weg von der Buchstabentreue, hin zur flexiblen Anwendung von Normen, so das Plädoyer des seit kurzem emeritierten Theologie-Professors der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität: "Die Lösung kann im Einzelfall auch darin liegen, entgegen dem Wortlaut des Gesetzes zu entscheiden."
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Theorie trifft Praxis: Über zwei Jahre beraten Bischöfe und Laien im Vatikan über die "pastoralen Herausforderungen der Familie". Das ist ein höchst brisantes Thema, bei dem die Vorstellungen der Kirche und die Lebenspraxis ihrer Gläubigen zunehmend auseinanderdriften.Was bedeutet das konkret? Der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode, Delegierter bei der Familiensynode, erklärt den Begriff der Barmherzigkeit als eine Art "Durchführungsbestimmung": "Im Recht gibt es immer für bestimmte Situationen eine differenzierte Anwendung." Dies widerspreche nicht einer grundsätzlichen Wahrheit, so Bode, "die sich aber doch nochmal in Einzelsituationen übersetzen lassen muss". Ein barmherziger Umgang sei nicht willkürlich, betont Kirchenrechtler Helmuth Pree: "Die Besonderheit der Barmherzigkeit besteht darin, dass sie sich der Not eines anderen annimmt, um dieser abzuhelfen." Sie könne als grundlegendes Gebot Jesu gelten, erläutert Pree und nimmt Bezug auf dessen "Feldrede" im Lukas-Evangelium: "Seid barmherzig, wie es auch euer Vater ist."
Allerdings sieht der Kirchenrechtler eine wesentliche Voraussetzung: "Das Erbarmen braucht als grundlegende Struktur immer die Gerechtigkeit." Menschen, die nach einer Scheidung noch einmal heiraten, müssten ihre Fehler eingestehen und beheben: "In jedem Fall sind Wiedergutmachung des Bösen und des Ärgernisses sowie die Behebung des Schadens Bedingungen der Vergebung." Ohne Offenheit zwischen den früheren Partnern geht es also nicht, denn "Gerechtigkeit kann nicht auf Kosten der Wahrheit realisiert werden", erklärt der Münchner Kirchenrechtler.
Dem Buchstaben der Norm die Stimme der Menschlichkeit verleihen
Andere hochrangige Experten für kanonisches Recht stützen diese Überlegungen. So wendet sich Bischof Juan Ignacio Arrieta, Sekretär des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte in Rom, gegen eine positivistische Sicht aufs Kirchenrecht: "Die Wahrheit verlangt, gerechte Lösungen der Probleme von rechtlicher Relevanz zu finden und den konkreten Bedürfnissen gerecht zu werden, auch jenseits des Wortlauts der Norm." Kritiker wenden ein, durch einen barmherzigen Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen gebe die Kirche ihre objektive Wahrheit auf, die Gläubigen könnten verwirrt werden.
Stehen also Wahrheit und Barmherzigkeit im Konflikt? Bischof Arrieta verneint: "Dieser Ausgangspunkt, der einem falschen Begriff von Wahrheit entspricht, führt in eine Sackgasse des Entweder-Oder", so der promovierte Kirchenrechtler: "Entweder Wohl der Person oder Befolgung des Gesetzes." So einfach aber dürfe es sich derjenige, der mit dem Recht arbeitet, nicht machen: "Er muss bei der Lösung des Einzelfalles dem Buchstaben der Norm die Stimme der Menschlichkeit verleihen", sagt der Mann aus dem Vatikan.
Nach dieser Auffassung steht die Barmherzigkeit also nicht im Widerspruch zum Kirchenrecht. Da es sich mit geistlichen Fragen beschäftigt, bewege sich das kanonische Recht notwendig innerhalb der Parameter von Liebe und Milde, erklärt Bischof Arrieta. Die so genannten Elastizitätsinstrumente des Kirchenrechts "sind Auslegungs- und Anwendungsregeln, die die Verwirklichung der Barmherzigkeit bei der Lösung von Einzelfällen gestatten". Eine zentrale Rolle komme kirchlichen Richtern und Seelsorgern zu, die das Recht anwenden, meint der Sekretär des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte. Sie müssten gut ausgebildet sein, um im Spannungsfeld zwischen dem konkreten Einzelfall und der kirchlichen Tradition mit Einfühlungsvermögen zu handeln.
Als Betroffener im Frieden mit der Kirche leben
Die Experten betonen übereinstimmend: Barmherzigkeit ist kein Rechtsinstrument, sondern ein "ethisches Motiv", wie es Kirchenrechtler Helmuth Pree nennt. Im Falle einer zweiten staatlich geschlossenen Ehe könne das bedeuten: Obwohl das Leben im Widerspruch zum Kirchenrecht stehe, könnten in der neuen Partnerschaft "moralisch unübersteigbare Pflichten gegenüber dem Partner und den Kindern entstanden sein". Eine Rückkehr zum früheren Partner bedeute daher neues Unrecht.
Also folgert Helmuth Pree: "Die Lösung muss über das Recht hinausgehen." Sein Vorschlag: Es könnte eine Art tolerierten Raum geben, der durch Barmherzigkeit legitimiert ist: "Es wäre der Raum, in dem der Weg der Buße und Reifung stattfindet, in dem der Betroffene aber in Frieden mit der Kirche leben kann." Und der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode sagt mit Blick auf die deutschen Bischöfe: "Wir möchten eigentlich in der größeren Mehrheit dafür eintreten, dass man eben diese Situation prüft, unter bestimmten Kriterien und in Gesprächen mit Geistlichen, ob die Zulassung zu den Sakramenten möglich ist."