Papst Franziskus hat das Kirchenrecht zum Ehenichtigkeitsverfahren reformiert

Schneller, einfacher, lokaler

Veröffentlicht am 08.09.2015 um 13:17 Uhr – Von Agathe Lukassek – Lesedauer: 
Kirchenrecht

Bonn ‐ Das kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren wird einfacher, schneller und kostenfrei: Papst Franziskus hatte eine entsprechende Reform beschlossen. Künftig kann eine Instanz alleine entscheiden, zudem wird es eine Art Schnellverfahren geben.

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Das Motu proprio "Mitis Iudex Dominus Iesus" (Der milde Richter Herr Jesus) richtet sich an die lateinische Teilkirche und "Mitis et misericors Iesus" (Der sanfte und barmherzige Jesus) ändert das Kirchenrecht der katholischen Ostkirchen. Das neue Verfahren solle nicht für die Ehenichtigkeitsverfahren werben, sondern eine "gerechte Einfachheit" fördern, schreibt der Papst. Die Gläubigen, die eine Klärung ihres Status erlangen wollen, sollen nicht mehr von Ungewissheit und Zweifel geplagt seien.

Bei einer Annullierung wird nicht eine Ehe geschieden, sondern festgestellt, dass sie ungültig ist und nie bestanden hat, etwa weil Voraussetzungen zur Schließung einer sakramentalen Ehe fehlten. Dazu zählen Formfehler wie etwa das Fehlen von Trauzeugen. Meist werden jedoch sogenannte Willensmängel oder Erkenntnismängel geltend gemacht, etwa wenn ein Partner von vorneherein Kinder ausschließt. Nach der Nichtigerklärung kann jeder der beiden Partner kirchlich heiraten.

Schnellverfahren unter besonderen Umständen

Künftig genügt ein einziges Urteil eines Richters zur Erklärung der Nichtigkeit. Bislang musste jeder Fall mindestens zwei Instanzen durchlaufen - nämlich das Diözesan- und Metropolitangericht der Kirchenprovinz - und bedurfte bei einander widersprechenden Entscheidungen noch einer dritten Instanz. Das war in der Regel die Römische Rota im Vatikan. Unter bestimmten Bedingungen soll das Urteil nun bereits binnen einiger Wochen gefällt werden können und sich nicht mehr über Jahre hinziehen. Die Maximaldauer eines Ehenichtigkeitsprozesses beträgt nun ein Jahr, wie der Präsident des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte, Kardinal Francesco Coccopalmerio, erklärte. Bei eindeutiger Faktenlage und Einvernehmen der Partner kann der Bischof eine Art Schnellverfahren durchführen.

Linktipp: Wenn die Ehe keine war

Viele Beziehungen scheitern – auch nach einer kirchlichen Hochzeit. Mit dieser Realität hatte sich auch die Familiensynode im Vatikan im vergangenen Jahr auseinandergesetzt. In der Folge wurde eine Reform des Ehenichtigkeitsverfahrens auf den Weg gebracht. Kirchenrechtsexperten äußerten sich wohlwollend zu den Plänen.

Im Fall eines Konfliktes nach der Entscheidung der ersten Instanz bleiben eine zweite Instanz beim zuständigen Erzbistum der Kirchenprovinz und die dritte Instanz im Vatikan erhalten. In Zukunft hat der Ortsbischof selbst das Richteramt auszuüben. Zumindest darf er es nicht vollständig delegieren, verfügte der Papst. Er möchte damit sicherstellen, dass keine Nachlässigkeit in das Verfahren Einzug hält, heißt es in "Mitis Iudex Dominus Iesus".

Wie die kostenfreie Liebe Christi

Die Verfahren sollen für die Paare künftig kostenlos sein, weil die Kirche in dieser Materie, die so sehr mit dem Heil der Seelen verknüpft sei, die kostenfreie Liebe Christi ausdrücken soll, so Franziskus. Mit dieser Reform des Kirchenrechts wolle er jenen Katholiken entgegenkommen, die sich "aufgrund physischer oder moralischer Distanz zu oft von den juristischen Strukturen der Kirche abgewendet haben", heißt es in dem päpstlichen Erlass.

Nach jüngsten vatikanischen Angaben wurden 2013 weltweit rund 47.150 Ehen für nichtig erklärt - bei insgesamt 71.800 abgeschlossenen Verfahren. Davon entfielen mit 24.600 mehr als die Hälfte der annullierten Ehen auf die USA. In Deutschland waren es in diesem Zeitraum 740.

Themenseite: Familiensynode

Vom 4. bis 25. Oktober 2015 tritt die XIV. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode unter dem Thema "Die Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute" in Rom zusammen. Diese Themenseite bündelt die Berichterstattung von katholisch.de zur Synode.

Ehenichtigkeitserklärungen werden auch in der Debatte über den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen immer wieder als möglicher Lösungsweg genannt. Denn laut Katechismus der Katholischen Kirche lebt der zivil wiederverheiratete Geschiedene im dauerhaften Ehebruch und das führt zum Ausschluss von den Sakramenten.

Marx begrüßt die Reform

Die neuen Regelungen treten am 8. Dezember in Kraft. Da beginnt auch das von Franziskus ausgerufene Heilige Jahr der Barmherzigkeit. Der Zeitpunkt der Reform, zwei Wochen vor Eröffnung der Familiensynode im Vatikan, überraschte viele Beobachter, da die Ehenichtigkeitsprozesse auch auf der Tagesordnung der Bischofsversammlung stehen. Auf eine entsprechende Nachfrage von Journalisten nach der Kollegialität, antwortete Pio Vito Pinto, der Dekan der Römischen Rota, dass die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen über die Reformpläne des Papstes informiert gewesen seien. Zudem stünde die Aufgabe der Bischöfe im Zentrum der Reform.

Die Vereinfachung von Ehenichtigkeitsprozessen ist aus Sicht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, ein "vernünftiges Signal". "Es ist aber keine Lösung dieser grundsätzlichen Probleme", fügte Marx am Dienstag vor der Bundespressekonferenz in Berlin hinzu. Ehenichtigkeit sei für viele, etwa nach zwanzig Jahren Ehe, schlicht ein fremder Begriff. Die Verfahrensänderung betreffe insofern nur ein Teilproblem dessen, was das Scheitern von Ehen und den Wunsch nach einer zweiten Heirat anbelange. (mit Material von KNA)

Von Agathe Lukassek