Klage über unzureichende Rente und teure Krankenversicherung

Ex-Bischof Nann fordert anderen Umgang mit ausgeschiedenen Priestern

Veröffentlicht am 12.11.2025 um 13:06 Uhr – Lesedauer: 

Caravelí ‐ Wegen der Liebe ist Reinhold Nann aus dem Bischofsamt geschieden – das hat auch finanzielle Konsequenzen: geringe Rente statt Priesterpension, hohe Kosten für die Krankenversicherung. Er fordert die deutschen Bischöfe daher zum Handeln auf.

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Der aus dem Priesteramt ausgeschiedene Bischof Reinhold Nann fordert einen anderen Umgang und eine bessere Absicherung von Priestern, die ihr Amt aufgeben. In seinem Blog sieht der aus Freiburg stammende ehemalige Prälat von Caravelí (Peru) in der herrschenden Praxis eine "elementare" Verletzung von Arbeits- und Menschenrechten. "Die Tatsache, dass die Kirche in Deutschland als öffentlich-rechtlicher Träger gilt und Priester als beamtenähnlich einstellen kann, allerdings ohne Kündigungsschutz, erweist sich für ältere, vom Amt ausscheidende Priester als fatale Kostenfalle", so Nann.

Auf Anfrage von katholisch.de teilte das Erzbistum Freiburg mit, dass Nann mit seiner Bischofsweihe 2017 aus dem Inkardinationsverband ausgeschieden sei und damit seither nicht mehr im Dienst der Erzdiözese stehe. "Zugleich stand die Erzdiözese ihm während seines Dienstes als Bischof von Caravelí im Sinne einer missionarischen Unterstützung weiterhin finanziell zur Seite – wie dies auch bei anderen Priestern der Fall ist, die aus der Erzdiözese heraus in Missionsländern tätig sind", so der Sprecher.

Mitte Oktober wurde bekannt, dass Nann nach seinem Rücktritt als Prälat und einer Auszeit zivil geheiratet hat und mit seiner Frau in Peru lebt. Kurz darauf äußerte er sich kritisch zum verpflichtenden Zölibat und informierte darüber, dass er noch nicht aus dem Klerikerstand entlassen worden sei. "Ich habe ein Jahr gewartet und warte immer noch darauf", betont er. Erst eine Entlassung aus dem Klerikerstand mit einer Entpflichtung vom Zölibat würde ihm ermöglichen, eine kirchlich gültige Ehe zu schließen. Nann zeigt sich enttäuscht über die Kirche in Deutschland, die im Rahmen des Synodalen Wegs den Papst um eine Überprüfung des verpflichtenden Zölibats gebeten hatte. "Das mindeste, was ich von den deutschen Bischöfen erwartet hätte, wäre ein anderer, barmherzigerer Umgang mit den Priestern zu pflegen, die das Zölibats-Gesetz nicht mehr halten konnten und wollten." Dafür hätten sie als Arbeitgeber nämlich anders als beim Zölibat eine Entscheidungskompetenz.

Forderung nach besserer Versorgung

In seiner Wortmeldung schließt sich Nann den Forderungen der  Initiative "Priester im Dialog" an. Die Initiative setzt sich für einen anderen Umgang mit aus dem Amt geschiedenen Priestern ein und steht der Reformgruppe "Wir sind Kirche" nahe. Insbesondere klagt er über die Alterssicherung und die Krankenversicherung. "Wir bitten um keine Almosen", so Nann: "Wir wollen eine allgemeingültige Regelung, die dem staatlichen Beamtenrecht entspricht und ein würdiges Leben im Alter ermöglicht."

Die im Falle des Ausscheidens aus dem beamtenähnlichen Verhältnis nachgezahlten Beiträge aus der Rentenversicherung hält Nann für zu gering. Die daraus resultierende Rente sei  deutlich geringer als das Altersgeld, das ehemalige staatliche Beamte in ähnlichen Situationen erhielten. Nann fordert daher eine analoge Regelung wie bei staatlichen Beamten. Grundsätzlich solle versucht werden, die Betroffenen weiter im kirchlichen Dienst einzusetzen, falls das nicht möglich sei, solle eine angemessene Abfindung in Höhe von einem Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung gezahlt werden. Nann selbst habe lediglich eine Abfindung von vier verringerten Monatsgehältern erhalten, insgesamt etwa 8.000 Euro.

Besonderheit des deutschen Religionsverfassungsrechts

Er fordert weiter, dass Priester grundsätzlich gesetzlich versichert werden sollen. Die Tarife der privaten Krankenversicherung, die sich im Fall Nanns nach seinen Angaben auf 1.000 Euro im Monat belaufen, seien zu teuer. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung sei bei Priestern über 55 Jahren in der Regel nicht möglich. Er fordert die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) auf, Verhandlungen mit dem Träger der Versicherung von Priestern aufzunehmen, um einen "bezahlbaren Sondertarif" zu erreichen. Der aus Breisach am Rhein (Erzbistum Freiburg) stammende Nann war von 2017 bis 2024 Bischof der Territorialprälatur Caravelí im Süden Perus. Eine Territorialprälatur ist eine Bistümern gleichgestellte Teilkirche innerhalb er katholischen Kirche. Bereits seit 2002 wirkte Nann dauerhaft in dem südamerikanischen Land.

Priester sind in Deutschland keine Angestellten der Kirche: Öffentlich-rechtlich verfasste Religionsgemeinschaften haben die Dienstherrenfähigkeit. Das bedeutet, dass sie Beamtenverhältnisse begründen können. Für die Versorgung von Klerikern und anderen Kirchenbeamten sind sie selbst zuständig. Kleriker und Ordensleute sind grundsätzlich von der Rentenversicherungspflicht befreit. Generell gilt laut der Erzdiözese beim Ausscheiden von Klerikern aus dem Amt, dass für die gesamte Dienstzeit eine Nachversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung vorgenommen werde. "Damit bestehen Rentenansprüche aus der gesamten aktiven Dienstzeitberechnet aus der Höhe der Brutto-Besoldung." Die Nachversicherung erfolge unabhängig davon, ob eine Entlassung aus dem Klerikerstand kirchenrechtlich ausgesprochen wurde. Abfindungen seien in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. "In begründeten Einzelfällen kann jedoch eine Unterstützung zur Überbrückung in sozialen Härtefällen gewährt werden", betonte der Sprecher des Erzbistums. (fxn)

13. November 2025, 9 Uhr: Ergänzt um Stellungnahme des Erzbistums Freiburg (zweiter und letzter Absatz).