Bischof Feige erreicht Altersgrenze im November 2026

Bistum Magdeburg will Laien bei Bischofswahl beteiligen

Veröffentlicht am 12.11.2025 um 14:56 Uhr – Lesedauer: 

Magdeburg ‐ Noch rund ein Jahr bleibt dem Magdeburger Bischof Gerhard Feige, bevor er die Altersgrenze für Bischöfe erreicht. Schon jetzt macht sich ein synodales Gremium seines Bistums Gedanken darüber, wie sein Nachfolger ausgewählt werden kann.

  • Teilen:

Das Bistum Magdeburg will Laiinnen und Laien bei der Wahl eines Nachfolgers von Bischof Gerhard Feige beteiligen. Wie das Bistum am Dienstag mitteilte, habe sich das Kathedralkapitel, das für die Auswahl eines neuen Bischofs zuständig ist, in einem Brief an den Bistumsrat gewandt, um über das absehbare Ende der Amtszeit von Bischofs Feige, die darauffolgende Sedisvakanz und das Verfahren zur Wahl eines neuen Bischofs zu informieren. "Erstmals sollen auch Ehrenamtliche und andere kirchlich engagierte Laien an der Beratung über die Nachfolge von Bischof Feige beteiligt werden", heißt es in einem Bericht zur Sitzung des Bistumsrats. "Das Kathedralkapitel des Bistums Magdeburg ermöglicht damit aktiv synodale Beteiligung."

Beim Verfahren will sich das ostdeutsche Bistum demnach an den Erfahrungen aus dem Erzbistum Paderborn orientieren. Das Bistum Magdeburg gehört als Suffraganbistum zur Paderborner Kirchenprovinz. "Ehrenamtliche aus dem Bistumsrat können sich bis zum 30. November 2025 bei der Geschäftsführung des Bistumsrats melden, um am Auswahlprozess beratend mitzuwirken", teilte das Bistum weiter mit. Analog zum achtköpfigen Kathedralkapitel sollen acht Mitglieder aus dem Bistumsrat ausgewählt werden, um an diesen Beratungen teilzunehmen. Welche Mitglieder entsendet werden, entscheide der Bistumsrat in seiner nächsten Vollversammlung Ende Februar. Mit der Öffnung der Beratungen zur Bischofsnachfolge setze das Bistum Magdeburg "ein deutliches Zeichen für Transparenz und Beteiligung".

Synodaler Weg und Weltsynode befürworten Laienmitsprache

Am 19. November 2026 erreicht der amtierende Diözesanbischof Gerhard Feige die kirchenrechtlich vorgeschriebene Altersgrenze von 75 Jahren. Bischöfe sind dann gehalten, dem Papst ihren Amtsverzicht zu erklären. Wenn der Papst diesen annimmt, tritt die Zeit der Sedisvakanz ein. Im Bistum Magdeburg gilt das Preußenkonkordat von 1929. Zur Wahl eines neuen Bischofs reichen demnach das Kathedralkapitel sowie die Diözesanbischöfe, die ebenfalls unter das Preußenkonkordat fallen, eine Liste mit geeigneten Kandidaten beim Vatikan ein. "Unter Würdigung dieser Listen" ernennt der Vatikan dann drei Personen, aus denen das Kathedralkapitel einen Bischof wählen kann.

Der Synodale Weg der Kirche in Deutschland hatte sich in einem seiner ersten Beschlüsse für mehr Laien-Beteiligung bei der Auswahl von Bischöfen ausgesprochen. Der Handlungstext "Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs" sieht die Bildung eines Laiengremiums vor, das genauso viele Mitglieder wie das Domkapitel hat und dieses "bei der Wahrnehmung seiner Rechte im Prozess der Bischofsbestellung unterstützt". Das Erzbistum Paderborn gehörte zu den ersten Bistümern, die diesen Beschluss bei der Wahl von Erzbischof Udo Markus Bentz angewendet haben. Ein Gremium aus Laien, Klerikern und Mitgliedern des Metropolitankapitels entwickelte damals einen Anforderungskatalog für einen neuen Erzbischof und beriet mögliche Kandidaten.

Eine direkte Beteilung von Laien bei der Wahl des neuen Erzbischofs lehnte der Vatikan mit Hinweis auf das Päpstliche Geheimnis ab. Zuletzt sprach sich auch das Abschlussdokument der Weltsynode für "eine größere Stimme" der Gläubigen bei der Wahl der Bischöfe aus. (cbr)