Bestehende Ordnung wurde konkretisiert

Anti-Rassismus-Erklärung nötig: Neue Wahlordnung im Erzbistum Berlin

Veröffentlicht am 16.11.2025 um 10:42 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Durch eine schriftliche Erklärung soll sichergestellt werden, dass Kandidaten für Pfarrei- und Gemeinderäte im Erzbistum Berlin kein rassistisches Gedankengut ausleben. Die neue Wahlordnung betrifft auch die AfD.

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Wer künftig im Erzbistum Berlin für Pfarrei- und Gemeinderäte kandidieren will, muss eine schriftliche Erklärung gegen Rassismus, Antisemitismus, völkischen Nationalismus und Demokratiefeindlichkeit abgeben. Zudem muss zugesichert werden, dass keine Zugehörigkeit "zu einer Partei oder Organisation, die von den zuständigen Verfassungsschutzbehörden als gesichert extremistisch eingestuft wird", besteht. Das geht aus einem Beschluss der Vollversammlung des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum vom Wochenende hervor.

"Mit diesem Beschluss liegt die Verantwortung dort, wo sie hingehört. Alle, die in Gremien des Bistums mitwirken möchten und sich zur Wahl stellen, bekennen sich aktiv zu den Werten unserer Kirche", erklärte Karlies Abmeier, Vorsitzende des Diözesanrats. Marcel Hoyer, Geschäftsführer des Diözesanrats, sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): "Es ist wichtig, dass sich Menschen, die Verantwortung für die Kirche und für ihren Sendungsauftrag übernehmen, ganz klar von völkischem Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus distanzieren."

Der neue Passus muss noch von Erzbischof Heiner Koch bestätigt werden. Bestätigungen der Beschlüsse des Diözesanrats, also dem obersten Gremium von nicht-Geistlichen in einem Bistum, gelten aber in der Regel als Formalien.

Bestehende Wahlordnung konkretisiert

Durch den neuen Passus wird eine bereits bestehende Unvereinbarkeitsklausel in der Wahlordnung des Erzbistums konkretisiert. So heißt es bisher lediglich, dass die Zugehörigkeit in den Räten nicht vereinbar sei mit einer Mitgliedschaft in Gruppen oder Parteien, die "menschenfeindliche Ziele" verfolgten. Mit dem neuen, konkreteren Text der Wahlordnung haben unter anderem Mitglieder der AfD keinen Spielraum mehr, was eine Kandidatur in den Pfarrei- und Gemeinderäten im Erzbistum betrifft. Die Partei ist vom Verfassungsschutz in Teilen als gesichert rechtsextrem eingestuft und widerspricht damit den Forderungen des neuen Passus'. Bereits vor einem Jahr hatten die deutschen Bischöfe in einer gemeinsamen Erklärung völkischen Nationalismus verurteilt und der AfD eine deutliche Absage erteilt.

Berlin ist dabei nicht das erste Bistum, das auf eine schriftliche Erklärung für Kandidaten von kirchliche Gremien setzt. Zu Juli vergangenen Jahres hatte bereits das Bistum Magdeburg seine Wahlordnung angepasst. Auch dort müssen seitdem Kandidaten eine schriftliche Erklärung abgeben und versichern, nicht Teil einer Partei oder Organisation zu sein, "die von den zuständigen staatlichen Behörden auf dem Gebiet des Bistums als extremistisch eingestuft wird".  Der Landesverband der AfD in Sachsen-Anhalt war im Herbst 2023 vom dortigen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft worden. (KNA)