Piusbruderschaft kündigt illegale Bischofsweihen an

Die Piusbruderschaft hat angekündigt, erneut Bischöfe ohne die Erlaubnis des Papstes zu weihen. Der Generalobere der Piusbrüder, Davide Pagliarani, teilte am Montag mit, dass die Bischöfe der Gemeinschaft am 1. Juli die Weihen spenden sollen. Welche Priester der Piusbrüder geweiht werden sollen, sagte Pagliarani nicht. Der Generalobere wird laut der Mitteilung des Generalhauses in den kommenden Tagen ergänzende Erläuterungen zur gegenwärtigen Situation und zu seiner Entscheidung geben.
Die Entscheidung sei gefallen, nachdem die Piusbrüder im vergangenen Jahr Bitten an den Papst herangetragen hätten, "die Fortführung des Dienstes ihrer Bischöfe sicherzustellen". Auf diese Bitten sei der Heilige Stuhl in einem aktuellen Schreiben an den Generaloberen nicht eingegangen. Pagliarani sei daher "gestützt auf die einstimmige Meinung meines Rates zu der Überzeugung gelangt, dass der objektive Zustand schwerer Not, in dem sich die Seelen befinden, eine solche Entscheidung erfordert".
Nur noch zwei Bischöfe
Die 1970 von Erzbischof Marcel Lefebvre (1905–1991) in Opposition zum Zweiten Vatikanischen Konzil gegründete Piusbruderschaft hat derzeit zwei Bischöfe, die beide 1988 von Lefebvre mit dem brasilianischen Bischof Antônio de Castro Mayer als Kokonsekrator geweiht wurden. Alfonso de Galarreta ist 69 Jahre alt, Bernard Fellay 67. Mit ihnen wurden außerdem der 2024 verstorbene Bernard Tissier de Mallerai sowie Richard Williamson geweiht. Williamson wurde 2012 von der Piusbruderschaft ausgeschlossen und starb im vergangenen Jahr.
Im bayerischen Zaitzkofen werden die Seminaristen der Piusbruderschaft zu Diakonen und Priestern geweiht. Die Weihen sind unerlaubt, die Weiheempfänger damit automatisch suspendiert.
Die Weihe weiterer Bischöfe wird in den Kreisen der Piusbrüder bereits länger diskutiert. 2024 sprach sich der französische Distriktobere Benoît de Jorna dafür aus. Da sich die kirchliche Situation seit 1988 nicht verbessert habe, sei es notwendig, darüber nachzudenken, "ihnen Helfer zur Seite zu stellen, die eines Tages ihre Nachfolger werden". Nur mit Bischöfen kann die Gemeinschaft weiterhin Priester weihen.
Johannes Paul II.: "Wirkliche Ablehnung des Römischen Primats"
Eine unerlaubte Bischofsweihe ohne päpstlichen Auftrag zieht nach dem Kirchenrecht für den Spender wie den Empfänger der Weihe die Exkommunikation als Tatstrafe nach sich. Sie tritt also mit Begehen der Tat automatisch ein. Gemäß dem anlässlich der illegalen Bischofsweihen Lefebvres durch Papst Johannes Paul II. (1978–2005) veröffentlichten Schreiben "Ecclesia Dei" (1988) "stellt dieser Ungehorsam, der eine wirkliche Ablehnung des Römischen Primats in sich schließt, einen schismatischen Akt dar". Die Aufhebung der Exkommunikation ist in diesem Fall dem Heiligen Stuhl vorbehalten.
2009 wurde im Auftrag Papst Benedikts XVI. die mit der Weihe eingetretene Exkommunikation der Pius-Bischöfe aufgehoben. Trotz der Aufhebung der Exkommunikation wurde die Piusbruderschaft nicht rehabilitiert, ihre Priester und Bischöfe üben weiterhin kein rechtmäßiges Kirchenamt aus und bleiben somit suspendiert, sie spenden Sakramente in der Regel unerlaubt. Unerlaubte Weihen können jedoch sakramental gültig sein, wenn sie in der vorgeschriebenen Form gespendet werden. (fxn)