Franziskus' Geheimdekrete sorgen für Wirbel in Finanzprozess
Geheimdekrete des verstorbenen Papstes haben im Mittelpunkt eines Prozesses um fragwürdige Finanzgeschäfte des Vatikans gestanden. Medienberichten vom Dienstag zufolge argumentierte die Verteidigung im Berufungsverfahren, Franziskus habe mit den Anordnungen unbeabsichtigt die Grundrechte ihrer Mandanten verletzt. Durch vier geheime Dekrete sei der Staatsanwaltschaft eine "surreale Blankovollmacht" für Ermittlungen eingeräumt worden.
Nach einer dreimonatigen Pause wurde der Prozess wieder aufgenommen und verlief in hitziger Atmosphäre. Der Vorsitzende Richter, Erzbischof Alejandro Arellano Cedillo, bat die Verteidiger zwischenzeitlich, Franziskus nicht namentlich zu erwähnen. Hintergrund ist der Fall von Kardinal Angelo Becciu und acht weiterer Angeklagter, die 2023 nach einem zweijährigen Prozess wegen mehrerer Finanzstrafen verurteilt worden waren. Anlass war eine Investition des Heiligen Stuhls in Höhe von rund 350 Millionen Euro. Ein ehemaliges Kaufhauslager sollte in Luxuswohnungen umgewandelt werden. Becciu wurde deshalb zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, die weiteren Angeklagten unter anderem wegen Amtsmissbrauchs, Veruntreuung und Betrugs schuldig gesprochen. Alle Angeklagten beteuerten ihre Unschuld und legten Berufung ein.
Weitreichende Befugnisse
Im Berufungsverfahren steht nun die Rolle von Franziskus in den Ermittlungen im Mittelpunkt. Die Verteidigung argumentierte, ihre Mandanten könnten in einem System, in dem der Papst die höchste legislative, exekutive und judikative Gewalt innehabe, kein faires Verfahren erhalten. Sie verwies dabei auf die bereits genannten geheimen Dekrete, die Franziskus 2019 und 2020 in der Anfangsphase der Ermittlungen unterzeichnet hatte. Diese hätten den vatikanischen Staatsanwälten weitreichende Befugnisse eingeräumt, darunter Telefonüberwachungen ohne richterliche Kontrolle sowie die Möglichkeit, von geltendem Recht abzuweichen.
Bekannt wurden die Dekrete erst kurz vor Beginn des Prozesses, offiziell veröffentlicht wurden sie nie. Selbst vatikanische Rechtsvertreter bezeichneten die Nicht-Veröffentlichung als problematisch. Anwalt Mario Zanchetti erklärte, der gesamte Prozess müsse deshalb für ungültig erklärt werden. (mtr)
