Standpunkt

Der Europäische Gerichtshof macht kirchliches Arbeitsrecht ehrlicher

Veröffentlicht am 24.03.2026 um 00:01 Uhr – Von Felix Neumann – Lesedauer: 

Bonn ‐ In kirchlichen Einrichtungen folgt bisher auf den Kirchenaustritt in der Regel die Kündigung – mit dieser pauschalen Vorgabe hat der EuGH aufgeräumt. Das ist auch eine Chance für die Kirche, kommentiert Felix Neumann.

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So einfach können kirchliche Arbeitgeber nach einem Kirchenaustritt jetzt nicht mehr kündigen: Wenn nicht-katholische Beschäftigte dieselben Aufgaben haben und wenn kein kirchenfeindliches Verhalten vorliegt, dann wäre eine Kündigung nach Austritt eine unzulässige Diskriminierung. Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden.

Das Urteil kann man kritisieren: Aktives Abwenden von der Kirche durch Austritt ist doch etwas anderes, als Menschen anderer oder ohne Konfession auf vergleichbaren Stellen zu beschäftigen. Darüber zu lamentieren, ist müßig. Das Urteil ist in der Welt. Für die Kirche ist die Entscheidung eine Chance, sich ehrlich zu machen.

Schon heute ist die Situation bei kirchlichen Arbeitgebern anders, zumal in der Caritas, wo der in Luxemburg verhandelte Fall seinen Ausgang nahm. Zwar sieht auch die 2022 reformierte Grundordnung des kirchlichen Dienstes "in der Regel" die Kündigung nach Kirchenaustritt vor. Nur "schwerwiegende Gründe des Einzelfalles" sollen diese Regel brechen. Die Bischöfe als Gesetzgeber der Grundordnung wollten damit auf Extremfälle wie Missbrauchsbetroffene abheben; in der Praxis wird diese Regel oft viel weiter ausgelegt. Schon vor Inkrafttreten der neuen Grundordnung hat die Caritas in ihren "Zehn Zusagen" an Mitarbeitende recht offen mitgeteilt, dass man sich nur lose ans kirchliche Recht gebunden fühlt und auf einen Kirchenaustritt zwingend nur ein Gespräch folgt, das klären soll, "ob weiterhin Identifikation mit den Werten und Zielen der Caritas besteht".

In dieser Spannung sind viele kirchliche Beschäftigte: Das kirchliche Arbeitsrecht sagt das eine, in der Praxis tut man das andere. Das kann gut gehen, im Konfliktfall kann aber jederzeit Ende mit der Liberalität sein. Mit der reformierten Grundordnung sind diese Fälle deutlich weniger geworden, nachdem das Privatleben keine Auswirkungen mehr im Beruf hat. Das hat viel Rechtssicherheit für Beschäftigte gebracht - außer beim Thema Kirchenaustritt.

Man mag das Luxemburger Urteil mit guten Gründen ablehnen. Es schließt aber diese Lücken, in denen in guten Zeiten entgegen geltenden Rechts gehandelt wird, aber jederzeit eine strenge Rechtsdurchsetzung droht. Es macht ein Ende mit der Ungleichbehandlung, dass trotz gleichem Recht die eine kirchliche Einrichtung liberal, die andere streng ist. Aus dieser Perspektive ist das Urteil ein Gewinn für die Rechtskultur der Kirche und für ihre Beschäftigten.

Von Felix Neumann

Der Autor

Felix Neumann ist Redakteur bei katholisch.de und stellvertretender Vorsitzender der Gesellschaft Katholischer Publizistinnen und Publizisten (GKP).

Hinweis

Der Standpunkt spiegelt ausschließlich die Meinung der Autorin bzw. des Autors wider.