Auch AfD im Bund will Staatsleistungen an Kirchen ablösen
Die AfD-Fraktion im Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vorgelegt. Der Entwurf enthält unter anderem eine Festlegung eines einheitlichen Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der Staatsleistungen und der Ablösebeträge. Vorgesehen sei dazu auch die Einrichtung einer Bund-Länder-Koordinierungsstelle.
Die meisten Staatsleistungen gehen zurück auf das Jahr 1803. Damals wurden zahlreiche Kirchengüter enteignet und verstaatlicht. Staatsleistungen sind vergleichbar mit Pacht- und Mietzahlungen. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 bestimmte, dass die Staatsleistungen durch Landesgesetze "abgelöst werden" sollen. Die Grundsätze hierfür muss die Bundesebene festlegen. Das Grundgesetz übernahm 1949 in Artikel 140 diese Verpflichtung. Die Zahlungen an die beiden Kirchen belaufen sich jährlich auf rund 600 Millionen Euro.
Die Ampel-Regierung hatte sich eine solche Ablösung vorgenommen, das Vorhaben scheiterte allerdings an den Landesregierungen. Das am Wochenende beschlossene Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt enthält ebenfalls die Forderung, die Staatsleistungen abzulösen. (KNA)
