Kirchenrechtler: Kirchliches Arbeitsrecht steckt in der Krise

Aus Sicht des Mainzer Kirchenrechtlers Matthias Pulte steckt das kirchliche Arbeitsrecht in einer inneren Krise. Diese sei großenteils selbstgemacht, schreibt Pulte in einem Gastbeitrag für das Kölner "Domradio" (Donnerstag). "Es ist nicht einfachhin die mehr oder minder gelungene staatliche und supranationale Rechtsprechung, auch nicht die immer wieder von gewerkschaftlicher Seite vorgetragene Forderung nach Angleichung, sondern es sind die Inkonsistenzen der eigenen Rechtssetzung und Rechtsanwendung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, die diesen Eindruck über einen längeren Zeitraum festigen." Die neue Grundordnung sei "sicher Ausdruck eines Reformprozesses, der sowohl Fortschritte als auch Kontinuitäten beinhaltet", so der Kirchenrechtler. "Allerdings sind auch gesetzgeberische Brüche zu verzeichnen, deren Notwendigkeit sich aus rechtlicher Perspektive nicht zwingend erschließt."
Dass es vor allem am spezifisch kirchlichen Profil des eigenen Arbeitsrechts anhaltende Kritik gebe, zeige, dass weiter Diskussions- und Reformbedarf bestehe. "Ob dieser immer nur in eine Richtung zu erfolgen hat, wird man bedenken müssen, wenn die Kirche daran festhalten will, dass ihre Einrichtungen sich, wie es in Art. 6 GrO heißt, durch ein kirchliches Profil aus dem jeweiligen professionellen Umfeld hervorheben", so Pulte. Hierfür brauche es eine Übereinstimmung von kirchlichem Reden und Handeln. "Wenn die kanonistische Grundaussage nach wie vor gilt: ius sequitur doctrinam (dt.: Das Recht folgt der Lehre), dann sind die Inhaber des Lehramtes in der Kirche, die ja auch ihre Gesetzgeber sind, hier besonders herausgefordert konsistent zu sprechen und zu handeln", so Pulte.
Spannungen aushalten
Die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes von 2022 stelle zweifellos einen bedeutenden Schritt in der Entwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts dar, schreibt der Kirchenrechtler. "Insbesondere die Abkehr von Eingriffsmöglichkeiten in die private Lebensführung markiert aus säkularer Perspektive einen Schritt im Hinblick auf die Weitung der individuellen Freiheitsrechte auf dem Level einheitlicher europarechtlicher Standards", so Pulte. "Ob diese aber nicht auch in Bindung an ein doktrinell-disziplinäres Konzept gewährleistet seien, weil niemand gezwungen ist für die Kirche zu arbeiten, wird man wenigstens anfragen dürfen." Die Reform bleibe in den Augen mancher Protagonisten hinter den Erwartungen zurück. "Muss man aber nicht gerade als Kirche auch Spannungen aushalten, da sich der kirchliche Sendungsauftrag eben nicht darin erschöpft, die Dinge genauso zu regeln und zu veranstalten, wie das auch bei säkularen Trägern der Fall ist?", fragt Pulte.
Als Beispiel nannte der Kirchenrechtler die von der amtlichen Kirchenlehre abweichende sexuelle Identität und Lebenspraxis, die nicht mehr als Kündigungsgrund gelten. Auf dem Rückflug von seiner Afrika-Reise habe Papst Leo XIV. die Fragen der Sexualmoral nicht als das drängendste Problem der Kirche eingeordnet. "Das bedeutet: wenn die Sexualmoral heute nicht mehr das drängendste Problem der kirchlichen Morallehre sei, bestehen in einem rechtlichen Bereich, für den es keine universalkirchenrechtliche Ordnung gibt, auch keine rechtlich belastbaren Bedenken, wenn Mitarbeitende in der Lebensführung von der kirchlichen Lehre und der bisher darauf aufbauenden Disziplin abweichen."
Mit der Reform der Grundordnung sei das kirchliche Arbeitsrecht stärker an säkulare Standards angepasst worden, um Diskriminierung aufgrund der Nichtübereinstimmung der persönlichen Lebensführung mit der amtlichen Lehre der Kirche zu vermeiden. "Das erscheint aktuell vielleicht durch die eben erwähnten Äußerungen von Papst Leo XIV. gedeckt. Diese bleiben aber letztlich vage und im Sinne einer kirchlichen Lehrentwicklung bisher schwerlich belastbar." (cbr)