Kongregation, die
Lat. congregatio = "Versammlung, Vereinigung"; 1. Bez. für klösterliche und andere religiöse Gemeinschaften und Vereinigungen, deren Mitglieder sich v. a. konkreten Aufgaben außerhalb ihres Klosters widmen - im Unterschied zu den auf Chorgebet, Gottesdienst, Predigttätigkeit und innerklösterliches Leben ausgerichteten alten Mönchsorden (Benediktiner, Zisterzienser) oder Bettelorden (Franziskaner, Dominikaner). Beispiele sind sozial-karitativ tätige Gemeinschaften (Alexianerbrüder, Barmherzige Schwestern, Hospitalorden, Vinzentinerinnen, franziskanisch geprägte Schwesterngemeinschaften), Kongregationen mit Tätigkeitsschwerpunkt Jugendarbeit, Schule und Erziehung (z. B. Maria-Ward-Schwestern, Salesianer Don Boscos, Schulbrüder und Schulschwestern, Ursulinen), Missionskongregationen (Steyler Missionare und Missionsschwestern, Missionsbenediktiner, Missionsdominikaner, Herz-Jesu-Missionare) und Gemeinschaften mit neuen seelsorglichen Tätigkeitsschwerpunkten, wie z. B. Volks- und Gemeindemission (Redemptoristen, Pallottiner). Heute lautet der gemeinsame Oberbegriff für Orden und Kongregationen "instituta religiosa". 2. Bez. für die zur Römischen Kurie zählenden Zentralbehörden. Die zzt. bestehenden neun Kongregationen sind zuständig für: Glaubenslehre, orientalische Kirchen, Gottesdienst und Sakramente, Selig- und Heiligsprechungsverfahren, Bischöfe, Evangelisierung der Völker, Klerus, Institute des gottgeweihten Lebens sowie Seminare und Studieneinrichtungen. 3. Bez. für den Zusammenschluss mehrerer selbständiger Mönchsklöster (z. B. die Beuroner Kongregation der Benediktiner).