Berliner Politiker diskutieren über den Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs

Soll Werbung für Abtreibungen bald erlaubt sein?

Veröffentlicht am 18.11.2017 um 12:15 Uhr – Lesedauer: 
Politik

Bonn ‐ Während die Kirche Abtreibungen ablehnt, ist unter Berliner Politikern ein Streit entbrannt, ob die Gesetzgebung weiter gelockert werden sollte. Anlass ist der Gerichtsprozess gegen eine Gießener Frauenärztin.

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Eine Woche vor dem Prozess gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel ist ein Streit über die Abtreibungsgesetzgebung in Deutschland entbrannt. Politiker von Grünen, Linken und SPD forderten eine Änderung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs, der ein Verbot der Werbung für Abtreibungen enthält. Vertreter der CDU verteidigten die Regelung im Prinzip. "Dieser unsinnige Paragraf 219a hat lange ein Schattendasein geführt", sagte die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Cornelia Möhring, der Wochenendausgabe der "tageszeitung". Dagegen erklärte die Unions-Fraktion, das Werbeverbot solle Geschäftsmodelle mit Abtreibungen verhindern. "Insofern halte ich es grundsätzlich für richtig", so der frauenpolitische Sprecher, Marcus Weinberg (CDU).

Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren

Die Ärztin Hänel muss sich am kommenden Freitag vor dem Gießener Amtsgericht verantworten. Ihr wird vorgeworfen, dass sie auf ihrer Webseite für Schwangerschaftsabbrüche wirbt. Bei ihrer Anklage beruft sich die Staatsanwaltschaft Gießen auf den Paragraph 219a. Darin wird die Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt. Es ist verboten, "eigene oder fremde Dienste" sowie "Mittel, Gegenstände oder Verfahren" zum Schwangerschaftsabbruch öffentlich "anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen".  

Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker befürchtet, dass bei einer Abschaffung des Werbeverbots Abtreibungen verharmlost werden. Zugleich meinte sie: "Man kann aber sicherlich darüber streiten, ob schon die sachliche Information auf der Homepage eines Arztes den Tatbestand erfüllt".

Zerreißprobe Lebensschutz

1992 regelte der Bundestag die Abtreibung neu. Das stellte die Kirche vor ein Dilemma: Macht sie sich mitschuldig, wenn sie Beratungsscheine ausstellt? Oder muss sie das für den Lebensschutz in Kauf nehmen?

Linken-Politiker Möhring erklärte dagegen, der Paragraph werde genutzt, um Ärztinnen und Ärzte auf eine Weise zu stigmatisieren "wie in Zeiten, die wir eigentlich lange hinter uns geglaubt haben". Die Linksfraktion fordert in einem Gesetzentwurf, der der Zeitung vorliegt, die "Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche".

Auch der FDP-Abgeordnete Hermann Otto Solms sieht Änderungsbedarf beim Paragraf 219a. Er sagte der Zeitung: "Für uns Freie Demokraten gehören sowohl das Angebot als auch die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu einer flächendeckenden ärztlichen Grundversorgung". Seine Partei trete für die freie Arztwahl ein; die ärztliche Freiberuflichkeit sei für sie ein hohes Gut.

Die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws meint, Hänel gebühre für ihren Mut "Respekt, aber auch unsere politische und feministische Solidarität". Sie wolle den Prozess verfolgen und dann sehen, ob und in welcher Form gesetzgeberisches Handeln sinnvoll erscheint. "Das sollte über die Fraktionen hinweg forciert werden", sagt Schauws.

Katholische Kirche gegen Abtreibungen

Die katholische Kirche lehnt Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich ab. Für sie beginnt das menschliche Leben mit der Vereinigung von Samenzelle und Eizelle. Daher setzt sich die Kirche für einen unbedingten Lebensschutz von Anfang an ein. (gho/KNA)