Serie: Die Kirche und... – Teil 6

Die Kirche und die Hexen: Sollten "weise Frauen" vernichtet werden?

Veröffentlicht am 02.08.2020 um 12:45 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Hexen, Ketzer, Kreuzzüge: In Kirchengeschichte und -gegenwart gab und gibt es immer wieder große Kontroversen. Diese beleuchten wir mit unserer neuen Serie. Der sechste Teil beschäftigt sich mit der Hexenverfolgung und dem Anteil, den die Kirche wirklich daran hatte.

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Mitteleuropa, beginnende Neuzeit. Der Klimawandel trifft die Menschen hart. Irgendjemand muss Schuld sein an Missernten und langen, harten Wintern. Der Sündenbock ist schnell gefunden: Hexen und Zauberer hätten, so die populäre Vorstellung, durch böse Wettermagie die klimatischen Extremereignisse hervorgerufen und die Ordnung zerstört. Die Macht für diese negativen Interventionen käme direkt vom Teufel, so der Aberglaube im Volk, das zum Schutz vor diesen schädlichen Umtrieben die Verfolgung von angeblichen Hexen und Zauberern verlangte, wenn sie nicht gleich Selbstjustiz betrieb.

Wettermagie, Teufelspakt, Schadenszauber – das ist natürlich Unsinn. Wie auch so vieles, was man über die Hexenverfolgung bis heute hören und lesen kann. Denn so falsch die damals unterstellten Zusammenhänge und so haarsträubend der Aberglaube, so falsch und haarsträubend sind manche Unterstellung der Römisch-Katholischen Kirche gegenüber. Sie habe die Verfolgung betrieben, sie habe damit "weise Frauen" unterdrücken wollen. Doch an der Hexen- und Zaubererverfolgung hat die katholische Kirche und die von ihr eingesetzte Inquisition nur einen geringen Anteil.

Hexen – und Zauberer

Zunächst eine Vorbemerkung in Sachen Geschlechtergerechtigkeit: Die Opfer der "Hexenverfolgung" waren in Deutschland zwar in der Tat mehrheitlich Frauen, darüber hinaus war das Geschlechterverhältnis zahlenmäßig mindestens ausgeglichen; zum Teil waren die Männer auch in der Mehrzahl: In Island waren 90 Prozent und in Estland 60 Prozent der Opfer keine "Hexen", sondern "Hexer"; daher sollte in der Tat von "Hexen- und Zaubererverfolgung" gesprochen werden. Der "Gynozid", die "Vernichtung weiser Frauen"mit "Geheimwissen" über Fortpflanzung und Verhütung als Ziel der Verfolgung – diese Interpretation darf jedenfalls mit Wolfgang Behringer als feministische "Verschwörungsthese" verworfen werden.

Katholische Theologie weist Volksglauben an Hexerei zurück

Kommen wir zur Rolle der Kirche. Die katholische Theologie hat den Volksglauben an Hexerei und Zauberei als Irr- und Aberglauben charakterisiert. Bereits im 10. Jahrhundert missbilligt der Canon episcopi den Hexenglauben als dämonisch inspirierte Einbildung. Durch heidnische Vorstellungen werde dem Irr- und Aberglauben im Volke Vorschub geleistet; eine Realität wird den berichteten "Erfahrungen" (etwa dem "Hexenflug") nicht beigemessen. Das war für Jahrhunderte die verbindliche kirchliche Position. Dämonenangst und Zauberei-Wahnvorstellungen hatten in der Katholischen Kirche keine Chance, ernstgenommen oder gar verfolgt zu werden.

Eine Inquisition
Bild: ©Erica Guilane-Nachez/fotolia.com

So könnte die Befragung durch die Inquisition ausgesehen haben.

Arnold Angenendt stellt in diesem Zusammenhang fest, das Christentum lehne ,"getreu seinem Ansatz der Gewaltlosigkeit, eine physische Verfolgung und Eliminierung ab". Die heidnischen Germanen hingegen nahmen rituelle Verbrennungen von angeblichen "Zauberern" vor – im Volk ist diese Praxis also gut tradiert. Das Christentum bzw. die mittelalterliche Kirche hat damit aufzuräumen versucht, obgleich die Möglichkeit des Schadenszaubers in der theologischen Tradition durchaus eingeräumt wird (etwa bei Augustinus oder Thomas von Aquin). Allerdings ging es der Kirche infolgedessen lediglich darum, Einstellungsänderungen zu bewirken, das heißt, sie "wollte nur geistlich bestrafen bzw. aufklären und umerziehen", so Angenendt. Der Kirche war die Idee "einer kriminalrechtlichen Verfolgung abergläubischer Übungen ganz fremd".

Inquisition wirkte dämpfend

Die Rolle der Inquisition wird in diesem Zusammenhang oft völlig falsch eingeschätzt. Nur an einigen Hexenprozessen war die Inquisition beteiligt, was in diesen Fällen dazu führte, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung sank, bedingt durch die wesentlich genauere Prozessführung; die Freispruchquote für Inquisitionsprozesse lag bei etwa 98 Prozent. Ein der Zauberei Beschuldigter, eine der Hexerei Angeklagte hatte also Glück im Unglück, wenn die Kirche das Verfahren führte, zumal auch die Haftbedingungen in den Kirchengefängnissen signifikant besser waren. Die Hexenprozesse fanden aber grundsätzlich vor weltlichen Gerichten statt, die dann ein Urteil fällten, zu weit über 90 Prozent einen Schuldspruch. Es fand dabei kein Prozess im heutigen Sinne statt, Geständnisse (sowie Denunziationen) wurden oft durch Folter erpresst.

Im katholischen Spanien hat es keine Hexenverfolgung gegeben – wegen der Inquisition; just in dem Jahr, in dem Luther seine "Hexenpredigt" hielt (1526), hat die (staatliche) Spanische Inquisition den Hexenglauben verurteilt und dadurch die Hexenverfolgung in ihrem Zuständigkeitsgebiet verhindert, wie Behringer zeigen konnte. Auch in Italien wirkte die (kirchliche) Römische Inquisition der Verfolgung entgegen: In Rom – dem vermeintlichen Zentrum des Grauens – wurden nur wenige Hexen und Zauberer verbrannt, zuletzt 1572, just in dem Jahr, in welchem das protestantische Kursachsen die Rechtsgrundlage dafür schuf, dass es mit der Verfolgung so richtig losgehen konnte: die Kursächsischen Konstitutionen. Die Päpste waren dementsprechend entsetzt angesichts der Hexen- und Zaubererverfolgung, die sich in den nächsten Jahrzehnten nördlich der Alpen ausbreitete.

Der "Hexenhammer" - kein katholisches Buch

Der "Hexenhammer" (Malleus Maleficarum, 1487), der oft genannt wird, um die Verantwortung der Katholischen Kirche auf den Punkt zu bringen, war zwar ein in der Praxis beachtetes „Handbuch der Hexenverfolgung“, das bis 1520 in einer Gesamtauflage von 10.000 Exemplaren erschien, der "Hexenhammer" ist aber weder von der Kirche in Auftrag gegeben noch nach dessen Verbreitung in irgendeiner Weise autorisiert worden.

Geschrieben hat den "Hexenhammer" der mehrfach inkriminierte Dominikaner Heinrich Kramer (Institoris), nachdem dieser in Innsbruck erfolglos einen Hexenprozess angestrengt und kurz darauf vom zuständigen Bischof Georg Golser des Landes verwiesen worden war. Der "Hexenhammer" war eine Reaktion auf diese Ausweisung. Kramer bezog sich auf die Bulle Summis desiderantes affectibus (1484) von Papst Innozenz VIII. sowie auf ein Gutachten der Kölner theologischen Fakultät. Beide Schriften manipulierte er so sehr, dass sie seinem Vorhaben die nötige Autorität verliehen. Er erweckte damit den falschen Eindruck, die Kirche stünde hinter ihm.

Friedrich Spee, deutscher Dichter und Kritiker der Hexenprozesse. Ölbild von Martin Mendgen (1938) im Städtischen Museum Simeonstift Trier.
Bild: ©KNA

Friedrich Spee, deutscher Dichter und Kritiker der Hexenprozesse. Ölbild von Martin Mendgen (1938) im Städtischen Museum Simeonstift Trier.

Die sogenannte "Hexenbulle" Summis desiderantes affectibus enthielt jedoch nur die Aufforderung, verdächtige Personen ernsthaft zu prüfen und bei bestätigendem Ergebnis zurechtzuweisen, zu inhaftieren und zu bestrafen – nicht aber, sie zu verbrennen. In der Praxis hat das den Hexenwahn eher gemindert als befördert. Kirchenrechtlich hat diese "Hexenbulle" zudem nie Bedeutung erlangt, maßgebend war immer der Canon episcopi, der – wie erwähnt – den Hexenglauben als Einbildung ablehnte und bis zur Kirchenrechtsreform von 1917 im maßgeblichen Corpus Iuris Canonici enthalten war; Summis desiderantes affectibus taucht dagegen in keinem Verzeichnis auf.

Der Erfolg des "Hexenhammers" hielt sich in Bezug auf die Kirchenlehre in sehr engen Grenzen. Wolfgang Behringer und Günter Jerouschek kommen zu dem Ergebnis, dass die Schrift zwar "das Empfinden großer Teile der Bevölkerung widerspiegelte, aber in krassem Widerspruch zur theologischen Tradition stand", so dass man sich mit Angenendt "am Ende fragt", ob es "überhaupt als kirchliches oder gar katholisches Buch zu bezeichnen ist". Der "Hexenhammer" erfuhr hingegen – lange, nachdem er von der Katholischen Kirche, namentlich der Inquisition, zurückgewiesen worden war – in protestantischen Gebieten eine Renaissance und wird dementsprechend auch in den Kursächsischen Konstitutionen affirmativ rezipiert.

Zu den Opferzahlen

Die Hexen- und Zaubererverfolgung fand hauptsächlich  in der Frühen Neuzeit (1430-1780) in Mittel- und Nordeuropa statt, was ebenfalls dafür spricht, dass sie im wesentlichen eine Sache der Protestanten war, nicht der Katholiken, erst recht nicht der Katholischen Kirche oder gar des Vatikan. Rund die Hälfte der nach aktuellem Forschungsstand etwa 50.000 Todesopfer lebte auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. In Nordeuropa war der Einfluss der Römisch-Katholischen Kirche ab Mitte des 16. Jahrhunderts sehr gering, so dass ihr diese 25.000 Opfer nicht angekreidet werden können. Wenn man aufgrund der unterschiedlichen theologischen Auffassungen zwischen Luther resp. Calvin auf der einen und Rom auf der anderen Seite weiterhin davon ausgeht, dass auch die 25.000 "deutschen" Opfer zahlenmäßig zwischen den seit Mitte des 16. Jahrhunderts protestantischen und den ungebrochen katholischen Reichsgebieten (z. B. Bayern) ungleich verteilt waren – zulasten der protestantischen Gebiete –, dann hat die katholische Kirche die Verantwortung für höchstens 10.000 Todesopfer.

Die quantitative Analyse soll nicht den Eindruck erwecken, das ungerechte und grausame Schicksal von Menschen verharmlosen zu wollen. Doch gerade mit Opferzahlen wurde (und wird) besonders gerne Stimmung gemacht, so dass es wichtig ist, hier der seriösen Forschung das Wort zu erteilen. Denn es waren eben nicht "9 Millionen Opfer", wie die NS-Propaganda unter Bezugnahme auf eine groteske Berechnung des 18. Jahrhunderts behauptete, obgleich eine von Heinrich Himmler persönlich angeordnete Studie nur 25.000 Opfer im Deutschen Reich fand, was erstaunlich nah an der historischen Wahrheit liegt, die damals noch geheimgehalten wurde, weil sie den Zweck der NS-Hexenforschung untergrub: der katholischen Kirche zu schaden. Ironischerweise benutzen Historiker seit den 1980er Jahren gerade die unter Himmler erstellte "Hexenkartei", und so kam es doch noch zur Publikation der realistischen Zahlen. Nach derzeitigem Forschungsstand waren es insgesamt etwa 40.000 bis 50.000 Opfer (Brady, 1995) bzw. ca. 50.000 (Henningsen 2003), bei einer Untergrenze von 30.000 (Behringer 1998) und einer Obergrenze von 60.000 (Levack 1987).

Der christliche Widerstand

Die Hexenverfolgung endete im 18. Jahrhundert, dem Zeitalter der Aufklärung. Aber nicht durch die Aufklärungsphilosophie, sondern vor allem durch das Wirken kritischer Theologen beider Konfession im 17. Jahrhundert. Einer von ihnen war der Jesuit Friedrich Spee von Langenfeld. 1631 erscheint sein Hauptwerk, die Cautio criminalis seu de processibus contra Sagas Liber ("Rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse"). In seinem epochalen Werk entlarvt Spee die Hexenprozesse als Farce und die Vollstreckung der Urteile als Mord, während nur einige Jahrzehnte zuvor der religionskritische Jurist und Staatstheoretiker Jean Bodin – nicht zuletzt im Regress auf den "Hexenhammer" – die Verfolgung befürwortet hatte. Es zeigt sich: "Die Kritiker kamen wirkungsvoller aus dem kirchlichen Bereich als aus dem säkularen", ein Befund, der "bis heute frappierend wirkt", so Angenendt.

Im Zentrum der Kritik Spees steht die Anwendung der Folter, die damals zur "Wahrheitsfindung" eingesetzt wurde. Spee hält Folter zwar auch für moralisch verwerflich, doch zunächst und vor allem für verfahrensrechtlich untauglich. Eine Einschätzung, die die päpstliche Inquisition in Rom teilte; sie hatte als erste namhafte neuzeitliche Rechtsinstitution bereits Anfang des 17. Jahrhunderts erkannt, dass Folter zu Fehlurteilen führt und daher ihre Anwendung de facto eingestellt. Diese Einschätzung sollte im 21. Jahrhundert dazu führen, das neuerliche Nachdenken über "Rettungsfolter" in die richtige Richtung zu lenken: Folter ist niemals ein geeignetes Mittel – auch nicht zu einem noch so guten Zweck.

Von Josef Bordat

Der Autor

Josef Bordat studierte Wirtschaftsingenieurwesen, Soziologie und Philosophie mit anschließender Promotion. Er arbeitet als freier Publizist in Berlin.