Das Recht auf das Weihnachtsfest kann niemand verbieten
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Der Geistliche wird nachdenklich. Derzeit, sagt er, überlege man in der Gemeinde noch, eine Demonstration anzumelden auf dem großen freien Platz vor der Kirche… Vielleicht könne man so sicherstellen, dass die Behörden der Versammlung von einigen hundert Menschen - natürlich alle mit Maske, alle im sicheren Abstand zueinander – zustimmen werden. Und oben auf dem Turm des Gotteshauses würden Blechbläser dann einige vertraute Melodien spielen. "Stille Nacht."
Wohlgemerkt, es geht um Heiligabend, das Fest der Geburt Christi. Vielerorts werden die Kirchen versuchen, im Freien kurze Zeiten der Musik oder Besinnung anzubieten.
Auch darüber wird an diesem Mittwoch in Berlin gesprochen, wenn die Bundeskanzlerin und die Länderchefs den weiteren Kurs im Kampf gegen die Corona-Pandemie bestimmen. Die Bundesländer wollen im Gespräch mit den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften "Vereinbarungen für Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte mit dem Ziel einer Kontaktreduzierung" erreichen. Religiöse Zusammenkünfte sollten nicht den Charakter einer Großveranstaltung bekommen… Klar – die Vorsicht vor dem unberechenbaren Virus ist oberstes Gebot. Viele zutiefst gläubige Menschen, die sich alters- oder krankheitsbedingt abschotten (und darunter leiden), werden an diesem Weihnachten allein am Fernseher mitbeten und -singen. "Stille Nacht."
Da scheint es fast tragisch, wenn eine Gemeinde erwägt, eher eine Demonstration als eine kurze gottesdienstliche Feier anzumelden. Denn das hat man gelernt in den vergangenen Wochen: Bei Protesten sogenannter Querdenker gegen Corona kann man ohne Mund-Nase-Schutz und bei Missachtung jeglicher Abstandregeln jeden Mist verbreiten, kann sich antisemitisch äußern oder das Andenken an NS-Opfer in den Dreck ziehen, kann Polizisten bepöbeln oder Medienvertreter bedrohen – meist ist alles möglich, und zu selten wird durchgegriffen.
"Es gibt kein Recht auf das Weihnachtsfest", ließ am Mittwoch der sonst so sorgfältige Deutschlandfunk per Twitter die frühere EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann verkünden. Nur – der Sender zitierte die frühere EKD-Ratsvorsitzende falsch. "So ein Recht auf so ein Weihnachtsfest gibt es nicht", sagte sie wörtlich. Das Recht auf das Weihnachtsfest können weder der Deutschlandfunk noch Ministerpräsidenten verbieten. Es geht im letzten um Religionsfreiheit, um die Freiheit zur Religion. Die Freiheit der Religionsausübung ist im Grundgesetz ein Grundrecht wie auch die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit. Staat und Kirchen sollten verantwortlich damit umgehen.