Pfarreien im Bistum Essen können Weihnachtsgottesdienste absagen
Als erster Bischof in Nordrhein-Westfalen stellt es Essens Oberhirte Franz Josef Overbeck seinen Gemeinden frei, auf Weihnachtsgottesdienste in der Corona-Krise zu verzichten. Im Zweifel sollten die öffentlichen Feiern lieber abgesagt werden, schreibt der Ruhrbischof in einem am Freitag bekannt gewordenen Brief an Seelsorger, Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte. "Wenn die Verantwortlichen einer Pfarrei zu der Einschätzung kommen, dass die Feier von Präsenz-Gottesdiensten vor Ort nicht gefahrlos möglich ist, dann ist ein Verzicht geboten." Das gelte auch, wenn es zu wenig Personal gebe, um die verschärften Auflagen umzusetzen.
Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 300 rate das Bistum Essen seinen Gemeinden in jedem Fall zu einer Absage von öffentlichen Gottesdiensten, hieß es. In den vergangenen Tagen hatten die evangelischen Landeskirchen von Westfalen und Lippe einen Verzicht empfohlen. Die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) lässt wie das Bistum Essen die Gemeinden selbstständig entscheiden, ob sie Präsenzgottesdienste durchführen. Die anderen vier katholischen Diözesen in NRW hingegen - Münster, Aachen, Paderborn und Köln - halten an öffentlichen Feiern trotz Corona-Lockdown fest.
Gottesdienste bereits in acht von 42 Pfarreien abgesagt
"Klar ist: Weihnachten fällt nicht aus!", betonte Overbeck. Gott befände sich nicht im Lockdown. Der Ruhrbischof ermunterte dazu, sich in den kommenden Tagen gegenseitig beizustehen. "Vielleicht werden zu diesem Weihnachtsfest tröstende, ermutigende Telefonanrufe, Briefe und auch konkrete Hilfsangebote für Ängstliche, Einsame, Überlastete und nicht zuletzt Erkrankte von höchster Bedeutung sein."
Laut Angaben haben bereits mindestens acht der 42 Pfarreien zwischen Duisburg, Bochum und dem märkischen Sauerland Präsenzgottesdienste abgesagt. Das Bistum Essen verwies auf Alternativen. So seien die Kirchen zum Gebet und zu Besuchen an den Krippen geöffnet. Ab kommender Woche soll es zudem einen Überblick über verschiedene Angebote sowie Fernseh-, Radio- und Onlinegottesdienste auf der Homepage des Bistums geben.
Laut aktueller Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sind öffentliche Gottesdienste mit Auflagen grundsätzlich möglich. Nach wie vor gelten der Mindestabstand und die Maskenpflicht auch am Platz. Zudem muss das Ordnungsamt informiert werden und die Gemeinde darf nicht singen. (KNA)