NRW-Ministerpräsident: Zahlen mahnen zu noch mehr Vorsicht

Laschet stellt öffentliche Weihnachtsgottesdienste infrage

Veröffentlicht am 20.12.2020 um 09:49 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Können angesichts weiter steigender Corona-Infektionszahlen tatsächlich öffentliche Weihnachtsgottesdienste gefeiert werden? NRW-Ministerpräsident Armin Laschet zeigt sich skeptisch: Er kündigte an, erneut mit den Kirchen zu sprechen.

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Angesichts der weiter sehr hohen Corona-Infektionszahlen hat sich der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) skeptisch gezeigt, ob die Weihnachtsgottesdienste tatsächlich in der bisher geplanten Form stattfinden können. "In den nächsten Tagen werde ich angesichts der aktuellen Lage noch einmal Gespräche mit den Kirchen führen", sagte Laschet dem "Tagesspiegel am Sonntag".

Die evangelische Kirche in Westfalen habe schon gesagt, dass sie Gottesdienste auch absagen werde. "Die Glaubensgemeinschaften nehmen die Lage sehr ernst. Sie wissen auch, dass dies das Fest des Lebens und der Nächstenliebe ist, und dass man sorgsam abwägen muss", sagte Laschet weiter. Er verwies auf eine erneut verschärfte Lage: "Die Zahlen der vergangenen Tage legen eher nahe, dass man noch vorsichtiger sein muss, als wir es vor zwei Wochen dachten."

Staat setzt auf Freiwilligkeit der Kirchen

Zugleich sei die Freiheit der Religionsausübung ein wichtiges Grundrecht der Verfassung, betonte der Regierungschef. "Wir haben daher in Nordrhein-Westfalen schon im März gesagt, dass wir Kirchen und Synagogen als Staat nicht schließen, sondern dass wir auf die Freiwilligkeit der Kirchen und Religionsgemeinschaften setzen."

In Deutschland sind Gottesdienste im Lockdown unter strengen Corona-Auflagen grundsätzlich erlaubt. Nach jetzigem Stand sollen in allen 27 deutschen (Erz-)Bistümern Weihnachtsgottesdienste stattfinden. In Bayern etwa ist aber das Abhalten von Christmetten wegen einer Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr nur vorzeitig möglich. Am Freitag hatte der Essener Bischof Franz Josef Overbeck verkündet, er stelle es den Gemeinden in seinem Bistum frei, auf öffentliche Gottesdienste zu verzichten: "Wenn die Verantwortlichen einer Pfarrei zu der Einschätzung kommen, dass die Feier von Präsenz-Gottesdiensten vor Ort nicht gefahrlos möglich ist, dann ist ein Verzicht geboten", so der Ruhrbischof. (mal/KNA)