Der Stellvertreter Christi
Das Papstamt ist eine Besonderheit der römisch-katholischen Kirche. Es hat seinen Ursprung in den Worten Jesu "Du bist Petrus, und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen" (Mt 16,18) im Matthäusevangelium und blickt auf eine lange Tradition zurück. Der Papst ist der oberste Hirte der römisch-katholischen Kirche und Vertreter Christi auf Erden. Er trägt die Titel: Bischof von Rom, Stellvertreter Christi, Nachfolger des Fürsten der Apostel, Höchster Pontifex der Universalkirche, Primas von Italien, Souverän des Vatikanstaates und "Servus Servorum" (lat. für Diener der Diener Gottes).
Den Titel "Patriarch des Abendlandes" legte Papst Benedikt XVI. (2005-2013) im Jahr 2006 ab; Papst Franziskus setzt diese Praxis fort. In altkirchlicher Tradition ist der Papst dennoch weiterhin der Patriarch der Westkirche.
Der Titel "Papst" (vom lateinischen papa = Vater) war ursprünglich eine allgemeine Ehrenbezeichnung für Kirchenmänner und Patriarchen. Erst seit der Amtszeit Gregors I. (590-604) wird er ausschließlich für das Oberhaupt der Kirche verwendet. Einen ähnlichen Wandel durchlief die Bezeichnung "Pontifex Maximus", die seit Leo I. (440-461) dem Papst vorbehalten ist. Sie bedeutet so viel wie "oberster Brückenbauer" und wird gerne symbolisch als Brücke zwischen Kulturen, Religionen und Völkern interpretiert.
Oberste Gewalt im Vatikanstaat
In der Vatikanstadt steht der Papst an oberster Stelle und vereint die drei klassischen, üblicherweise geteilten Staatsgewalten auf eine Person: die Gesetzgebung (Legislative), die Rechtsprechung (Judikative) und auch die Durchsetzung des Rechts (Exekutive) liegen in seiner Hand. Hintergrund ist der Jurisdiktionsprimat: Die volle und höchste Gewalt wird demjenigen übertragen, der auf dem Stuhl Petri sitzt und somit in der Nachfolge des Petrus steht.
Diese herausragende Stellung (Jurisdiktionsprimat) ist kirchlich gewachsen und wurde auf dem Ersten Vatikanischen Konzil 1870 dogmatisch festgelegt. Laut dem Dogma der Unfehlbarkeit kann der Papst unter bestimmten Auflagen in Glaubens- und Sittenfragen unfehlbare Lehraussagen treffen. Spricht der Papst "ex cathedra" (wörtlich: aus dem Lehrstuhl), so gilt sein Wort als unfehlbar.
Der Papst ernennt Bischöfe und Kardinäle und beruft Konzilien ein. Auf seinen Reisen trifft er Millionen von Menschen in der ganzen Welt. Die Bischofskirche des Papstes ist die Laterankirche in Rom. Die Päpste unterschreiben nicht wie Bischöfe mit einem Kreuz vor dem Namen, sondern mit der Hinzuführung der Buchstaben PP (lat. "Pastor Pastorum" = Hirte der Hirten). (gam)