Zum vierten Mal nach 1588, als Sixtus V. der römischen Kurie ein formales Gefüge gab, erlässt ein Papst eine Konstitution für die römische Zentralverwaltung. Doch wann die neuen Richtlinien erscheinen, die die Konstitution " Pastor bonus " von 1988 ersetzen und an denen ein eigens eingesetzter Kardinalsrat ("K9") arbeitet, ist unbekannt. Ebenso wenig weiß man, wie einschneidend die Veränderungen sein werden. Sicher ist nur, dass die Reform nicht vor 2016 fertig sein soll.
Seit 1050 wählen die Kardinäle den Papst
Von den Anfängen an waren die Päpste bei ihrem Dienst für die römische Kirche auf die Unterstützung von Mitarbeitern angewiesen, etwa Notaren oder Schreibern. Zunächst betrauten sie Priester oder Diakone mit bestimmten Aufgaben, machten sie zu Legaten. Zur Behandlung größerer Belange, für Lehr- oder Rechtsfragen, riefen sie die Bischöfe der römischen Kirchenprovinz gelegentlich zu Synoden oder römischen Konzilien ein.
Mit Beginn des zweiten Jahrtausends wuchs die Bedeutung der Kardinäle, denen seit 1059 die Papstwahl vorbehalten ist. Schrittweise verloren die römischen Synoden an Wichtigkeit. Ab dem 12. Jahrhundert behandelten die Päpste alle Angelegenheiten der Kirche gemeinsam mit den Kardinälen in Konsistorien - bis die gewachsenen Aufgaben schließlich eine Arbeitsteilung verlangten. Mit der Konstitution "Immensa aeterni Dei" richtete Sixtus V. permanente Ressorts ein: 15 Dikasterien, bestehend aus Kardinälen. Die Bedeutung der Konsistorien trat wieder zurück.