Bischof Meier nach Kritik: Habe bei Corona-Impfung nicht gedrängelt
Der Augsburger Bischof Bertram Meier hat Kritik an seiner Corona-Impfung bei einem Seniorenheim-Besuch zurückgewiesen. Danach "gedrängelt" habe er sich nicht, teilte der Bischof am Mittwoch über seine Pressestelle mit. Weiter erklärte er: "Die kranken und alten Menschen in den Heimen brauchen Zuwendung und menschliche Nähe. Wer besucht sie denn noch? Sie brauchen aber auch die größtmögliche Sicherheit, dass ihnen niemand die Viren ins Zimmer bringt." Meier ergänzte: "Dass meine Impfung in der Öffentlichkeit für Missverständnisse gesorgt hat, tut mir leid."
Der 60-Jährige und sein 53 Jahre alter Generalvikar Harald Heinrich hatten sich vergangenen Samstag in einer örtlichen Caritas-Einrichtung impfen lassen, wie die "Augsburger Allgemeine" (Mittwoch) berichtete. Das Bistum erklärte den Schritt der Geistlichen damit, dass kurzfristig überzähliger Impfstoff vorhanden gewesen sei. Meier und Heinrich seien regelmäßig als Seelsorger in Pflegeeinrichtungen, um Messen zu feiern oder Krankensalbungen zu spenden. Sie seien daher als "Personal" anzusehen.
Die Diözese verwies in diesem Zusammenhang auf die Bayerische Impfverordnung vom 14. Januar. Die Geistlichen fielen unter die Kategorie derer, "die regelmäßig in Einrichtungen der Langzeitpflege, teilstationären Einrichtungen und in ambulant betreuten Wohngemeinschaften zugegen sind". Ein Ministeriumssprecher bestätigte der Zeitung, dass in Seniorenheimen tätige Menschen in der Regel zur obersten Prioritätsstufe zählten. Auch Seelsorger, die regelmäßig dort wirkten, seien "dieser Personengruppe zuzuordnen".
Kritik von Grünen-Fraktionschef
Der Grünen-Fraktionschef im bayerischen Landtag, Ludwig Hartmann, hatte in dem Zeitungsbericht das Vorgehen Meiers und Heinrichs kritisiert. Er sprach von "Impfdrängelei" und einer "nicht tragbaren Ich-zuerst-Mentalität". Der Bischof habe sich unstatthafte Vorteile verschafft. "Er soll seinen Schutzstatus jetzt auch nutzen und ein paar Tage im Pflegeheim helfen oder in der Obdachlosenunterkunft", so Hartmann.
Dazu erklärte Meier nun, er sehe diesen Vorschlag positiv, aber als bereits erfüllt an: "Generalvikar Harald Heinrich und ich sind regelmäßig bei den alten und kranken Menschen in den Heimen, nicht zuletzt bei betagten Ordensschwestern." Dies sei ein wichtiger seelsorgerischer Dienst, den sie beide gerne weiter ausführten.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte Meiers Rechtfertigung als wenig überzeugend. Gottesdienste in Pflegeeinrichtungen zu feiern, sei keine medizinische oder pflegerische Betreuung im Sinne der bundesweit geltenden Corona-Impfverordnung. Sonst müssten alle Seelsorgerinnen und Seelsorger mit höchster Priorität geimpft werden. Er erwarte, dass der Bischof und sein Generalvikar wenigstens rückwirkend für die vergangenen drei Monate glaubhaft darlegten, dass sie mindestens dreimal in der Woche Bewohner in Heimen persönlich betreut, gepflegt oder medizinisch versorgt hätten.
Kritik von Patientenschützern
Meiers Aussage, kranke und alte Menschen in den Heimen bräuchten "die größtmögliche Sicherheit, dass ihnen niemand die Viren ins Zimmer bringt", wies Brysch als irreführend zurück. Bereits seit Monaten sei klar, dass auch Geimpfte das Coronavirus weitergäben und damit ansteckend seien. "Wenn der Bischof das nicht weiß, wird er zur Gefahr für seine Umgebung", so Brysch.
In den vergangenen Wochen hatten ähnliche Vorgänge in Österreich und Spanien für Diskussionen gesorgt. Der gesundheitlich angeschlagene Wiener Kardinal Christoph Schönborn (75) hatte in einer kirchlichen Geriatrieeinrichtung Anfang Januar als einer der Ersten den Impfstoff erhalten und war dafür kritisiert worden. Auf Mallorca hält die Debatte über Palmas Bischof Sebastia Taltavull an. Der 73-Jährige war Ende Januar in einem Ruhesitz für pensionierte Priester geimpft worden, ohne dort zu wohnen. Beide Kirchenmänner argumentierten, sie wollten mit ihrer Impfung eine Vorbildfunktion wahrnehmen. (cph/KNA)
10.2., 14:35 Uhr: Meldung aktualisiert. 17 Uhr: Ergänzt um Absätze 6 und 7.