Becker widerspricht Kritik: Kein Rückzug der Kirche in Corona-Pandemie
Der Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker hat der Kritik widersprochen, die Kirche habe sich in der Corona-Pandemie zurückgezogen und als nicht "systemrelevant" gezeigt. Diese Unterstellungen seien eine bösartige und ungerechte "Verunglimpfung", schrieb der Paderborner Oberhirte in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Brief an die Beschäftigten seines Erzbistums. Das kirchliche Engagement in Pastoral, Betreuung und Pflege habe sich im Dienst an der Gesellschaft als unverzichtbar und "existenzrelevant" erwiesen. "Unsere Kirche wird gebraucht!", so Becker.
Becker dankte in seinem Schreiben allen Seelsorgern und Mitarbeitern in karitativen Berufen für ihre Arbeit in der Corona-Pandemie. In der öffentlichen Wahrnehmung fänden die vielen Telefonate, Briefe, tröstenden Worte und digitalen Begegnungen der vergangenen Monate wenig Aufmerksamkeit, so der Erzbischof weiter. Doch daran ließe sich ablesen, dass die Kirche ihren Auftrag ernstnehme, Menschen zu begleiten: "Im Alltäglichen und Privaten konnten, können und werden wir verlässlich und treu sein: in wertschätzenden, helfenden Gesprächen, in jeder noch so kleinen persönlichen Zuwendung, im Zuhören, im guten Wort und im gemeinsamen Beten und Schweigen."
Debatte um "Systemrelevanz" der Kirchen in Corona-Krise
Die Kirche sei relevant für die Gesellschaft, weil sie Menschen Mut zuspreche, besonders den "alten Menschen, den Kranken, den Familien und den Kindern", betont Becker. "Wir tun es, weil wir eine Hoffnung haben." Der Paderborner Erzbischof rief dazu auf, den christlichen Glauben zu verkündigen: "Vermitteln wir den Menschen, dass Gott zu uns steht auch im Leid, er geht mit uns, auch wenn der Weg durch Dunkelheit und Leere führt. Am Ende steht nicht das Nichts."
Zu Beginn der Corona-Krise im Frühjahr vergangenen Jahres hatte es eine Debatte um die "Systemrelevanz" der Kirchen gegeben. In der Diskussion um die Bedeutung der christlichen Glaubensgemeinschaften für die deutsche Gesellschaft ging es auch um die Frage, ob öffentliche Gottesdienste unter Einhaltung von Hygieneregeln und Kontaktbeschränkungen erlaubt sein sollten. Ende April entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Gottesdienste nicht pauschal verboten werden dürften. (rom)