Bischof Bätzing: An Ostern nicht auf Präsenzgottesdienste verzichten
Die beiden großen Kirchen haben sich "überrascht" von der von Bund und Ländern formulierten Bitte nach ausschließlich virtuellen Gottesdiensten zu Ostern gezeigt. "Ostern ist das wichtigste Fest für uns, Gottesdienste sind kein Beiwerk", erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing, am Dienstag auf Twitter. "Zu Weihnachten haben wir gezeigt, wie wir mit Vorsicht Messe feiern können." Darauf wolle man an Ostern nicht verzichten. Dies werde man in Gespräche mit der Politik einbringen.
Bund und Länder hatten in der Nacht zum Dienstag einen harten Lockdown von Gründonnerstag (1. April) bis Ostermontag (5. April) beschlossen. Zu Gottesdiensten heißt es in dem Beschluss: "Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen." Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte nach den Beratungen betont, dass es sich um eine Bitte handele. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte am Mittag an, keinen Druck auf die Kirchen ausüben zu wollen. Der Appell aber sei, verstärkt virtuelle Angebote zu machen, sagte Söder in München.
Nach Auskunft des Vertreters der Bischofskonferenz bei der Bundesregierung, Karl Jüsten, finden jetzt Gespräche mit dem Bundesinnenministerium und den entsprechenden Stellen auf Landesebene statt. "Wir setzen darauf, dass einerseits die Religionsfreiheit gewahrt bleibt und die Religionsausübung an diesem höchsten Festtag der Christenheit möglich ist", sagte Jüsten. "Zugleich wird die Kirche alles tun, um die notwendigen Hygieneregeln einzuhalten."
Bischof Meier: "Kalte Dusche"
Der Augsburger Bischof Bertram Meier bezeichnete den Appell der Politik als "kalte Dusche". Er hoffe, dass der Dialog mit der Politik dazu führe, Präsenzgottesdienste mit strengen Auflagen feiern zu können. "Denn die Kirche ist keine virtuelle Organisation, sondern eine lebendige Gemeinschaft", sagte Meier.
Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, erklärte, man werde sich in den angekündigten Gesprächen "zunächst genau erläutern lassen, warum die bewährten Hygieneschutz-Maßnahmen, die alle Landeskirchen für ihre Gottesdienste haben, nun nicht mehr ausreichen sollen". Anschließend werde man beraten, "wie wir mit der Bitte umgehen", sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) auf Anfrage.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) erklärte, er wolle den Kirchen keine Vorgaben für die Feier der Ostergottesdienste machen. Die Gespräche mit den Religionsgemeinschaften führe allein der Bund. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) warb indes um Verständnis: "Es geht nicht darum, dass die Hygienemaßnahmen in Kirchen nicht bewährt sind, sondern insgesamt um die Reduzierung sämtlicher öffentlicher Bewegungen, die stattfinden. Schließlich muss man irgendwie hin- und wieder wegkommen."
Verschärfte Einschränkungen zu Ostern
An Ostern feiern Christen ihr ältestes und wichtigstes Fest: die Auferstehung Jesu am dritten Tag nach dem Tod am Kreuz. Nach Möglichkeit wird in der Osternacht von Karsamstag auf Ostersonntag eigentlich das Sakrament der Taufe gespendet. 2020 hatte der Vatikan Bischöfe und Priester wegen der Pandemie bereits angehalten, die Gottesdienste ohne Anwesenheit von Gläubigen zu feiern. Es gab viele Live-Übertragungen, digitale Feiern und Anregungen zu Hausgottesdiensten. Auch in diesem Jahr planen die meisten Gemeinden schon mit (bislang zusätzlichen) digitalen Formaten oder Gottesdiensten im Freien.
Bund und Länder wollen die dritte Corona-Welle mit verschärften Einschränkungen in Form einer "erweiterten Ruhezeit zu Ostern" brechen. Dazu beschlossen sie nach mehrstündigen Beratungen "eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte" für das lange Osterwochenende. Gründonnerstag und Karsamstag sollen einmalig als Ruhetage festgelegt werden. Dies sei analog zu Sonn- und Feiertagen zu verstehen, erklärte Merkel. Zusätzlich soll als Ausnahme am Karsamstag der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinn öffnen dürfen.
Laut Beschluss sollen weitgehende Kontaktbeschränkungen und ein Ansammlungsverbot gelten. "Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause", heißt es. An alle Bürger wird eindringlich appelliert, auch zu Ostern auf nicht notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten. Private Zusammenkünfte bleiben am langen Osterwochenende mit maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten möglich. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten grundsätzlich als ein Haushalt. Soweit Außengastronomie überhaupt geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. (tmg/KNA)
23.3., 13:45 Uhr: Ergänzt um Söder und Jüsten. 16:15 Uhr: Ergänzt um Meier, Haseloff und Ramelow.