Katholische Pfarrei in Lage will gegen Gottesdienstverbot vorgehen
Die katholische Pfarrei Sankt Michael im lippischen Lage will ein allgemeines Gottesdienstverbot der Stadt über Ostern gerichtlich prüfen lassen. Der Kirchenvorstand habe dies am Montagabend entschieden, erklärte Pfarrer Michael Karsten der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Dienstag. Beim Verwaltungsgericht Minden war zu diesem Zeitpunkt noch keine Klage eingegangen, wie eine Sprecherin sagte.
Der Stadtrat in Lage hatte vergangenen Freitag entschieden, allen Religionsgemeinschaften Präsenzveranstaltungen bis nach Ostern zu verbieten. Damit setzt sich die Stadt eigenen Angaben zufolge über eine Entscheidung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums hinweg. Dieses habe zuvor keine Zusage für ein generelles Gottesdienstverbot geben wollen. Bürgermeister Matthias Kalkreuter (SPD) könne lediglich einer vom Coronavirus betroffenen Baptistengemeinde Präsenzveranstaltungen untersagen.
In der 1.100 Mitglieder großen Baptistengemeinde war es zu einem Corona-Ausbruch gekommen. Nach Angaben der Stadt sind vergangene Woche 1.000 Gemeindemitglieder getestet worden. 322 seien an dem Virus erkrankt - vorwiegend an der britischen Variante. Die meisten erlitten nur milde Verläufe. Am Freitag lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Lage bei 811, am Montag bei 748.
Katholischer Pfarrer: "Mithaftung"
Das generelle Gottesdienstverbot habe der Stadtrat mit deutlicher Mehrheit beschlossen, hieß es. Der katholische Pfarrer Karsten hält diesen Beschluss für rechtswidrig, wie das Kölner Online-Portal "domradio.de" berichtete. Das Verbot bezeichnete er als "Mithaftung". Die Gottesdienste zu Ostern seien nicht nur ein Beiwerk, sondern "elementare Lebensäußerung einer christlichen Gemeinde und ein Trost für die Menschen, die sich gerade in dieser schwierigen Zeit am Glauben und am Gebet festhalten und den Trost und die Seelsorge ihrer Kirchengemeinde erwarten dürfen".
Die Kirchen in Deutschland werden an den Ostertagen weitgehend Präsenzgottesdienste unter Corona-Hygiene-Bedingungen feiern. Während im vergangenen Jahr die Gottesdienste ohne Anwesenheit von Gläubigen stattfanden, sind 2021 eingeschränkt Besucher mit Maske unter Abstandsregeln sowie oft mit Anmeldung erlaubt. Die Bitte der Bundesregierung an Kirchen und Religionsgemeinschaften auf rein virtuelle Versammlungen zurückzugreifen, wurde wieder zurückgenommen. Erhöhte Inzidenzwerte können in einzelnen Gemeinden jedoch weitere Beschränkungen nach sich ziehen. In den meisten Regionen finden Gottesdienste nur statt, sofern die Corona-Inzidenz unter 200 liegt. (tmg/KNA)