Unter diesen Voraussetzungen entfallen sämtliche Einschränkungen

Weihnachtsgottesdienste unter 2G- oder 3G-Regel in NRW möglich

Veröffentlicht am 09.11.2021 um 18:18 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Volle Kirchen und Gesang an Weihnachten – das ermöglicht eine gemeinsame Regelung der Bistümer in Nordrhein-Westfalen: Dort können Pfarreien einzelne Gottesdienste unter 2G- oder 3G-Regel durchführen, sodass alle übrigen Einschränkungen entfallen.

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Katholische Pfarreien in Nordrhein-Westfalen können zu Weihnachten und Silvester Gottesdienste sowohl unter 2G- und 3G-Regeln als auch unter den bisher gültigen Maßnahmen anbieten. Darauf haben sich die Bischöfe und Generalvikare der Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn verständigt, wie das Bistum Münster am Dienstag bekanntgab. Bislang können auch Menschen ohne 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) in NRW an Gottesdiensten teilnehmen, dann gelten in den Kirchen aber bestimmte Regeln wie das Abstandsgebot und eine Beschränkung der Besucherzahl.

Teilnehmende von 2G- oder 3G-Feiern müssen laut Angaben weder Abstand einhalten noch einen Mund-Nase-Schutz am Sitzplatz tragen. Die Kirchen dürften voll besetzt werden und Chöre sowie Gemeinden ohne Masken singen. Als 3G-Nachweis gälten neben einer Impfung oder einer Genesung entweder ein PCR-Test oder ein höchstens sechs Stunden alter Schnelltest mit negativem Ergebnis. Die Gemeinden müssten die Immunisierungsnachweise kontrollieren, sofern sie 2G- oder 3G-Konzepte anbieten.

Der Gottesdienstbesuch solle weiterhin jedem möglich sein, führte das Bistum Münster aus. Daher würden 3G- und 2G-Konzepte nicht grundsätzlich eingeführt. An Weihnachten, Silvester und Neujahr seien jedoch Ausnahmen zulässig, wobei Generalvikar Klaus Winterkamp den Gemeinden empfehle, ausreichend Gottesdienste ohne Zugangsbeschränkungen – jedoch mit den üblichen Hygienemaßnahmen – anzubieten. Winterkamp betonte, dass sich alle Vorgaben bis Weihnachten noch ändern können.

Ähnliche Regelungen auch in anderen Diözesen

Ebenfalls am Dienstag stellte das Bistum Hildesheim die Feier einzelner Gottesdienste nach 2G- oder 3G-Regeln frei. Dort besteht diese Möglichkeit ab sofort, wie aus einem Brief von Generalvikar Martin Wilk an die Pfarrer hervorgeht, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. In vielen Pfarreien bestehe der Wunsch, Gottesdienste mit möglichst vielen Teilnehmenden ohne hygienebedingte Abstandsregeln zu feiern. Die Gemeinden sollten abwägen, inwiefern dies sinnvoll und angebracht sei, schreibt Wilk und verweist dabei auch auf die Beachtung des Grundrechts der freien Religionsausübung.

Nach der fast flächendeckenden Einführung der sogenannten 2G-Regel in Sachsen hatte das Bistum Dresden-Meißen bereits am Montag seine Ausführungsbestimmungen zur Corona-Schutzverordnung aktualisiert. Demnach gilt für Veranstaltungen mit vorwiegend kulturellem oder freizeitlichem Charakter in Innenräumen ab sofort ebenfalls die 2G-Regel, wie aus einem Schreiben von Bischof Heinrich Timmerevers an die Pfarreien des Bistums hervorgeht, das katholisch.de vorliegt. Katechetische Aktivitäten, Veranstaltungen der Erwachsenbildung und der Kinder- und Jugendhilfe sowie Zusammenkünfte kirchlicher Gremien und Räte unterliegen der weniger strengen 3G-Regel. Gottesdienste können im Bistum Dresden-Meißen weiterhin ohne jegliche Zugangsbeschränkungen besucht werden – unter Bebehaltung der Masken- und Abstandsregeln. (mfi/KNA)