Georg Bier über die Ergebnisse und deren (mögliche) Folgen

Kirchenrechtler zu Münchner Gutachten: Machart "überzeugt mich sehr"

Veröffentlicht am 27.01.2022 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Bonn/Freiburg ‐ Die Ergebnisse seien erschütternd, aber nicht mehr überraschend: Der Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier erklärt im katholisch.de-Interview, wie er auf das Münchner Gutachten blickt – und gibt seine Einschätzung zur viel diskutierten Stellungnahme Benedikts XVI.

  • Teilen:

Eine Woche ist vergangen, seit das Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) zum Umgang mit sexuellem Missbrauch im Erzbistum München und Freising veröffentlicht wurde. Es wirft allen Erzbischöfen im Untersuchungszeitraum von 1945 bis 2019 Fehlverhalten vor, darunter den Kardinälen Joseph Ratzinger, Friedrich Wetter und Reinhard Marx. Die öffentliche Kritik an der Kirche ist wegen der Enthüllungen groß. Der Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier blickt im Gespräch mit katholisch.de auf das Gutachten insgesamt, die Stellungnahme Benedikts XVI. – und auf mögliche unmittelbare und mittelbare Konsequenzen.

Frage: Die Anwälte der Kanzlei WSW sprachen bei der Vorstellung vergangene Woche von einer "Bilanz des Schreckens". Welche Überschrift geben Sie dem, was das Münchner Gutachten zu Tage gebracht hat, Herr Bier?

Bier: Das Ganze ist natürlich erschütternd. Aber zu behaupten, das wäre eine Überraschung, wäre nicht mehr glaubwürdig. Es gibt im Münchner Gutachten einige sehr spezielle Wendungen, die man so noch nicht gehört hat. Aber im Grunde bestätigt sich, was auch schon aus dem veröffentlichten Kölner Gutachten oder der MHG-Studie bekannt ist.

Frage: Sie sprechen von "speziellen Wendungen" im Münchner Gutachten. Welche sind das zum Beispiel?

Bier: Kardinal Wetter spricht davon, dass bis 2010 noch gar nicht richtig klar gewesen sei, dass das alles so schlimm wäre mit dem sexuellen Missbrauch. Da muss ich sagen: Selbst in Deutschland hat die Bischofskonferenz im Jahr 2002 erstmals Leitlinien formuliert. Und die waren das Ergebnis dessen, was zuvor zum Beispiel aus den USA oder aus Irland bekannt geworden war. Wenn Kardinal Wetter sagt, man habe erst ab 2010 gewusst, was wirklich vorgeht, finde ich das sehr befremdlich. Auch das, was Kardinal Marx sagt: Er habe diese Dinge anderen überlassen, weil bei ihm die Verkündigung im Vordergrund gestanden sei. Dabei haben diese Vorgänge unmittelbare Auswirkungen auf die Verkündigung.

Frage: Die Gutachter sprechen von Systemversagen. Bringen Anpassungen oder Verschärfungen von Leitlinien noch etwas, um Vertuschung künftig zu verhindern?

Bier: Natürlich ist das systemimmanent, dass Bischöfe nicht bereit waren, das Notwendige zu tun. Das sieht man ja besonders an den Vorgängen rund um den Fall H. Immer noch herrscht ein Corpsgeist, der ausschließlich daran interessiert ist, die Kirche vor einem schlechten Ruf zu bewahren. Aber Leitlinien verschärfen – was soll das noch bringen? Die sind klar und deutlich. Das Problem ist, dass Bischöfe mit diesen Leitlinien teilweise nach eigenem Gusto umgehen und sie nicht beachten. Es braucht nicht schärfere Leitlinien, sondern Bischöfe, die endlich ernst nehmen, was von ihnen gefordert ist, auch an Aufsicht, Kontrolle, Prävention und Maßnahmen, und entsprechend handeln.

Münchner Missbrauchsgutachten
Bild: ©Sven Hoppe/dpa-POOL/KNA

235 mutmaßliche Täter und 497 Betroffene verzeichnet das Gutachten, das die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) im Auftrag des Erzbistums München und Freising erstellt hat.

Frage: Kommen wir zum Gutachten selbst. Wie bewerten Sie seine Machart?

Bier: Ich finde, da ist sehr gründlich und solide gearbeitet worden. Die Gutachter haben sich alle Mühe gegeben, das Ganze transparent darzustellen. Sie verzichten darauf, einfach nur zu werten, sondern begründen ausführlich. In der Sonderakte zum Fall H. findet sich auch der Hinweis, die Beurteilung den Leserinnen und Lesern zu überlassen. Von daher ist das Gutachten in der gebotenen Weise von Zurückhaltung geprägt, ohne auf klare und eindeutige Bewertungen zu verzichten. Mich überzeugt das insgesamt sehr.

Frage: Das veröffentlichte Kölner Gutachten hatte einen etwas anderen Ansatz. Wie fällt Ihr Resümee aus, wenn Sie beide vergleichen?

Bier: Ich hatte nach der Lektüre des Kölner Gutachtens den Eindruck, dass die kirchenrechtliche Bewertung der Sachlage bisweilen unzulänglich war. Wenn etwa geschrieben wird, die Bischöfe konnten dies und das nicht wissen, oder wenn das Gutachten Fehler auch darauf schiebt, dass das Strafrecht undurchsichtig sei, finde ich das seltsam. Genau dafür gibt es in der bischöflichen Kurie kanonistische Fachleute, deren Aufgabe es ist, Gesetze zu verstehen und anzuwenden. Sich da auf die Komplexität der Materie zu berufen, halte ich für eine merkwürdige Einschätzung. Im Münchner Gutachten habe ich bisher noch keine Passagen gelesen, die in dieser Weise auf mich gewirkt hätten.

Frage: Wenn wir auf den Inhalt blicken: Viele Beobachter zeigen sich besonders irritiert von der 82-seitigen Stellungnahme Benedikts XVI. Was waren Ihre Gedanken beim Lesen?

Bier: Es wird eingeräumt, was nicht mehr zu bestreiten ist. Und bei allen übrigen Punkten zieht sich der emeritierte Papst – oder derjenige, der die Stellungnahme verfasst hat – auf eine Position zurück, bei der gesagt wird: Das war so nicht erkennbar, das haben wir so nicht gesehen, da fand streng genommen kein sexueller Missbrauch statt. Das finde ich sehr irritierend.

Frage: Für viel Aufsehen hat etwa die Erläuterung gesorgt, dass Exhibitionismus nach dem damals geltenden Kirchenrecht nicht strafbar war, da der Straftatbestand nur Handlungen "mit" einer Person, nicht "vor" einer Person erfassen würde. Ist das eine vertretbare Auslegung?

Bier: Das ist eine Position, auf die man sich zurückziehen kann. Es ist allerdings eine sehr problematische, wenn nicht sogar pervertierte Sichtweise. Aber das alles ist angelegt in der bis heute unscharfen kirchenstrafrechtlichen Terminologie, wo immer noch nicht von "Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" die Rede ist. Das kirchliche Strafrecht spricht – auch in der Neufassung vom Dezember 2021 – immer noch von "Delikten gegen das sechste Gebot". Das ist so ein 'Container-Begriff', der besonders die Verletzung des Zölibatsversprechens im Blick hat – und nicht das, was die Tat mit dem Opfer macht. Ich bin dennoch überzeugt, man hätte schon 1980 auf die Idee kommen können, dass das, was da beschrieben wird, eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist.

Bild: ©Privat

"Man hätte schon 1980 auf die Idee kommen können, dass das, was da beschrieben wird, eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist". Besonders die Aussagen Benedikts XVI. zu einem Priester, der als Exhibitionist in Erscheinung trat, irritieren Georg Bier.

Frage: Die Anwendung des Strafrechts aus dem Kirchlichen Gesetzbuch von 1917 sei in den Jahren zwischen dem Zweiten Vatikanum und dem Inkrafttreten des neuen Kirchenrechts 1983 eine "geradezu abwegig scheinende Option", heißt es in Benedikts Stellungnahme. Das Kirchenrecht von 1917 "wurde allgemein als nicht mehr in Geltung stehend angesehen". Stimmt das?

Bier: Das ist eine Meinung, die der emeritierte Papst hat, die er vielleicht exklusiv hat. Aus kanonistischer Perspektive ist sie eindeutig falsch. Richtig ist, dass man in bestimmten Bereichen dazu übergegangen war, die Vorgaben des Konzils bei der Interpretation des Kirchenrechts zu berücksichtigen, insbesondere im Eherecht. Aber dass das Recht nicht mehr in Geltung gewesen sei, ist Unsinn. 

Frage: Thema der Stellungnahme ist auch die Instruktion "Crimen Sollicitationis" des Heiligen Offiziums von 1962, die festgelegt hat, wie in Fällen von Straftaten gegen die Sittlichkeit vorzugehen ist – die allerdings geheim gehalten wurde. Benedikt XVI. beruft sich auf eine Nichtanwendung der dort festgestellten Regeln zum Umgang mit Missbrauchstaten aus "unverschuldeter Unkenntnis". Wem war diese Instruktion bekannt? Und ist es plausibel, dass der Erzbischof einer der bedeutendsten Bistümer sie überhaupt nicht kannte?

Bier: Die Instruktion richtete sich an die Ortsbischöfe. Darin steht, sie sei sorgfältig im Geheimarchiv der Kurie aufzubewahren. Benedikt beruft sich darauf, dass sie nicht ordentlich promulgiert war – was zutrifft. Aber das bedeutet nicht, dass sie nicht in der Welt war. Selbstverständlich hat ein Bischof, der sein Amt antritt, die Pflicht, im Geheimarchiv nachzuschauen, was dort liegt und was davon gegebenenfalls für die eigene Amtsführung relevant sein könnte. Das ist offenbar nicht geschehen. Aber das Problem ist – insoweit kann man Benedikt Recht geben: Es ist ein Ausweis fehlender Rechtskultur, wenn eine Rechtsgemeinschaft Gesetze erlässt, die den Rechtsanwendern nur eingeschränkt und den übrigen Betroffenen überhaupt nicht bekanntgemacht werden.

Frage: Wie sehr wird das alles Ihrer Ansicht nach am Bild von Benedikt XVI. kratzen?

Bier: Manche sagen, sie können sich gar nicht vorstellen, dass das alles so schlimm gewesen sei, wie man es jetzt in der Öffentlichkeit macht. Einige Kollegen haben bereits gesagt, damit ruiniere er sein Andenken und seine Glaubwürdigkeit. Dass das insgesamt dem Ansehen der katholischen Kirche und auch dem Ansehen von Benedikt schadet, dürfte klar sein.

Frage: Das Gutachten belastet auch Kardinal Marx. Was wäre seinerseits eine angemessene Reaktion auf das Gutachten? Dem Papst den Rücktritt anzubieten? Er hat ja angekündigt, dass er das an einem gewissen Punkt vielleicht noch einmal erwägt.

Bier: In gewisser Hinsicht wäre das sicher schlüssig. Er hat ja schon einmal gesagt, dass er mit der Last der Mitverantwortung auf den Schultern nicht weiter Bischof sein kann, und seinen Amtsverzicht angeboten. Das eigentliche Problem liegt da aus meiner Sicht auf der Seite des Papstes: Franziskus sagt immer, die Kirche müsse Missbrauch und Vertuschung strengstmöglich verfolgen, er ist aber bereit, in Einzelfällen zu sagen: "So schlimm war es nicht, mach mal weiter." Bei allem Respekt vor dem Heiligen Vater: Ich halte das für eine unangemessene und nicht sinnvolle Vorgehensweise. Wer sagt, er habe Fehler gemacht, und das für so gravierend hält, dass er sich nicht in der Lage sieht, das Bischofsamt weiter auszuüben, der muss nicht mit Schimpf und Schande vom Hof gejagt werden. Aber man kann doch trotzdem sagen: Jetzt ist ein Neuanfang notwendig. Das kann man ja ehrwahrend durchführen. Aber wenn es um die Frage geht, ob sich jemand dem Amt noch gewachsen fühlt, ist es meiner Ansicht nach problematisch, die Entscheidung darüber dem Papst zu überlassen. Wenn ein Bischof sagt, es geht nicht mehr, weil er spürt, dass die Gläubigen ihm nicht mehr vertrauen, sollte er auch nicht mehr weitermachen – egal wie der Papst das einschätzt. Klar: Das ist kirchenrechtlich nicht vorgesehen. Aber wir sind da an einem Punkt, der kirchenrechtlich nicht mehr zu regeln ist. Nur auf den Gehorsam zu setzen, halte ich in einer solchen Frage für keine ausreichende Grundlage für ein Belassen im Amt.

„Wenn ein Bischof sagt, es geht nicht mehr, weil er spürt, dass die Gläubigen ihm nicht mehr vertrauen, sollte er auch nicht mehr weitermachen – egal wie der Papst das einschätzt.“

—  Zitat: Georg Bier zu Rücktrittsangeboten von Bischöfen angesichts des Missbrauchsskandals

Frage: Viele Beobachter bringen nun erneut ins Spiel, dass der Staat bei der Aufarbeitung der kirchlichen Missbrauchsfälle eingreifen soll. Inwiefern wäre das überlegenswert?

Bier: Es könnte ein sicher guter Vorschlag sein, dass auch der Staat an dieser Stelle nochmal genauer hinschaut und beispielsweise Kommissionen einrichtet, die sich damit befassen.

Frage: Weil die Kirche es alleine nicht schafft?

Bier: Wenn die Autoritäten ernsthaft genug vorgingen, hätten sie die Möglichkeiten und Kompetenzen, dieses Problem auch eigenständig aufzuarbeiten – natürlich nur für den kirchlichen Bereich, alles Übrige ist dem weltlichen Strafrecht zu überlassen. Aber wenn ich mir anschaue, was in den vergangenen 20 Jahre passiert ist, gibt es genügend Anlass zu zweifeln, ob die zuständigen Autoritäten zu einer Aufarbeitung tatsächlich in der Lage sind oder ob sie dem kirchlichen System nicht so sehr verhaftet sind, dass sie zu einem angemessenen Umgang mit sexualisierter Gewalt gar nicht fähig sind.

Frage: Die Enthüllungen haben dafür gesorgt, dass die Kirche in Deutschland aktuell ziemlich am Boden liegt. Wie wird es weitergehen?

Bier: Die Kirche ist sehr schwer angeschlagen. Die neuesten Entwicklungen fallen in eine Zeit, in der die Kirche auch aus anderen Gründen ins Taumeln geraten ist. In der Gestalt, wie wir sie heute oder zum Teil noch aus den vergangenen 40 Jahren kennen, wird die Kirche es schwer haben, zu überleben – zumindest hierzulande. Da müsste sie sich neu sortieren.

Frage: Und wie könnte ein sinnvoller Neuanfang aussehen?

Bier: Die Kirche müsste dazu kommen, den Gläubigen zu vertrauen, ihren Charismen, dem, was sie einbringen können. Wenn das geschähe, kämen wir weg von einem ausschließlich klerikal dominierten hierarchischen System. Aber während ich das sage, weiß ich als Kanonist natürlich, dass eben diese kirchliche Struktur lehramtlich nicht bloß als zufällige Entwicklung gilt, sondern als gottgewollt. Von daher ist es utopisch, hier einen Neuanfang zu erwarten.

Von Matthias Altmann