Karfreitag: Extra-Fürbitten und päpstliche Änderungen der Karliturgie
Karfreitag 15 Uhr, irgendwo in Deutschland: Die Glocken im Turm schweigen, die Pfarrkirche ist dunkel, der Altar abgeräumt. Trauer. Der Pfarrer geht ohne Musik oder Gesang vor den Altar, statt der üblichen Kniebeuge legt er sich flach auf den Boden. Stille. Anschließend steht er auf und betet das Tagesgebet – ohne Kreuzzeichen, Begrüßung oder Einleitung. Todesstunde. Die Feier vom Leiden und Sterben Jesu ist Höhepunkt des Karfreitags. Schon die Inszenierung zu Beginn der Karfreitagsliturgie macht deutlich: dieser Tag unterscheidet sich fundamental von anderen – damit ist er aber nicht allein. Die ganze Karwoche lässt sich theologisch und auch liturgisch als Ausnahmesituation beschreiben. Die Feier des österlichen Triduums ist alljährlich eine Aneinanderreihung von liturgischen Besonderheiten – Ausnahmen von Ausnahmen haben daher noch größeres Gewicht. Änderungen in dieser Komposition gibt es immer wieder: vor allem aus pastoralen oder theologischen Gründen.
2024 gibt es wieder so eine Ausnahme: In diesem Jahr haben die Liturgischen Institute in Deutschland, Österreich und der Schweiz zwei Ergänzungsfürbitten vorgeschlagen. Damit soll um Zusammenhalt in der Gesellschaft und für die Kriegsregionen der Welt gebetet werden. Die Ergänzungen erfolgen zwei Jahre nach einer Sonderfürbitte zum Ukraine-Krieg (2022).
Nach dem Wortgottesdienst – in dem die Passion des Evangelisten Johannes gelesen wird – folgen wie jedes Jahr die Karfreitags-Fürbitten. Darin wird für die Kirche, den Papst, alle Stände der Kirche, für die Katechumenen, die Einheit der Christen, für die Juden, für alle, die nicht an Christus glauben, für alle, die nicht an Gott glauben, für die Regierenden und für alle notleidenden Menschen gebetet. Diese zehn Fürbitten werden auch als "Große Fürbitten" bezeichnet. Charakteristisch ist dabei die Aufforderung an die Gläubigen: "Beuget die Knie … Erhebet euch!" 2024 handelt es sich bei den Vorschlägen um Ersatzfürbitten für die neunte Bitte "Für die Regierenden", 2022 wurde von der Bischofskonferenz eine zusätzliche, elfte, Bitte vorgeschlagen.
Von der Notwendigkeit liturgische Normen einzuhalten
"Um zu verstehen, welche Bedeutung die Sonderfürbitten haben, hilft es in die Liturgiegeschichte zu schauen", sagt Liborius Lumma. Der Innsbrucker Liturgiewissenschaftler hat sich eingehend mit dem Fürbittgebet beschäftigt. "Vor allem die Karfreitagsfürbitten haben einen paradigmatischen Charakter", erklärt er. Während die Fürbitten in der Eucharistiefeier erst wieder seit dem II. Vaticanum eine Rolle spielen, ließen sich die Großen Fürbitten des Karfreitags bis ins 1. Jahrhundert zurückverfolgen. Ihr Aufbau ähnele einer Litanei – deren Ziel sei die habitualisierte Nennung von Kernanliegen christlichen Glaubens. "Litaneien wie die Großen Fürbitten an Karfreitag leben davon, dass sie über viele Jahre unverändert bleiben und so immer wieder memoriert werden. Das heißt: Nur wo die liturgischen Vorgaben ernstgenommen werden, kann eine Änderung des alljährlich Gehörten seine Wirkung entfalten. Da fällt dann auf: 'Huch – hier ist etwas Neues.'" Wenn die liturgischen Normen aus dem Messbuch eingehalten und nicht durch eigene Gebete und Texte ersetzt würden, hätte eine Abweichung vom Bekannten – wie sie durch die Sonderfürbitte passiert – die Chance zu irritieren. "Solche Sonderfürbitten lassen aufhorchen. Das hat dann eine Signalwirkung – aber eben nur, wenn das in seiner Einzigartigkeit wahrgenommen wird und die Gemeinde mit der Liturgie vertraut ist. Sonst fällt der Kontrast, der Einschnitt gar nicht auf." Der ästhetische Effekt verpuffe, sagt Lumma.
Das römische Messbuch erlaubt es, am Karfreitag eine weitere konkrete Fürbitte aus aktuellem Anlass einzufügen: "In einer schweren öffentlichen Notlage kann der Ortsordinarius eine besondere Bitte zusätzlich gestatten oder anordnen." Die deutschen Bischöfe haben seit 2010 dreimal davon Gebrauch gemacht: 2010 gab es eine Fürbitte als Reaktion auf sexuellen Missbrauch in der Kirche. Zehn Jahre später reagierten die deutschen Bischöfe mit einer Coronafürbitte auf die Pandemie. Damit habe man Verbundenheit mit Corona-Patienten und anderen Erkrankten ausdrücken wollen, hieß es von der Bischofskonferenz. Zugleich wurden damit "alle, die sich in Medizin und in Pflege um kranke Menschen kümmern; die Forschenden, die nach Schutz und Heilmitteln suchen, und alle, die Entscheidungen treffen müssen und im Einsatz sind für die Gesellschaft" ins Gebet genommen. Da man sich zu diesem Zeitpunkt im ersten Corona-Lockdown befand, wiesen die deutschen Bischöfe zudem darauf hin, dass entsprechend der aktuellen Situation in der 10. Fürbitte der Passus „den Pilgernden und Reisenden eine glückliche Heimkehr“ ausgelassen werden könne. 2022 betete man für Frieden in der Ukraine.
Bei aller Wertschätzung für solche Einfügungen warnt Liturgiewissenschaftler Lumma aber davor, zu häufig eine aktuelle Fürbitte hinzuzufügen. "Da ginge schnell der Effekt verloren. Wir leben in einer Zeit, die sich mit solchen Eingriffen leicht tut. Und: die Sonderfürbitten der vergangenen Jahre haben ja auch gezeigt: es gibt dramatische Nöte, die in den Blick genommen werden müssen. Ich warne aber davor, jetzt jedes Jahr etwas hinzuzufügen, damit muss man sehr dosiert umgehen."
Papst Benedikt, Theologie und Lebensrealität
Aber nicht nur Einfügungen verändern die Feier des Triduums. Sondergenehmigungen oder die allgemeine päpstliche Gesetzgebung haben Einfluss auf die Feier der Karwoche: Eine beachtenswerte Entscheidung traf Papst Benedikt XVI. 2009. Nach dem schweren Erdbeben im italienischen L'Aquila – mit insgesamt 308 Toten und rund 67.000 Menschen, die ihr Zuhause verloren hatten – erteilte der Vatikan eine Sondergenehmigung für die Feier der Eucharistie am Karfreitag. Das ist außergewöhnlich, weil die römische Kirche an Karfreitag und Karsamstag traditionell keine Eucharistie feiert. Die Logik dahinter: Erst mit der Auferstehung ist das "Geheimnis" der Erlösung durch Tod (Karfreitag) und Auferstehung (Ostern) komplett und kann gefeiert werden. Daher kann im Rahmen der dreitätigen Feier von Tod und Auferstehung nichts gefeiert werden, was noch gar nicht "geschehen" ist. Nach der Naturkatastrophe 2009 entschied der Vatikan jedoch, von dieser Regel abzuweichen, und so feierte am Morgen des Karfreitags Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone ein Staatsbegräbnis für 205 Erdbebenopfer im zerstörten L'Aquila.
"Wie die Sonderfürbitten in Deutschland war auch das Karfreitags-Requiem in L'Aquila eine pastorale Entscheidung", sagt Lumma. In liturgischen Entscheidungen gebe es oft kein richtig oder falsch, sondern ein Abwägen zwischen verschiedenen Herangehensweisen. "Auch wenn das II. Vaticanum die Liturgie als etwas Objektives versteht, das nicht vom Alltag ausgehen, sondern in den Alltag hineinwirken und ihn transformieren möchte, haben doch gerade die Konzilsväter ihre Erfahrung eingebracht, dass Liturgie immer durch die Lebensrealität beeinflusst wird und anschlussfähig bleiben muss." Was die Entscheidung zur Karfreitags-Eucharistie in Aquila angeht, hat der Liturgiewissenschaftler aber etwas Bauchschmerzen: "Das ging schon sehr weit – für meinen Geschmack zu weit. Ich hätte nicht in dieser Form in die Integrität des Triduums eingegriffen. Den Verantwortlichen war es damals wichtig, die Verbindung von Karfreitag und dem Leid der Menschen in Aquila herzustellen, das haben sie zweifellos geschafft. Trotzdem hätte ich es passender gefunden, das Triduum unangetastet zu lassen und den Gottesdienst für die Opfer kurz zuvor oder kurz danach zu feiern."
Ekklesiologie der Fußwaschung
Nach weiteren Modifikationen der Osterliturgie gefragt, nennt Lumma die Neuerungen bei der Fußwaschung an Gründonnerstag. Diese Änderung am Tag, an dem die Kirche an die Einsetzung von Priestertum und Eucharistie erinnert, habe sogar ekklesiologische Sprengkraft: "Früher wurden nur Männern – und vom Papst meist Seminaristen, Kardinälen oder Priestern – die Füße gewaschen. 2016 erließ Papst Franziskus ein Dekret, dass die Fußwaschung auch an Frauen vollzogen werden darf. Hier zeigt sich eine Entwicklung, die auch ekklesiologisch bedeutsam ist. Lange hat man nämlich betont, dass die Fußwaschung des Papstes an Kardinälen das Verhältnis Jesu zu den Aposteln abbildet. Jetzt wäscht der Papst auch Laien – Männern und Frauen – und sogar Nichtchristen die Füße", erklärt er. Das gelte es theologisch einzuordnen und zu deuten. Es sei nicht zu vernachlässigen, sagt Lumma, "dass Papst Franziskus die Gründonnerstags-Liturgie nicht in seiner Bischofskirche, dem Lateran, feiert, sondern beispielsweise in Gefängnissen. Das ist eine neue Tradition, die er geschaffen hat. Ich würde das als Paradigmenwechsel bezeichnen."
Nicht nur für ekklesiologische Diskussionen sorgte eine weitere Änderung der Karliturgie: In der Neuformulierung der Karfreitagsfürbitte für die Juden, in der von Papst Benedikt XVI. wieder ermöglichten Feier der vorkonziliaren Messe, sahen viele eine Gefahr für den christlich jüdischen Dialog. Fortan hieß es dort auf Latein: "Lasst uns auch beten für die Juden, auf dass Gott, unser Herr, ihre Herzen erleuchte, damit sie Jesus Christus erkennen, den Retter aller Menschen". Die Überschrift "Pro conversione Iudaeorum" ("Für die Bekehrung der Juden") blieb erhalten. Inhaltlich war die Neuformulierung gegenüber älteren Fassungen entschärft – so betete man nicht mehr für die "treulosen Juden" oder sprach von der "Verblendung jenes Volkes". Protest und Verstimmung in der jüdischen Welt gab es trotzdem. Manche Theologen sahen eine unterschwellige Aufforderung zur Judenmission; andere sprachen von einer Unvereinbarkeit mit der Konzilserklärung Nostra Aetate, die die bleibende Erwählung des Judentums betont. Aus dem Vatikan folgte kurze Zeit später eine Stellungnahme zur neuformulierten Fürbitte. Darin wird ausdrücklich betont, dass diese eine Ausnahme sei und keinen Bruch mit Nostra Aetate und der nachkonziliaren Haltung der Kirche gegenüber dem Judentum bedeute – eine theologische Erläuterung blieb aus.
Der Text wurde 2022 erstmals veröffentlicht und 2024 aktualisiert.