Vatikan habe stets dazu geneigt, keine Gremien zu beteiligen

Kirchenrechtler Anuth: Kaum Chancen für Laien-Votum bei Bischofswahl

Veröffentlicht am 29.06.2022 um 11:59 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Das Erzbistum Paderborn hatte angekündigt, Laien an der bevorstehenden Wahl des neuen Erzbischofs zu beteiligen. Kirchenrechtler Sven Anuth sieht kaum Möglichkeiten, dass sie tatsächlich neue Bischöfe mitwählen können.

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Der Tübinger Kirchenrechtler Sven Anuth sieht kaum Möglichkeiten, dass katholische Laien neue Bischöfe mitwählen können. Der Vatikan habe bislang stets dazu geneigt, bei den Bischofswahlen "keine Gremien, erst recht keine Gremien von Laien, zu beteiligen", sagte Anuth dem Kölner Online-Portal "domradio.de" am Mittwoch. Zwar würden im Vorfeld von Wahlen oft einzelne Gläubige befragt. Mit Voten von Gremien wolle der Vatikan jedoch nicht konfrontiert werden. "Dass er davon jetzt abweicht, halte ich für unwahrscheinlich", so der Kirchenrechtler.

Das Erzbistum Paderborn hatte angekündigt, Laien an der bevorstehenden Wahl des neuen Erzbischofs zu beteiligen. Eine zu gründende Gruppe aus 14 Katholiken sollen mit den 14 Domkapitularen eine Vorschlagsliste mit Kandidaten erarbeitet, die dann an den Vatikan geht. Papst Franziskus schickt im Anschluss eine Liste mit drei Namen zurück, aus der normalerweise das Domkapitel einen neuen Erzbischof wählt. Ob sich an dieser Wahl auch die Laiengruppe beteiligen darf, ist unklar.

Päpstliches Geheimnis müsste ausgeweitet werden

Sowohl das Erzbistum als auch Anuth erklärten, Franziskus müsste zuerst das sogenannte päpstliche Geheimnis auf die Gruppe ausweiten, damit sie die Namen auf der Dreierliste erfährt. Die Domkapitulare können sich zwar mit Laien beratschlagen, bevor sie ihre eigene Vorschlagsliste erarbeiten, wie der Kirchenrechtler sagte. "Aber das ist keine Beteiligung von Laien an der Bischofswahl, das muss man klar sagen."

Anuth verwies darauf, dass laut Preußenkonkordat – einem Staatskirchenvertrag, der unter anderem für das Erzbistum Paderborn gilt – das Domkapitel als Wahlgremium festgelegt ist. Dies sei eine "weltweite Ausnahmesituation". Im Regelfall gelte, dass der Papst die Bischöfe frei ernenne.

Der Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker hatte vor Kurzem aus Altersgründen dem Papst seinen Rücktritt angeboten. Laut Preußenkonkordat von 1929 muss unter anderem das Domkapitel, das in Paderborn Metropolitankapitel heißt, eine Kandidatenliste aufstellen. Sie wird an den Vatikan weitergeleitet. Auch andere kirchliche Instanzen erstellen Listen. Der Papst schickt unter "Würdigung" der Vorschläge eine eigene Liste mit drei Namen nach Paderborn zurück, aus der das Kapitel den neuen Bischof zu wählen hat. (KNA)