Mehr Engagement bei Vorbeugung von Selbsttötungen gefordert

ZdK begrüßt Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zur Suizidbeihilfe

Veröffentlicht am 23.09.2022 um 11:29 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Am Donnerstag hat der Deutsche Ethikrat eine Stellungnahme zu "Suizid – Verantwortung, Prävention, Freiverantwortlichkeit" veröffentlicht. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken untermauert die Forderungen des Papiers.

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Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) sieht die Gesellschaft in der Pflicht, sich stärker bei der Vorbeugung von Selbsttötungen zu engagieren. "Der Respekt vor der freien Entscheidung eines Menschen, seinem Leben ein Ende zu setzen, ist wichtig", erklärte die ZdK-Sprecherin des Sachbereichs für politische und ethische Grundfragen, Birgit Aschmann, am Freitag in Berlin. "Gerade in einer Gesellschaft, in der Menschen immer älter werden und die Pflege immer teurer wird, muss aber sichergestellt sein, dass sich niemand aus einem familiären oder gesellschaftlichen vermeintlichen 'Kosten-Nutzen-Kalkül' das Leben nehmen will."

Aschmann begrüßte die am Donnerstag vorgestellte Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zur Suizidbeihilfe. Der Ethikrat habe die Verantwortung der Gesellschaft klar hervorgehoben, den Menschen Alternativen zur Exit-Option eines Suizides anzubieten. Freiverantwortliche Entscheidungen setzten das Wählen-Können zwischen realen Alternativen von Handlungsoptionen voraus. Das Präsidium des ZdK hatte bereits im Februar 2021 erklärt, es brauche "Schutzräume vor geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe. Organisierte Suizidbeihilfe als Regelangebot darf es in katholischen Häusern – etwa in Senioren- und Pflegeheimen – nicht geben."

Der Deutsche Ethikrat hatte vom Gesetzgeber eine Stärkung der Suizidprävention verlangt. Gerade wenn die freiverantwortliche Selbsttötung als grundlegendes Recht definiert werde, müsse garantiert werden, dass solch gravierende Schritte wirklich informiert, selbstbestimmt und ohne äußeren Druck gefasst würden, betonte die Ethikrat-Vorsitzende Alena Buyx am Donnerstag in Berlin bei der Vorstellung der Stellungnahme zu "Suizid – Verantwortung, Prävention, Freiverantwortlichkeit". Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2020 ein umfassendes Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert – unabhängig von Alter oder Krankheit. Zugleich rieten die Richter zu einem Schutzkonzept. Auf die drei derzeit im Bundestag debattierten Gesetzesvorlagen ging der Ethikrat nicht ein. (tmg/KNA)