Bald Taufe durch Laien im Bistum Rottenburg-Stuttgart möglich
Laientheologen dürfen künftig im Bistum Rottenburg-Stuttgart taufen. Ein entsprechendes Dekret von Bischof Gebhard Fürst für Württemberg tritt am 1. November in Kraft. Weihbischof Matthäus Karrer sagte am Donnerstag vor Journalisten in Stuttgart, Änderungen folgten wie häufig in seiner Kirche den Anstößen von der Basis. Die Neuerung entspreche dem Wunsch vieler Familien, dass Taufen "individuell, persönlich und familiär" sein sollen, so Karrer.
Der Weihbischof betonte weiter, die neue Regelung stimme sowohl mit dem Kirchenrecht als auch mit den Beschlüssen des Synodalen Wegs überein. Zugleich räumte Karrer ein, dass es vor Ort vereinzelt kritische Stimmen zu den Plänen gebe. Ursula Renner als Vertreterin der in der Seelsorge arbeitenden Laientheologen sagte, diesem "ersten Schritt" müssten weitere folgen. Als Beispiele nannte sie das Sakrament der Krankensalbung und das Ehesakrament. Grundsätzlich hält sie es für möglich, dass Laien das Sakrament der Firmung spenden. Das Beerdigen ist Laientheologen in Württemberg seit einigen Jahren möglich.
Für Herbst 2023 ist eine Feier geplant, bei der die bis dahin fortgebildeten Theologen öffentlich zum Taufen beauftragt werden sollen. Fürst hatte bereits im Mai vergangenen Jahres erklärt, die Taufe durch Laien zu prüfen. Ein entsprechendes Konzept wurde im März im Bistum beraten. Eine sehr ähnliche Regelung wie in Rottenburg-Stuttgart veröffentlichte im Frühjahr das Bistum Essen. Auch in anderen deutschen Diözesen gibt es Forderungen nach der Taufe durch Laien. Unter Theologen ist das Vorgehen umstritten. (tmg/KNA)