Kirchengesetz soll Kleriker an Keuschheit erinnern

Bischof verbietet Priestern Dating-App-Nutzung per Gesetz

Veröffentlicht am 29.03.2023 um 13:59 Uhr – Lesedauer: 

Worcester ‐ Die Nutzung von Dating-Apps durch Priester und Diakone hat in den USA für Schlagzeilen gesorgt. Ein Bischof macht jetzt ernst: Schon einen Account bei solchen Diensten zu haben, ist für seine Kleriker künftig eine kirchliche Straftat.

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Der Bischof von Worcester (USA) hat seinen Priestern die Nutzung von Dating-Apps durch ein Kirchengesetz explizit verboten. Das neue Gesetz soll Kleriker daran erinnern, die Tugend der Keuschheit zu fördern und zu bewahren, begründete Bischof Robert McManus die in der vergangenen Woche in Kraft getretene Regelung in der Kirchenzeitung der Diözese (Freitag). Das Gesetz stellt die Nutzung von "allen Arten der sozialen Kommunikation" unter Strafe, die "speziell darauf ausgerichtet sind, Verstöße gegen das sechste Gebot des Dekalogs mit einem Erwachsenen zu ermöglichen". Ebenso stehen die Nutzung beliebiger Kommunikationsmittel zur Anbahnung eines Verstoßes gegen das sechste Gebot sowie das Verschicken, Anfordern und absichtliche Empfangen von sexuell freizügigen Inhalten jeglicher Art unter Strafe.

Als Strafmaß sieht das Gesetz jeweils eine "gerechte Strafe" vor, die im Verhältnis zur Schwere der Tat steht. Die Regelung gilt für alle Kleriker, die zur Diözese Worcester im US-Bundesstaat Massachusetts gehören oder dort tätig sind. Mit seinem Gesetz präzisiert und verschärft McManus die Rechtslage im Vergleich zum Universalkirchenrecht, indem er auch Delikte erfasst, bei denen keine Minderjährigen betroffen sind. Im kirchlichen Strafrecht sind nur solche Verstöße explizit unter Strafe gestellt (c. 1398 CIC). Hier ist die Amtsenthebung als Strafmaß sowie je nach Schwere der Schuld auch eine Entlassung aus dem Klerikerstand vorgesehen. Außerdem können gemäß Universalkirchenrecht Verfehlungen gegen das sechste Gebot mit gerechten Strafen belegt werden, sofern die Straftat öffentlich begangen wird (c. 1395 § 2 CIC).

Sekretär der US-Bischofskonferenz musste wegen Grindr zurücktreten

Der Bischof sieht in seinem Gesetz eine vorausschauende Maßnahme, um Priester und Diakone an die moralische Schwere der von der Regelung erfassten Probleme zu erinnern. Dies gelte insbesondere angesichts der jüngsten Nachrichten aus anderen Teilen des Landes, in denen Kleriker aufgrund von Verstößen gegen das sechste Gebot aus dem Dienst entfernt werden mussten, sagte McManus bei der Vorstellung des Gesetzes vor Priestern der Diözese. Der Bischof spielt damit wohl auf den Fall des ehemaligen Sekretärs der US-Bischofskonferenz an, der im Zusammenhang mit Medienberichten über seine Nutzung der queeren Dating-App Grindr im Sommer 2021 zurückgetreten war. Jüngst hatte außerdem die Organisation "Catholic Laity and Clergy for Renewal" von ihr angekaufte Daten zur Dating-App-Nutzung von Priestern an Bischöfe weitergegeben, um Sanktionen zu erreichen.

Das nach katholischer Zählung sechste Gebot lautet "Du sollst nicht die Ehe brechen." (Ex 20,14|Dtn 5,18). Im Kirchenrecht wird der Verweis auf Verstöße gegen das sechste Gebot vor allem seit Einführung des CIC von 1917 verwendet, die Formulierung taucht im Kontext der Sexualmoral jedoch schon seit der Zeit der frühen Kirche auf und erfasst alle Verstöße unabhängig von ihrer Schwere. Die Verwendung in der Rechtssprache der Kirche stößt seit Jahren auf Kritik. Nach Ansicht von Kritikern erfüllt sie nicht die Anforderungen an die Bestimmtheit, die Strafrecht erfüllen muss. Die Formulierung wurde aber bei der 2021 in Kraft gesetzten Reform des kirchlichen Strafrechts durch Papst Franziskus beibehalten. (fxn)