Synodaler Ausschuss nimmt Arbeit auf: Genauer Termin steht fest
Der Synodale Ausschuss nimmt Mitte November seine Arbeit auf. Am Dienstag teilte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) mit, dass die erste Sitzung des Gremiums am 10. und 11. November in Essen stattfinden wird. Der Synodale Ausschuss hat die Aufgabe, die Einrichtung eines Synodalen Rats vorzubereiten. Außerdem soll er die Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Wegs im Blick behalten und weiterentwickeln. Die bei den Synodalversammlungen nicht mehr endgültig abgestimmten Beschlusstexte werden von dem Gremium weiter beraten.
Über die konkrete Arbeit hinaus soll der Synodale Ausschuss auch "eine Verständigung über den Begriff der Synodalität als Grundvollzug der Kirche, der tief in der Kirche wurzelt und durch das Zweite Vatikanische Konzil und den weltweiten synodalen Prozess im Pontifikat von Papst Franziskus neu herausgestellt wurde" herbeiführen. Auf dieser Grundlage sollen die synodalen Strukturen, eine synodale Kultur des Miteinanders und eine "innere Haltung der Kritikfähigkeit und der gemeinsamen Suche nach einem tragfähigen Konsens" entwickelt werden. Das Gremium besteht aus den 27 Diözesanbischöfen sowie 27 vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und 20 durch die Synodalversammlung gewählten Mitgliedern. Wie die Synodalversammlungen wird auch der Synodale Ausschuss von den Vorsitzenden von DBK und ZdK, Bischof Georg Bätzing und ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp, geleitet.
Der Synodale Ausschuss wurde bei der vierten Synodalversammlung im September 2022 als Vorbereitungsgremium des Synodalen Rats mit dem Handlungstext "Synodalität nachhaltig stärken" beschlossen und soll bis längstens März 2026 arbeiten, wenn der Synodale Rat seine Arbeit aufnimmt. Zur genauen Arbeitsweise ist noch nichts bekannt. Satzung und Geschäftsordnung des neuen Gremiums wurden noch nicht veröffentlicht. Während der Handlungstext beim Rat öffentliche Sitzungen vorsieht, ist das beim Ausschuss nicht geregelt.
Verbot aus Rom für Synodalen Rat
Die Pläne, synodale Gremien auf allen Ebenen der Kirche in Deutschland einzurichten, sind auf massiven Widerstand des Vatikans gestoßen. Obwohl im beschlossenen Handlungstext betont wird, dass die Beschlüsse des Synodalen Rats Bischöfe nicht verpflichten können, sahen die Kurienkardinäle Pietro Parolin (Staatssekretariat), Luis Ladaria (Glaubensdikasterium) und Marc Ouellet (Bischofsdikasterium) in den Plänen eine Gefahr für das Bischofsamt. Mit einem Brief an Bätzing stellten die Kardinäle im Januar fest, "dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den 'Synodalen Rat' auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten". Der Brief wurde von Papst Franziskus approbiert und spricht damit mit der Autorität des Papstes. Für den Synodalen Ausschuss gab es kein entsprechendes Verbot. Ein Beschlusstext, der eine freiwillige Selbstbindung der Bischöfe an die Entscheidungen des Synodalen Rats vorsieht, wurde von der fünften Synodalversammlung in den Synodalen Ausschuss vertagt.
Trotz der römischen Intervention wollen die deutschen Bischöfe grundsätzlich an den Plänen neuer synodaler Gremien festhalten. "Der Synodale Rat, der durch den Synodalen Ausschuss vorbereitet werden soll", werde sich "entsprechend dem in der Beschlussfassung enthaltenen Auftrag innerhalb des geltenden Kirchenrechts bewegen", betonte der DBK-Vorsitzende in seiner ersten Reaktion auf den Brief der Kardinäle. Anders als der Heilige Stuhl sehe Bätzing in synodaler Beratung keine Schwächung, sondern eine Stärkung des bischöflichen Amtes und baut auf weiteren Dialog mit Rom. (fxn)