Bremen prüft Bundesratsinitiative zum Ende des Kirchen-Arbeitsrechts
Die künftige bremische Landesregierung will sich für eine Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrecht einsetzen. In dem am Montag von SPD, Grünen und Linkspartei unterzeichneten Koalitionsvertrag kündigten die Parteien an, eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts und des Dritten Wegs zu prüfen. Außerdem sollen nach dem Willen der Koalition möglichst überall und ausdrücklich auch im kirchlichen Bereich die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen gelten: "Bei öffentlich finanzierten Beschäftigungsverhältnissen im Bereich der Kirchen wollen [wir] mit den karitativen und sozialen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft sowie den Gewerkschaften in einen Trialog treten, um Vereinbarungen zu erreichen, durch die die Betriebe auf die Anwendung kirchlichen Arbeitsrechts verzichten."
In Bremen regieren SPD, Grüne und Linke seit 2019 zusammen. Bereits in ihrem ersten Koalitionsvertrag hatten die Parteien festgehalten, dass sich die Regierung für eine arbeitsrechtliche Gleichbehandlung von Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen einsetzen will. Bei der Landtagswahl am 14. Mai wurde die SPD mit 29,8 Prozent stärkste Kraft, gefolgt von Grünen (11,9 Prozent) und Linken (10,9 Prozent). Nach der Unterzeichnung des Koalitionsvertrags ist die Wiederwahl von Bürgermeister Andreas Bovenschulte und dem Senat durch die Bremische Bürgerschaft am Mittwoch geplant. Für die Grünen soll die ehemalige Bundesvorsitzende der katholischen "Pfadfinderinnenschaft St. Georg" (PSG), Kathrin Moosdorf, Senatorin für Klima, Umwelt und Wissenschaft werden.
Kirchlich gehört das Land Bremen teils zum Bistum Osnabrück, teils zum Bistum Hildesheim. Seit 2003 gilt für den Stadtstaat ein Staatsvertrag mit dem Heiligen Stuhl. Darin ist festgelegt, dass bei "Rechtsetzungsvorhaben und Programmen, die kirchliche Belange berühren", die katholische Kirche angemessen zu berücksichtigen ist. Für das kirchliche Bildungswesen, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Kindertagesstätten sowie karitative Einrichtungen ist in dem Staatsvertrag festgehalten, dass sich das Land nach Maßgabe der geltenden Gesetze an der Förderung dieser Einrichtungen beteiligt.
Bundesregierung arbeitet an Angleichung an staatliches Arbeitsrecht
Auf Bundesebene hat sich die Ampelkoalition auf einen Prüfauftrag zur Angleichung des kirchlichen Arbeitsrechts verständigt. Nach einigen Verzögerungen sollte der Prozess im ersten Quartal angegangen werden. Gegenüber katholisch.de sagte das federführende Bundesarbeitsministerium im Mai, dass die internen Abstimmungen zur Strukturierung abgeschlossen seien und erste Gespräche zur weiteren Umsetzung geführt würden. Weitere Details teilte das Ministerium nicht mit.
Vor allem die Gewerkschaften fordern seit geraumer Zeit die Abschaffung von Ausnahmen für Kirchen, insbesondere im Betriebsverfassungsgesetz, das auf Religionsgemeinschaften keine Anwendung findet. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht Ausnahmen vor und erlaubt eine unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften. (fxn)