DBK und ZdK verständigen sich über Arbeitsaufträge der Synodalversammlung

Sechs Arbeitsgruppen sollen am Synodalen Weg weiterarbeiten

Veröffentlicht am 04.07.2023 um 13:59 Uhr – Lesedauer: 

Bonn/Berlin ‐ Die Finanzierung für den Synodalen Ausschuss steht noch immer nicht. Doch die Arbeit am Synodalen Weg soll weitergehen: Bischöfe und Laienvertreter haben sich nun darüber verständigt – die Themen der Arbeitsgruppen stehen auch schon fest.

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Nach dem Willen der Gemeinsamen Konferenz der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) sollen sechs Arbeitsgruppen Vorschläge zu Arbeitsaufträgen des Synodalen Wegs erarbeiten. Die Gemeinsame Konferenz unterstützt laut einer Pressemitteilung von DBK und ZdK vom Dienstag einen entsprechenden Vorschlag des Präsidiums des Synodalen Weges. Die Ergebnisse sollen "in überschaubarer Zeit unter Einbezug der bestehenden Strukturen" erarbeitet werden. Neue Strukturen sollen also nicht eingerichtet werden. Auf Anfrage sagte ZdK-Sprecherin Britta Baas gegenüber katholisch.de, dass der Suchprozess für die Mitglieder der Arbeitsgruppen von den Generalsekretären von ZdK und DBK gestaltet werde. Welches Gremium die Arbeitsgruppen formal einsetze, werde man zu gegebener Zeit sehen. Sie hoffe aber, dass die Einrichtung schnell erfolgen könne.

Die Arbeitsgruppen befassen sich mit den Themen, die in den Beschlüssen des Synodalen Wegs der DBK und dem ZdK gemeinsam zugewiesen wurden. Dabei handelt es sich um die Ausarbeitung einer Musterordnung für die Beteiligung des Kirchenvolkes an der Bestellung von Bischöfen, die Arbeit an menschlich überzeugenden und rechtssicheren Regelungen für den Einsatz dispensierter Priester in der Pastoral, die Erstellung einer Arbeitshilfe für die Segnung von Paaren, die sich lieben, die Weiterarbeit an den Themen Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt sowie des sakramentalen Amts von Menschen jeden Geschlechts. Eine weitere Arbeitsgruppe soll einen Vorschlag zur Satzung des Synodalen Ausschusses unterbreiten, der auf der geplanten ersten Sitzung des Gremiums im November zu einem Beschluss führen soll.

Nichts Neues zur Finanzierung des Synodalen Ausschusses

Bei der Klärung der offenen Fragen der Finanzierung gibt es keinen neuen Sachstand. Nachdem die Bereitstellung von Haushaltsmitteln des Verbands der Deutschen Diözesen (VDD) im Juni am Veto von vier Diözesanbischöfen scheiterte, stehen derzeit keine zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung. Erneut bekräftigte die DBK, dass 23 Bischöfe erklärt haben, "für die Finanzierung der Fortsetzung des Synodalen Weges Sorge zu tragen". ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp betonte, dass ohne eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung des Synodalen Ausschusses keine substanzielle Arbeit zur Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Weges möglich sei. Der DBK-Vorsitzende Bischof Georg Bätzing sicherte zu, die Suche nach einem verlässlichen Finanzierungsmodell mit Nachdruck voranzutreiben. Am 1. Juli stellte die Geschäftsstelle des Synodalen Wegs ihre Arbeit ein.

Die Gemeinsame Konferenz besteht aus zehn Bischöfen und zehn Mitgliedern des ZdK. Kraft Amtes gehören ihr der DBK-Vorsitzende und die ZdK-Präsidentin an, die weiteren Mitglieder werden jeweils von der DBK-Vollversammlung und der ZdK-Vollversammlung gewählt. Das Gremium geht auf einen Beschluss der Würzburger Synode (1971 bis 1975) zurück und dient dazu, gemeinsame Anliegen beider Institutionen auf überdiözesaner Ebene zu beraten. Die Gemeinsame Konferenz kann keine Beschlüsse fassen und weder DBK noch ZdK verpflichten. (fxn)

4. Juli 2023, 14.30 Uhr: Ergänzt um Informationen des ZdK.