Frings zu Ablöse von Staatsleistungen: Kirchen sollen Stiftung gründen
In der Debatte um die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen hat der Kölner Pfarrer Thomas Frings vorgeschlagen, mit den zu erwartenden Geldern in Milliardenhöhe eine sozial-caritative Stiftung ins Leben zu rufen. Es sei ein Zeichen von Großzügigkeit, "die gesamte Summe für bedürftige Familien, Alleinerziehende und Menschen im Alter einzubringen", schreibt Frings in der Zeitschrift "Christ in der Gegenwart" (Sonntag). Geschehe dies vor den in Zukunft anstehenden Verhandlungen mit den Bundesländern, könnten die christlichen Kirchen verlorengegangenes Vertrauen in der Gesellschaft zurückgewinnen, so der Geistliche. "Glaubwürdigkeit bekommt man nicht umsonst. Man muss sie sich verdienen." Würde es zur Gründung einer Stiftung kommen, sollten die Kirchen die Vorstandsmehrheit anderen Gruppen und Verbänden überlassen – "um jeglichem Verdacht vorzubeugen, dass das Geld doch in irgendeiner Form bei ihnen bleibt".
Die aktuell geführte öffentliche Debatte über die Höhe der Ablösesumme sei dagegen von Nachteil, schreibt Frings weiter. Dadurch gerate die gute Arbeit aus dem Blick, die die Kirchen in vielen Bereichen der Gesellschaft leisteten. "Allein die lang anhaltende Diskussion um dieses Geld schadet den Institutionen", so der Priester, der bei den Kirchen ein Kommunikationsproblem ausmacht. Es sei zu befürchten, dass nicht nur die Mehrheit der Gesellschaft, sondern auch viele Gläubige erst merkten, welchen Gewinn sie durch den professionellen und ehrenamtlichen Einsatz von Menschen in kirchlichen Einrichtungen hatten, "wenn es diese nicht mehr geben wird". Frings lebt in Köln und war zuvor mehrere Jahre Pfarrer im Bistum Münster. Bundesweite Bekanntheit erlangte er 2016 mit seiner Entscheidung, aus allen Ämtern auszuscheiden.
Die Staatsleistungen sind Ausgleichszahlungen für Vermögenseinbußen der Kirchen durch die Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Sie beliefen sich zuletzt auf 602 Millionen Euro jährlich, davon gehen rund 60 Prozent an die evangelischen Landeskirchen. Aktuell wird erneut über deren Ablösung durch eine hohe Einmalzahlung in Milliardenhöhe diskutiert. Zuständig hierfür sind die Bundesländer, der Bundestag könnte hierzu ein Grundsätzegesetz erlassen. Mehrere Vorhaben zu diesem Zweck waren in den vergangenen Jahren gescheitert. (rom)