Festhalten an Nennung von Täternamen

Dieser: Fokus der Aufarbeitung nicht auf Schutzrechten von Tätern

Veröffentlicht am 21.11.2023 um 16:34 Uhr – Lesedauer: 

Aachen ‐ Angehörige des als mutmaßlicher Missbrauchstäter benannten Weihbischofs Peters prüfen rechtliche Schritte – für Aachens Bischof Dieser dagegen ist klar: Es bleibt bei der Nennung von Täternamen. Priorität haben für ihn die Belange der Betroffenen.

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Der Aachener Bischof Helmut Dieser steht weiter hinter der Nennung von Namen verurteilter und mutmaßlicher Missbrauchstäter. Bei einer außerordentlichen Synodalversammlung am Samstag in Aachen betonte der Bischof, dass der Fokus der Aufarbeitung nicht auf den Tätern und ihren Schutzrechten, sondern bei den Betroffenen liege, teilte das Bistum am Dienstag mit. Darin liege ein "tiefer Paradigmenwechsel", der bei Verwandten, Freunden und Menschen in den früheren Einsatzorten der Täter und mutmaßlichen Täter eine große Irritation auslöse. "Wenn also Aufarbeitung bis zur öffentlichen Täternennung geht, dann tragen viele mit und leiden an den zerstörerischen Folgen der Missbrauchsverbrechen, was bis dahin nur die Betroffenen im Verborgenen auszuhalten hatten", betonte Dieser. Am Tag der Versammlung berichtete die "Aachener Zeitung", dass Angehörige des als mutmaßlichem Beschuldigten eingestuften Weihbischofs August Peters rechtliche Schritte gegen das Bistum prüfen.

Bischof Dieser hob als wichtigstes Motiv bei allen Maßnahmen die Orientierung an Betroffenen hervor:  "Es geht um ihr Recht auf Aufarbeitung, ihre Chance, aus dem Dunkelfeld herauszutreten und selbst wirksam zu werden, ihre Erwartung, Glauben zu finden und ihr Leid nicht mehr allein bewältigen zu müssen." Für Generalvikar Andreas Frick steht fest, dass sich die Kirche nur nach vorne bringen lässt, wenn der Missbrauch glaubwürdig und transparent aufgearbeitet wird.

Aachen will entschlossen vorgehen

Gegenüber der Versammlung verteidigte Dieser auch, dass Aachen als bisher einziges Bistum Namen von verurteilten und mutmaßlichen Tätern veröffentlicht hat, ohne dass es eine gemeinsame Strategie der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) gibt: "Wie schon beim Gutachten sind wir über die gemeinsame Erklärung der DBK hinausgegangen, gerade auch weil wir hier in Aachen entschlossen vorgehen wollen." Nachdem das Bistum Mitte Oktober die Namen von 53 Personen veröffentlicht hatte, erklärten die Erzdiözesen Hamburg und Paderborn sowie die Diözese Münster, vorerst dem Beispiel nicht zu folgen. Insbesondere die Nennung von mutmaßlichen Tätern stieß dabei auf Skepsis. Nach den Aachener Kriterien fallen unter diese Kategorie Personen, deren mutmaßliche Taten von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) als plausibel eingestuft wurden. Mitglieder der UKA reagierten zurückhaltend auf die Verwendung der Plausibilitätsprüfung als Grundlage.

Auf der vom Bistum veröffentlichten Liste steht auch der 1986 gestorbene Weihbischof August Peters. "Ich verstehe, dass dies für viele ein Schock sein muss", sagteDieser bei der Vorstellung vor Journalisten. "Wir machen für keinen mutmaßlichen Täter eine Ausnahme, ganz gleich, welchen Rang er zeitlebens einnahm." Genannt werden Personen, die mindestens zehn Jahre lang tot sind. Als Missbrauchstäter werden Personen bezeichnet, die in einem staatlichen oder kirchlichen Verfahren verurteilt wurden, als mutmaßliche Täter solche, bei denen ein Antrag auf Anerkennung des Leids positiv beschieden worden ist. "Diese Kriterien sind aus unserer Sicht belastbar, halten einer juristischen Prüfung stand und sind transparent", so der Generalvikar. (fxn)