Essen: Neuer "Gemeinsamer Rat" soll Bischof beraten und unterstützen
Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck hat einen neuen "Gemeinsamen Rat" geschaffen, der als synodales Gremium im Ruhrbistum fungieren soll. Der Rat solle aus 21 stimmberechtigten Mitgliedern bestehen, die aus den diözesanen Gremien und Gruppen kommen, und werde den Bischof bei Grundsatzfragen beraten und in der Leitung unterstützen, teilte das Bistum am Donnerstag mit. Im "Gemeinsamen Rat" werden demnach Laien und Priester vertreten sein sowie ehren- und hauptamtliche Beschäftigte der Kirche. Die konstituierende Sitzung ist für den 13. April geplant.
Der neue Rat solle "wesentliche Prozesse kritisch begleiten und insgesamt die Diskussions- und Partizipationsstruktur in unserem Bistum weiter fördern", sagte Overbeck. Anlass für die Gründung seien die Erkenntnis des Synodalen Wegs der Kirche in Deutschland, wonach derartige Gremien wichtig für die Stärkung der Synodalität in den Bistümern seien. "Vor diesem Hintergrund ist es mir wichtig gewesen, dass wir im Bistum Essen gemeinsam nach Wegen suchen, die mehr Beteiligung an Beratungs- und Entscheidungsprozessen ermöglichen", betonte der Ruhrbischof. Ziel sei es, nach der gemeinsamen Abwägung von Argumenten Entscheidungen treffen zu können, die noch umfassender und breiter begründet seien.
Möglichst diverse Zusammensetzung
In der von Overbeck in Kraft gesetzten Satzung des neu geschaffenen "Gemeinsamen Rats" heißt es, dass dieser "Fragen von bistumsweiter Bedeutung der Kirchen- und Kulturentwicklung im Bistum Essen" beraten und den Bischof durch "qualifizierte Beratung und abgestimmte Voten" in seinem Leitungsamt unterstützen soll. Bei der Zusammensetzung des Gremiums wurde eine möglichst große Diversität als Ziel ausgegeben. So dürfe etwa ein 30-Prozent-Anteil von Frauen oder Männern nicht unterschritten werden. Zudem werde es unter den 21 stimmberechtigten Mitgliedern mindestens 13 Laien geben. Die Mitglieder der Bistumsleitung – Bischof, Weihbischöfe, Generalvikar und die Ressortleitungen des Generalvikariats – sollen zwar auch dem "Gemeinsamen Rat" angehören, verfügen allerdings über kein Stimmrecht. Bis Mitte März sind die Gremien und Gruppen des Bistums aufgerufen, ihre Vertretungen im "Gemeinsamen Rat" zu bestimmen.
Ob der neue "Gemeinsame Rat" in Essen als Synodaler Rat gedacht ist, teilte das Bistum nicht mit. Der Synodale Weg hatte auf seinen Vollversammlungen einen Handlungstext beraten, nach dem auch auf diözesaner und pfarrlicher Ebene Mitbestimmungsgremien nach Art eines Synodalen Rats eingerichtet werden sollen. Dieser wurde jedoch zur weiteren Bearbeitung in den Synodalen Ausschuss überwiesen. Obwohl im Handlungstext betont wird, dass die Beschlüsse eines solchen Gremiums Bischöfe nicht verpflichten können, sahen die damals im Vatikan verantwortlichen Kurienkardinäle Pietro Parolin (Staatssekretariat), Luis Ladaria (Glaubensdikasterium) und Marc Ouellet (Bischofsdikasterium) in den Plänen eine Gefahr für das Bischofsamt. Mit einem Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, stellten die Kardinäle im Januar 2023 fest, "dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den 'Synodalen Rat' auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten". Bischöfe und Reformbefürworter betonen dagegen, dass das Bischofsamt durch solche synodale Gremien gestärkt werde. (mal)
15.2., 20.30 Uhr: letzter Absatz präzisiert.