Piusbruderschaft distanziert sich von Erzbischof Viganò
Die traditionalistische Piusbruderschaft (FSSPX) hat sich vom des Schismas angeklagten ehemaligen US-Nuntius Carlo Maria Viganò distanziert. Im Gegensatz zu Viganò hätten weder der Gründer der Piusbruderschaft, Marcel Lefebvre (1905-1991), noch die Gemeinschaft dem momentanen Papst die Legitimität abgesprochen, heißt es in einer Mitteilung der FSSPX vom Montag. "Erzbischof Lefebvre und die von ihm gegründete Gesellschaft haben sich nicht auf diesen gefährlichen Weg gewagt."
Vergangene Woche war bekannt geworden, dass das vatikanische Glaubensdikasterium ein kanonisches Strafverfahren gegen Viganò eröffnet hatte. Dem Erzbischof werden "öffentliche Äußerungen, aus denen eine Leugnung notwendiger Punkte hervorgeht, die für den Erhalt der Gemeinschaft mit der katholischen Kirche notwendig sind", zur Last gelegt. Konkret gehe es um die Leugnung der Legitimität von Papst Franziskus und den Bruch der Gemeinschaft mit dem Papst sowie die Ablehnung des Zweiten Vatikanischen Konzils. Auf die Straftat eines Schismas steht die Exkommunikation als Strafe. In besonders schweren Fällen und bei Uneinsichtigkeit des Täters können weitere Strafen bis hin zur Entlassung aus dem Klerikerstand verhängt werden.
Vergleich mit FSSPX-Gründer
In einer darauffolgenden Stellungnahme hatte sich Viganò unter anderem mit Lefebvre verglichen, der sich wegen seiner Ablehnung der Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil ebenfalls hatte verantworten müssen. Papst Paul VI. hatte Lefebvre 1976 eine Zweideutigkeit vorgeworfen: Dass er zwar Gehorsam gegenüber dem Papsttum behaupte, aber nur so lange, wie dieses Papsttum Lefebvres eigener Auslegung der Tradition entspreche. Lefebvre wurde wegen unerlaubter Priesterweihen suspendiert und 1988 wegen Schismas und unerlaubter Bischofsweihen exkommuniziert.
Dagegen hatte Viganò bekannt, seiner Meinung nach sei Papst Franziskus kein Papst. Davon distanziert sich die FSSPX nun.
Viganò hat bereits festgehalten, dass er der Vorladung ins Glaubensdikasterium nicht gefolgt ist und sich dem Prozess nicht stellen will. Gemeinsam mit der Autorität des Papstes lehnt er auch die Autorität der päpstlichen Behörde und ihres Präfekten ab. Das Dikasterium wird für ihn nun einen Pflichtverteidiger bestellen. (cph)