Mehr Geld für Palliativmedizin und Hospize
Ziel des Gesetzes ist ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot in ganz Deutschland. Dabei soll auch ein "ein reibungsloses Ineinandergreifen verschiedener Hilfsangebote" garantiert werden. Bislang funktioniert die Vernetzung zwischen medizinischen, pflegerischen und hospizlichen Leistungen nicht überall gut.
Mängel gibt es besonders im ländlichen Raum und in Altenpflegeeinrichtungen. So soll die ambulante Palliativversorgung weiterentwickelt und die stationäre Hospizarbeit finanziell stärker gefördert werden. Auch die Krankenhäuser sollen für Hospizarbeit und Palliativversorgung spezielle Vergütungen mit den Kassen aushandeln können.
Ambulante Palliativversorgung soll ausgebaut werden
Konkret sollen die Kassen künftig bei Hospizen für Erwachsene 95 Prozent anstatt der bisherigen 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten tragen. Ambulant tätige Palliativmediziner sollen mehr Honorar bekommen. Auch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, die Sterbenden zu Hause in schwersten Versorgungssituationen beisteht, soll ausgebaut werden.
Linktipp: Ethik am Lebensende
Politik und Gesellschaft diskutieren über die Sterbehilfe. Für die katholische Kirche ist klar: Auch im Sterben hat der Mensch eine Würde, die es zu achten und zu schützen gilt. Sie setzt sich deshalb besonders für eine professionelle Begleitung von Sterbenden ein.In Alten- und Pflegeheimen sind ebenfalls Verbesserungen geplant: Bewohner sollen ein entsprechendes Angebot für die letzte Lebensphase bekommen. Dazu sollen die Heime mit Ärzten und Hospizdiensten kooperieren und Pflegekräfte für die Sterbebegleitung geschult werden.
Bislang stehen in Deutschland 400 Millionen Euro pro Jahr für Palliativmedizin und Hospizarbeit zur Verfügung. Die Koalition geht davon aus, dass mit 150 bis 200 Millionen Euro Mehrkosten zu rechnen ist.
Caritas und Diakonie: Vorgesehene Summe ist zu gering
In einem eigenen Antrag fordert die Linke stärkere Verbesserungen in den stationären Pflegeeinrichtungen. Die 764.000 Menschen, die dort lebten, hätten so gut wie gar keinen Anspruch auf Palliativ- und Hospizversorgung. Notwendig sei zudem ein verbesserter Personalschlüssel in der Pflege der Patienten.
Auch die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie halten die von der Bundesregierung vorgesehene Summe für den Ausbau von Hospizarbeit und Palliativmedizin für zu gering. Allein um ein ausreichendes Hospiz- und Palliativangebot in rund der Hälfte der Pflegeheime ausbauen zu können, würden mindestens 275 Millionen Euro an Kosten entstehen.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz beklagte im Vorfeld eine Ungleichbehandlung von Sterbenden in Hospizen und Pflegeheimen: Der Regierungsentwurf erreiche die Sterbenden in den 13.000 Pflegeheimen nicht, erklärte Vorstand Eugen Brysch. "Die Sozialkassen übernehmen in Hospizen 255 Euro am Tag, in Pflegeheimen maximal 54 Euro. Deshalb muss der Bundestag das Zwei-Klassen-System abschaffen." (KNA)