Theologe Lob-Hüdepohl zu Lehren aus der Pandemie für Gesellschaft und Kirchen

Ethiker: Corona-Aufarbeitung darf nicht nur Rachegelüste befriedigen

Veröffentlicht am 23.08.2024 um 00:01 Uhr – Von Steffen Zimmermann – Lesedauer: 

Berlin ‐ Seit Monaten wird diskutiert, wie die Corona-Pandemie und die Politik der damaligen Zeit aufgearbeitet werden sollen. Im Interview äußert sich der Theologe Andreas Lob-Hüdepohl zu der Debatte. Außerdem spricht er über die Rolle der Kirchen während der Pandemie und notwendige Lehren für die Zukunft.

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Die Corona-Pandemie hat in Gesellschaft und Politik tiefe Narben hinterlassen, die noch nicht aufgearbeitet sind. Wie die notwendige Aufarbeitung konkret aussehen sollte, darüber wird seit Monaten diskutiert. Im Interview mit katholisch.de blickt der Theologe und Ethiker Andreas Lob-Hüdepohl auf die Debatte. Außerdem spricht der 63-Jährige, der bis zum Frühjahr acht Jahre lang Mitglied im Deutschen Ethikrat war, rückblickend über die Rolle der Kirchen während der Pandemie, die kontrovers diskutierten Gottesdienst- und Besuchsverbote der damaligen Zeit und notwendige Lehren für künftige Pandemien.

Frage: Professor Lob-Hüdepohl, seit Monaten wird mit zunehmender Intensität darüber diskutiert, wie die Corona-Pandemie und die damaligen Entscheidungen der Politik aufgearbeitet werden sollen. Wie beurteilen Sie die laufende Debatte dazu?

Lob-Hüdepohl: Eigentlich kommt sie reichlich spät. Immerhin ist die Pandemie mit dem Übergang in eine kontrolliert endemische Lage seit gut eineinhalb Jahren zu Ende, auch wenn sich eine erkleckliche Zahl von Menschen noch heute infizieren oder an den Spätfolgen ihrer früheren Erkrankungen – Stichwort Post-Covid – leiden. In Fachkreisen ist die Pandemie teils intensiv aufgearbeitet worden. Viele Organisationen und Verbände haben ihre Auswertungen schon parallel zum Pandemieverlauf unternommen, um möglichst zeitnah nachsteuern zu können. Der Deutsche Ethikrat hat schon im April 2022, also vor über zwei Jahren, eine mehr als 200 Seiten umfassende Stellungnahme veröffentlicht, in dem er eine erste Auswertung vorgenommen hat und als Konsequenz der Covid-19-Pandemie ausführlich ethische Kriterien diskutiert und empfohlen hat, die für politische Entscheidungen in einer Pandemie gelten sollten. Irgendwie verläuft die heutige Debatte allerdings etwas schräg. Sie konzentriert sich auf vermeintliche oder reale Fehler wie den Kauf überteuerter Masken, überflüssig beschaffte Impfstoffe und dergleichen. Was erfolgreich war, wird dagegen kaum diskutiert. Verblüfft war ich, dass Protokollnotizen aus dem Robert-Koch-Institut öffentlich skandalisiert wurden, die interne Streitpunkte dokumentieren. Was meint denn die Öffentlichkeit, wie in Expertenkreisen gearbeitet wird? Da wird immer heftig gerungen, abgewogen, kontrovers diskutiert, um der Wirklichkeit oder angemessenen Empfehlungen näher zu kommen. So muss es gehen, damit Leichtfertigkeiten vermieden werden.

Frage: Für welche Form der Aufarbeitung der Pandemie und der politischen Entscheidungen der damaligen Zeit würden Sie plädieren?

Lob-Hüdepohl: Ich empfehle dringend eine öffentlich sichtbare und mitvollziehbare Aufarbeitung, die einen möglichst weitgespannten Blick auf Stärken wie Schwächen wirft. Angesiedelt müsste das bei den Parlamenten sein, also in jedem Fall beim Bundestag, gegebenenfalls auch auf Länderebene bei den Landtagen. In einer repräsentativen Demokratie sind das die entscheidenden Orte politischer Entscheidungsfindung und der Übernahme politischer Verantwortung. Solche politische Verantwortung blickt zurück nach vorne. Will sagen: Sie wertet skrupulös vergangene Erfahrungen aus, um daraus für die Zukunft zu lernen. Eine Aufarbeitung, die nur nach Schuldigen für vermeintliches oder reales Fehlverhalten suchen will, befriedigt nur irgendwelche Rachegelüste oder parteipolitische Kalküle. Deshalb scheinen mir parlamentarische Untersuchungsausschüsse ungeeignet. Sie sind ihrem Wesen nach geprägt von einer Hermeneutik des Verdachts, die vor allem irgendetwas Unrechtes vermutet. Damit kein Missverständnis entsteht: Wenn Fehler begangen wurden – und es wurden erheblich Fehler gemacht – müssen sie nicht nur benannt, sondern die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Darin darf sich aber eine politische Aufarbeitung nicht erschöpfen. Deshalb sollte eine Enquete-Kommission des Bundestages die Pandemie politisch aufarbeiten. Eine solche Kommission bindet beides zusammen: die politische Verantwortung der Abgeordneten und wissenschaftliche Expertise. Sie wendet sich der Vergangenheit zu, um für die Zukunft zu lernen. Und sie arbeitet öffentlich sichtbar und mitvollziehbar. Bedauerlicherweise wird es aber dazu angesichts der ablaufenden Legislatur vor der nächsten Bundestagswahl vermutlich nicht mehr kommen.

„Viele vermissten die leibliche Nähe von Menschen, um mit ihnen gemeinsam Gottesdienst zu feiern. Leibliche Nähe ist extrem bedeutsam. Sie lässt sich nur schwer ersetzen.“

—  Zitat: Professor Andreas Lob-Hüdepohl zu den Gottesdienstverboten während der Pandemie

Frage: Auch die Kirchen waren von den Corona-Maßnahmen der Politik betroffen. Sollten sie ihre eigene Rolle während der Pandemie und ihren Umgang mit den politischen Schutzmaßnahmen deshalb ebenfalls aufarbeiten?

Lob-Hüdepohl: Unbedingt. Immerhin gehört ihnen fast die Hälfte der deutschen Bevölkerung an. Ihre Gläubigen, Gemeinden und Verbände sind Teil der Öffentlichkeit, die ihre Perspektiven in die politische Aufarbeitung einbringen sollten. Viele ihrer Einrichtungen und Dienste waren nicht nur von den Auswirkungen der Corona-Schutzmaßnahmen betroffen, sondern arbeiteten als Gesundheitseinrichtungen, Beratungsdienste und nicht zuletzt als Seelsorge aktiv an der Bewältigung der Pandemiefolgen mit. Sie haben faktisch eine große Rolle gespielt. Diese in der katholischen Kirche in Deutschland auszuwerten könnte eine vorzügliche Aufgabe des geplanten Synodalen Rates sein. Allerdings muss eine kircheninterne Aufarbeitung auch die großen Fragen stellen und in die öffentliche Debatte einspeisen. Was sagen wir als Teil einer Weltkirche zu einem pandemisch weltweiten Problem, das zwar weltweit alle Menschen betraf, aber weltweit höchst ungleich? Papst Franziskus erinnerte während der Pandemie daran, dass wir alle im selben Boot sitzen und zur weltweiten Solidarität verpflichtet sind. Bei aller Dringlichkeit und Berechtigung seines Appels – in einem Punkt, so fürchte ich, irrte er: Wir saßen als Weltgemeinschaft nicht in einem Boot, das Rettung verspricht. Um es einmal zuzuspitzen: Im Rettungsboot erfreulich schneller Impfstoffe saßen im Wesentlichen die Länder des globalen Nordens, nachdem die Impfstoffe für die erforderliche Zulassung gerade in den Ländern des globalen Südens getestet werden mussten, weil die Testbedingungen im Norden strenger reguliert sind. Das Rettungsboot intensivmedizinischer Versorgungskapazitäten wurde in Deutschland durch die Corona-Schutzmaßnahmen zwar vor dem Untergang, also vor dem Zusammenbruch bewahrt. Erhebliche Schäden an Leib und Leben, die diese Schutzmaßnahmen bei einigen besonders vulnerablen Gruppen wie Menschen mit Beeinträchtigungen, in prekären Lebenslagen oder gerade für Kinder und Jugendliche auslösten, waren aber sehr einseitig verteilt. Gewinnträchtige Sportveranstaltungen wurden zugelassen, während Kitas noch Notbetrieb fahren mussten. Diese Aspekte von Ungleichheit und Ungerechtigkeit besonders zur Geltung zu bringen, entspräche ganz dem evangelisierenden Auftrag der Kirche.

Frage: Vor allem die zeitweisen Gottesdienstverbote sowie die Besuchsverbote in Krankenhäusern und Altenheimen wurden im kirchlichen Kontext kontrovers diskutiert. Haben die Kirchen die politischen Schutzmaßnahmen rückblickend zu schnell und zu unkritisch mitgetragen?

Lob-Hüdepohl: Zunächst, es wurden keine Gottesdienste verboten, sondern über einen gewissen Zeitraum Gottesdienste mit realer Präsenz der Gottesdienstgemeinde. Viele Gemeinden und Gemeinschaften haben damals erhebliche Energie und Kreativität aufgebracht, um ihre Gottesdienste virtuell zu feiern. Dabei kam es mitunter zu eindrucksvollen Erfahrungen. Denken Sie nur an das öffentliche Gebet von Papst Franziskus im Frühjahr 2020 auf dem Corona-bedingt menschenleeren Petersplatz: Natürlich war Franziskus im strömenden Regen allein. Und mit ihm hunderte Millionen Menschen allein vor dem Fernseher. Und doch waren sie keinesfalls einsam, sondern – da bin ich mir sicher – emotional ganz dicht beieinander. Aber ich will nichts beschönigen. Viele vermissten die leibliche Nähe von Menschen, um mit ihnen gemeinsam Gottesdienst zu feiern. Leibliche Nähe ist extrem bedeutsam. Sie lässt sich nur schwer ersetzen. Insofern ist es sehr verständlich, dass auch innerhalb der Kirche Einschränkungen kontrovers diskutiert wurden. Es war zwischen verschiedenen Gütern abzuwägen, die alle für sich genommen sehr erheblich sind. Güterabwägungen hinterlassen in der Regel einen schalen Nachgeschmack. Denken Sie nur an den Beginn der Pandemie, als in einer Alteneinrichtung der Diakonie in Hannover die ersten Covid-19-Toten zu beklagen waren. Groß war die Entrüstung über die mutmaßlich sorglose Heimleitung, die ihre Bewohner:innen offensichtlich nicht ausreichend zu schützen wusste und rechtzeitig Infektionsketten unterband. Später sorgten dann die teils rigiden Kontaktverbote für erhebliche Kritik.

Bild: ©KNA/Julia Steinbrecht

Andreas Lob-Hüdepohl ist Professor für Theologische Ethik an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin und Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK). Von 2016 bis Frühjahr 2024 war er zudem Mitglied des Deutschen Ethikrates.

Frage: Mit dem Wissen von heute: Waren die sogenannten Gottesdienstverbote und die Besuchsverbote während der Pandemie aus Ihrer Sicht gerechtfertigt oder übertrieben?

Lob-Hüdepohl: Besuchs- und Kontaktverbote sollen Infektionsketten unterbrechen. Mit Blick auf die Einschränkungen für Gottesdienste kann ich nicht abschließend beurteilen, ob sie erforderlich und verhältnismäßig waren. Auf die Einschränkungen für Krankenhäuser und besonders für Altenheime oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wird man viel genauer schauen müssen. Verbote persönlichen Kontaktes trafen ja nicht nur An- und Zugehörige. Sie trafen im selbem Maße Gesundheitsfachkräfte und soziale Dienstleistungen, die von außen in die Einrichtungen kommen. Hier kam es zu schweren Schäden für die unterversorgten Menschen. Vor allem die internen Kontaktverbote waren teils völlig überzogen. Dass Menschen in ihren Zimmern sogar weggeschlossen wurden, war menschenunwürdig. Darauf hat die Politik übrigens relativ schnell reagiert. Noch im Herbst 2020 kam es zu einer Änderung im Infektionsschutzgesetz, das fortan ein Mindestmaß an direkten Kontakten vorschrieb. Unerträglich war die Situation sterbender Menschen und ihrer Angehörigen. Wenn man bedenkt, dass bis zu Beginn der Impfkampagne über 80 Prozent der Corona-Toten in Pflegeeinrichtungen gestorben waren, wird das ganze Ausmaß deutlich. Hier muss es zukünftig gravierende Änderungen geben.

Frage: Die ehemalige thüringische Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht hat den Kirchen während der Frühphase der Pandemie vorgeworfen, Hunderttausende Menschen – Kranke, Einsame, Alte, Sterbende – allein gelassen zu haben. Die Kirchen haben diesen Vorwurf damals deutlich zurückgewiesen. Mit vier Jahren Abstand gefragt: Hatte Lieberknecht nicht doch zumindest teilweise recht?

Lob-Hüdepohl: Als Pauschalvorwurf würde ich ihn auch heute noch vehement zurückweisen. Wann und wo haben die Kirchen ihre Krankenhäuser, Alteneinrichtungen, ihre Pflegedienste, Beratungsstellen und so weiter geschlossen? Wann und wo haben die etwa eineinhalb Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen die ihnen anvertrauten Menschen gleichgültig ihrem Schicksal überlassen? Wann und wo haben kirchliche Kitas und Schulen über das staatlich verordnete Maß hinaus ihren Dienst eingeschränkt? Im Einzelnen mag Frau Lieberknecht dagegen durchaus Recht haben. Wenn ich es richtig sehe, war davon besonders die seelsorgerische Begleitung einzelner Personen betroffen. Viele Kontakte wurden unterbrochen. Viele Kontaktanlässe wie Taufen oder kirchliche Trauungen wurden auf die Nach-Corona-Zeit verschoben. Und möglicherweise – genaue Zahlen sind mir nicht bekannt – haben Seelsorgende viel zu selten von einer fest verankerten Norm im Infektionsschutzgesetz Gebrauch gemacht, die ihnen auch bei strenger Quarantäne den Besuch eines schwer kranken oder sterbenden Menschen erlaubt hätte. Das wäre sehr betrüblich. Hier hätte eine Aufarbeitung der Pastoral anzusetzen. Seelsorgende müssen darauf vorbereitet sein. Sie setzen sich auch selbst einer großen Gefahr aus. Mir sind Seelsorgende bekannt, die sich in Ausübung ihres Dienstes mit dem Corona-Virus angesteckt haben und später an Covid-19 gestorben sind. Insofern gebührt allen Seelsorgenden wie allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die sich aus Sorge für Kranke, Sterbende und Einsame bewusst einer erhöhten Gefahr ausgesetzt haben, größter Respekt. Falls Frau Lieberknecht als ehemalige Pastorin zu dieser Gruppe gehört hat, ist ihr ebenfalls unser Respekt sicher.

„Nach christlicher Überzeugung ist Freiheit immer soziale Freiheit. Diese weiß, dass die eigene Freiheit zur selbstbestimmten und gelingenden Lebensführung nur möglich ist in den Voraussetzungen, die eine gerechte und solidarische Gemeinschaft ermöglicht.“

—  Zitat: Professor Andreas Lob-Hüdepohl

Frage: Was denken Sie: Was lässt sich aus kirchlicher Sicht aus der Corona-Pandemie und den Schutzmaßnahmen der damaligen Zeit für den Umgang mit künftigen Pandemien lernen?

Lob-Hüdepohl: Da gibt es viele Einzelbereiche und viele Einzeldetails zu bedenken. Vielleicht zwei, drei Grundeinsichten, die uns auch im Ethikrat wichtig geworden sind. Als erstes die Stichworte Vulnerabilität und Resilienz. Verletzlichkeit ist so etwas wie ein anthropologisches Grunddatum. Niemand sollte sich als unverletzlich dünken, auch wenn er momentan vor Kraft strotzen mag. Die Verletzlichkeit besteht nicht nur im Bereich der Gesundheit, sondern in allen Bereichen des Lebens. Eine Pandemie kann die körperliche Gesundheit ebenso bedrohen wie unser Leben im Bereich der Kultur, des Sports, der Bildung, der Arbeitswelt und der Wirtschaft. Wir alle sind verletzlich und aufeinander angewiesen – mal mehr, mal weniger. Aber wir können gemeinsam Stärke gewinnen, die uns besondere Belastungen bewältigen hilft. Das ist mit Resilienz gemeint. Resilienz, also Widerstandsfähigkeit, ist keinesfalls nur eine Eigenschaft von Einzelnen, sondern bezieht sich vor allem auf Institutionen und die Gesellschaft insgesamt. Sie besteht in der Fähigkeit, sich besonderen Gefahrensituationen so anzupassen, ohne dabei die zentralen Aufgaben, die einer Person oder Institution zukommen, nicht mehr bewältigen zu können. Wie wenig resilient manche Teile unserer Gesellschaft sind, konnten wir eindrücklich im Bereich von Erziehung und Bildung bei Kitas, Schulen oder auch Hochschulen beobachten. Und es bedarf eines ausgeprägten Sinnes für Gemeinschaft und Solidarität. Einer Solidarität übrigens, die nicht an den Grenzen des eigenen Nationalstaates Halt macht.

Frage: Sollte es noch einmal zu einer Pandemie kommen – und Experten halten das ja nur für eine Frage der Zeit: Sollten die Kirchen dann kritischer gegenüber einer möglichen erneuten Einschränkung von Grundrechten wie der Religionsfreiheit sein oder diese gar ablehnen?

Lob-Hüdepohl: Jede Einschränkung von Grundfreiheiten ist immer kritisch zu begleiten. Sie ist immer auf ihre Erforderlichkeit und Angemessenheit zu prüfen, auch von Kirchen, auch mit Blick auf Einschränkungen der gemeinschaftlichen Religionspraxis in Liturgie oder im caritativen Engagement. Aber warum sollten Kirchen Einschränkungen der Religionspraxis rundweg ablehnen? Erstens könnten sie es nicht – zumindest nicht auf Grundlage der deutschen Verfassung. Zwar enthält der entsprechende Grundrechtsartikel keine ausdrückliche Schrankenklausel. Aber es besteht in der Rechtsprechung oder der staatskirchenrechtlichen Diskussion kein Zweifel daran, dass auch die Religionsfreiheit wie die Freiheit des Gewissens oder des weltanschaulichen Bekenntnisses gesetzlichen Schranken unterworfen werden darf. Viel wichtiger ist aber dies: Die Kirchen sind gut beraten, weiterhin an einer ihrer Kernüberzeugungen festzuhalten. Nach christlicher Überzeugung ist Freiheit immer soziale Freiheit. Diese weiß, dass die eigene Freiheit zur selbstbestimmten und gelingenden Lebensführung nur möglich ist in den Voraussetzungen, die eine gerechte und solidarische Gemeinschaft ermöglicht. Insofern sind Einschränkungen von Freiheiten, die zur Aufrechterhaltung dieser Voraussetzungen nötig sind, Einschränkungen um der Freiheit willen – und zwar nicht nur der eigenen, sondern der gleichen Freiheit aller. Das unterscheidet christliche Freiheit von der Freiheit libertärer Menschen, die die eigene Freiheit absolut setzen, jede Einschränkung eigentlich als Zumutung abwehren und nur im äußersten Notfall widerwillig dulden. Dieses Verständnis von sozialer Freiheit offensiv zu vertreten, anstatt nur defensiv den eigenen Binnenraum zu verteidigen, dieses universale und wenn Sie so wollen katholische Zeichen des Christentums gilt es zu bewahren – gerade dann, wenn neuerliche Pandemien die Menschheit heimsuchen sollten und sich dieses Merkmal unseres Glaubens wieder neu bewähren muss.

Von Steffen Zimmermann