Katholisches Büro verteidigt neues Kirchenvorstandsrecht gegen Kritik
Das Katholische Büro Nordrhein-Westfalen verteidigt das geplante neue Kirchenvorstandsrecht gegenüber Kritik wegen angeblich zu großer bischöflicher Machtfülle. In einer auf Dienstag datierten Stellungnahme für die Sachverständigenanhörung im Hauptausschuss des Düsseldorfer Landtags in der kommenden Woche bekräftigt die Vertretung der nordrhein-westfälischen Bischöfe den Plan der Landesregierung, das bislang noch geltende staatliche preußische Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens abzuschaffen und so den Weg frei für eine kirchengesetzliche Regelung zu machen. Ein Blick in die geplanten Kirchengesetze zeige, dass die Kirche keinen Systemwechsel wolle und "dass es vor allem unzutreffend ist, dass den Bischöfen künftig mehr Macht zusteht, in die örtlichen Gegebenheiten einzugreifen oder die dortigen Kirchenvorstände gar aufzuheben". Vielmehr solle "im Sinne einer Fortführung und Optimierung bekannter und bewährter Vorgaben die Möglichkeit geschaffen werden, mit den teils sehr unterschiedlichen örtlichen Anforderungen angemessen umzugehen". Die Stellungnahme hebt hervor, dass der Musterentwurf für die neuen Kirchengesetze in einem transparenten und partizipativen Prozess entstanden sei.
Ursprünglich wollte der Landtag das preußische Gesetz aus dem Jahr 1924 schon zum 1. Juli außer Kraft setzen. Ein Gutachten im Auftrag der Regierungsfraktionen kam zuvor zu dem Schluss, dass das preußische Gesetz ungerechtfertigt in das kirchliche Selbstbestimmungsrecht eingreife und daher verfassungswidrig und nichtig sei. Daher wurde die Abschaffung als reine Formsache betrachtet. Nordrhein-Westfalen ist das letzte Bundesland, in dem die Kirchenvorstände noch durch ein staatliches Gesetz geregelt sind. Der Gesetzgebungsprozess kam ins Stocken, nachdem der Landtag überraschend die geplante Verabschiedung im Plenum verschoben und der Hauptausschuss stattdessen eine Expertenanhörung in seiner Sitzung am 5. September angesetzt hatte. Die Bistümer rechnen nun damit, dass der Gesetzgebungsprozess im Oktober oder November abgeschlossen sein wird. Der Termin der für Herbst 2025 angesetzten nächsten Kirchenvorstandswahlen soll durch die neuen Entwicklungen nicht beeinträchtigt sein.
Für die Anhörung haben die Fraktionen Vertreter des Evangelischen und des Katholischen Büros NRW sowie die Rechtswissenschaftler Markus Ogorek und Hinnerk Wißmann benannt. Der Kölner Staatsrechtler Ogorek hatte bereits das Gutachten im Auftrag des Regierungsfraktionen verfasst. Auch der Münsteraner Professor Wißmann ist Staatsrechtler. Zu seinen Schwerpunkten gehört Kultur- und Religionsverfassungsrecht, außerdem ist er Mitglied der Kammer für Theologie der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Die kirchlichen Gesetze, die künftig die Kirchenvorstände regeln sollen, liegen bereits seit dem Frühjahr des vergangenen Jahres vor. Im Entstehungsprozess der kirchlichen Gesetze gab es auch massive Kritik an einzelnen Regelungen des neuen Rechts, insbesondere mit Blick auf die Möglichkeit der bischöflichen Behörden, Kirchenvorstandsmitglieder abzuberufen, und der fehlenden kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die NRW-Bistümer und das Katholische Büro haben diese Kritik zurückgewiesen. Inwiefern die Kritik dazu geführt hat, dass der Landtag seine Abstimmung verschoben hat, ist nicht bekannt. (fxn)
30. August 2024, 9.45 Uhr: Ergänzt um Sachverständige