Langjährige Bistumsmitarbeiterin verlangt Einsicht in ihre Personalakte

Keine Einigung zwischen Missbrauchsbetroffener und Bistum Trier

Veröffentlicht am 22.10.2024 um 10:30 Uhr – Lesedauer: 

Trier ‐ Im Fall der Missbrauchsbetroffenen mit dem Pseudonym Karin Weißenfels ist ein Vergleich mit dem Bistum Trier gescheitert. Jetzt muss das Arbeitsgericht Trier entscheiden.

  • Teilen:

Im Verfahren um die Klage der Missbrauchsbetroffenen mit dem Pseudonym Karin Weißenfels gegen das Bistum Trier auf vollständige Einsicht in ihre Personalakte ist ein Vergleich gescheitert. Die vom Arbeitsgericht Trier gesetzte Frist lief am vergangenen Freitag ohne Einigung aus, wie der Anwalt der Klägerin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte. Das Bistum Trier teilte mit, dass es sich nicht zu laufenden Verfahren äußere. Der nächste Gerichtstermin ist am 26. November angesetzt.

In ihrer Klage verlangt die langjährige Bistumsmitarbeiterin Weißenfels Einsicht in ihre Personalakte. Bisher wurden ihr viele Unterlagen nur mit umfangreichen Schwärzungen vorgelegt. Zwischen dem Bistum und Weißenfels bestehen außerdem unterschiedliche Einschätzungen darüber, welche Dokumente überhaupt zur Personalakte gehören und damit dem umfassenden Auskunftsrecht der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) unterliegen.

Nach Ansicht des Anwalts von Weißenfels, Joachim Weber, kann nur anhand der ungeschwärzten Dokumente entschieden werden, ob sie zur Personalakte gehören. Er sieht daher das Gericht in der Pflicht, Einblick in die Dokumente zu nehmen. Weißenfels hatte bereits vor Jahren von sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er- bis zu den 2000er-Jahren berichtet. Sie gibt an, damals von einem ihr vorgesetzten Priester schwanger geworden zu sein. Dieser und ein weiterer Priester hätten sie dann zu einem Schwangerschaftsabbruch gedrängt. (KNA)