Bonner Kirchenrechtler kritisiert Abschlusstext von Weltsynode

Lüdecke: Synodendokument enthält nur unverbindliche Vorschläge

Veröffentlicht am 27.10.2024 um 17:32 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Am Samstag kündigte Papst Franziskus an, kein nachsynodales Schreiben zur Weltsynode zu verfassen. Doch was heißt das für den rechtlichen Status der Beschlüsse? Kirchenrechtler Norbert Lüdecke nennt sie unverbindlich.

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Nach Ansicht des Bonner Kirchenrechtlers Norbert Lüdecke hat das Abschlussdokument der Weltsynode keine rechtlichen Folgen. "Der Papst hat die Publikation des Textes erlaubt. Er hat die Inhalte nicht approbiert", sagte Lüdecke am Sonntag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Die Forderungen und Vorschläge des Abschlusspapiers blieben daher unverbindliche Optionen und hätten keine Verbindlichkeit.

Lüdecke bezieht sich dabei auf die Apostolische Konstitution Episcopalis Communio. Sie regelt Ablauf und Verfahren von Bischofssynoden. In Artikel 18 heißt es: "Nachdem das Schlussdokument der Versammlung die Approbation der Mitglieder erhalten hat, wird es dem Papst übergeben, der über dessen Veröffentlichung entscheidet. Wenn das Schlussdokument ausdrücklich vom Papst approbiert wurde, hat es Anteil am ordentlichen Lehramt des Nachfolgers Petri."

Lüdecke: Abschlussdokument kein Durchbruch

Zum Inhalt des Abschlussdokuments sagte Lüdecke: "Die Laien haben nicht bemerkt, dass sie einem komplett stände- und geschlechterhierarchischen und heteronormativen Dokument zugestimmt haben." Das sei kein Durchbruch.

Am Samstag fand die letzte Sitzung der Weltsynode in Rom statt. Dabei übergaben die Synodalen dem Papst ein Schreiben mit Vorschlägen und Wünschen für ein besseres Miteinander in der katholischen Kirche. Überraschend teilte Franziskus anschließend mit, dass er kein nachsynodales Schreiben verfassen werde und das von den Synodalen verfasste Abschlussdokument annehme. "Das Dokument enthält bereits sehr konkrete Hinweise, die eine Richtschnur für die Mission der Kirchen auf den verschiedenen Kontinenten und in den verschiedenen Kontexten sein können", so Franziskus.

Üblicherweise verfasst der Papst im Anschluss an eine Bischofssynode ein sogenanntes nachsynodales Schreiben. Darin entscheidet er allein über die Annahme der Vorschläge, die ihm von den Synodalen in ihrem Abschlussdokument vorgelegt wurden. (KNA)