Schreiben aus Rom an Kardinal Woelki sei "Warnschuss"

Schüller: Vatikan sieht Pfarreifusionen im Erzbistum Köln kritisch

Veröffentlicht am 15.01.2025 um 10:12 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki will die Pfarreien in seinem Erzbistum zu größeren Einheiten zusammengelegen. Doch es gibt kirchenrechtliche Hürden. Experte Thomas Schüller mahnt zur Vorsicht.

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Die rechtlichen Bedenken gegen geplante Pfarreifusionen im Erzbistum Köln nehmen zu. Nach Einwänden eines Juristen und einem Brief aus dem Vatikan hat sich nun der in Münster lehrende Kirchenrechtler Thomas Schüller zu Wort gemeldet. Das Schreiben aus Rom an den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki sei ein "Warnschuss", sagte der Experte der "Kölnischen Rundschau" (Mittwoch). Das vatikanische Klerusdikasterium ziehe in dieser Frage eine harte Linie durch. "Der Erzbischof von Köln muss das ernst nehmen. Mit einem Masterplan wird er in Rom nicht durchkommen." Ein solches Vorgehen widerspreche den Vorgaben des Vatikans.

Woelki hatte 2023 entschieden, 514 Pfarreien wegen rückläufiger Priesterzahl und Finanzen zu weit unter 100 Großpfarreien zusammenzulegen. 67 Pastorale Einheiten, die aus mehreren Pfarreien bestehen, wurden bereits gebildet. Diese sollen bis Ende 2032 jeweils zu einer einzigen Pfarrei fusioniert werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass es in einer Einheit zwei oder drei Zusammenschlüsse zu Pfarreien gibt, die dann aber rechtlich untereinander einen Kirchengemeindeverband bilden.

Kritischer Brief in Fachzeitschrift

Der Jurist und frühere NRW-Schulstaatssekretär Günter Winands hält das Projekt unter dem Titel "#ZusammenFinden" für nicht mit dem Kirchenrecht vereinbar. Überlegungen allgemeiner Art wie der bloße Mangel an Klerikern oder knapper werdende Haushaltsmittel seien keine angemessenen Gründe, um Pfarreien aufzuheben, schrieb er im Oktober in der Fachzeitschrift "Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter". Vielmehr sei ein solcher Schritt nur dann legitim, wenn die Gründe mit der betroffenen Pfarrei direkt zusammenhingen. Dies verlange eine sorgfältige Einzelfallbetrachtung statt einer schematischen Prüfung.

Winands hatte seinen Artikel auch der zuständigen Dikasterium im Vatikan zukommen lassen, die eine Kopie an Woelki weiterleitete und ihn bat, die Ausführungen zu bedenken, "um pastorale und rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden". Nach Ansicht Schüllers hat Winands die Richtlinien des Dikasteriums sowie die Fachliteratur zusammengefasst und "durchaus schlüssig" argumentiert. "Die Grundlinie des Dikasteriums lautet: Kein Bischof darf Gemeinden nach einem für die ganze Diözese gleichlautenden Plan zusammenlegen. Nach einem Masterplan", so der Theologe. Mit der Übersendung des Aufsatzes habe Rom dem Kardinal "letztlich deutlich gemacht, er dürfe zwar Gemeinden zusammenlegen, aber er müsse für jeden Fall eine hoch individualisierte Begründung vorlegen".

Welche Begründung ist zulässig?

Dabei sieht Schüller die Position des Klerusdikasteriums durchaus kritisch. Wenn nach den Richtlinien des Dikasteriums weder finanzielle Gründe noch ein Rückgang an Gläubigen noch ein Rückgang an Priestern Fusionen begründen könnten, sei zu fragen, welche Gründe sonst es denn sein sollten. "Ich halte die Position des Dikasteriums für wirklichkeitsfremd. Aber sie ist der Grund, warum Kardinal Woelki jetzt Post aus Rom bekommen hat", sagte Schüller weiter.

Das Erzbistum Köln steht indes zu seinen Plänen. Sie stünden im Einklang mit Lehre und Praxis der Kirche, teilte ein Sprecher kürzlich auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Der Erzbischof setze deshalb den begonnenen Prozess im vollen Einklang mit Rom und allen rechtlichen Vorgaben Schritt für Schritt um. (KNA)