Kirchenrechtliches Verfahren damit abgeschlossen

Priester nach Sexparty aus Klerikerstand entlassen

Veröffentlicht am 23.01.2025 um 13:09 Uhr – Lesedauer: 

Sosnowiec ‐ Kein Skandal erschütterte die Kirche in Polen zuletzt mehr: Ein männlicher Prostituierter wurde auf der Feier eines Priesters ohnmächtig. Medizinische Hilfe erhielt er zunächst nicht. Der Vatikan zieht Konsequenzen.

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Mehr als ein Jahr nach einem Sexparty-Skandal hat der Heilige Stuhl einen polnischen Priester aus dem Klerikerstand entlassen. Wie das südpolnische Bistum Sosnowiec am Donnerstag mitteilte, entließ der Vatikan Tomasz Z. aus dem Klerikerstand. Das kirchenrechtliche Verfahren gegen den früheren Geistlichen in Zusammenhang mit dem "Geschehen" in der Pfarrei Sankt Maria von den Engeln in der 110.000-Einwohner-Stadt Dabrowa Gornicza (deutsch: Dombrowa) in Schlesien sei damit abgeschlossen.

Der Skandal hatte im Sommer 2023 die Kirche in Polen erschüttert und zum Rücktritt des Bischofs von Sosnowiec, Grzegorz Kaszak, geführt. Nach Einnahme starker Potenzmittel war in der Priesterwohnung von Z. ein Callboy zusammengebrochen. Ein zweiter Gast rief den medizinischen Notdienst; so flog die Party auf. Weil der Priester den Sanitätern aber den Zutritt zu seiner Wohnung verwehrte, alarmierten diese laut polnischen Medienberichten die Polizei.

18 Monate Gefängnis

Ein Gericht verurteilte den suspendierten Geistlichen im April 2024 zu 18 Monaten Gefängnis wegen Sexual- und Drogendelikten sowie unterlassener Hilfeleistung. Z. musste dem Opfer zudem eine Entschädigung von umgerechnet etwa 3.500 Euro zahlen.

Der neue Bischof von Sosnowiec, Artur Wazny, beauftragte im Oktober 2024 eine Kommission, Fälle im Bistum zu untersuchen, die "in jüngerer Zeit die öffentliche Meinung erregt haben". Geleitet wird die Kommission von einem Journalisten der Zeitung "Rzeczpospolita". Auf dieses Gremium namens "Abklärung und Behebung" verwies das Bistum auch in seiner jetzigen Mitteilung. Die Kommission hat erst unlängst mit ihrer Arbeit begonnen und sich noch nicht geäußert. (KNA)