Stetter-Karp kritisiert Grenzüberschreitung in politischer Kultur

ZdK-Präsidentin empört über Migrationspolitik der Union

Veröffentlicht am 29.01.2025 um 19:16 Uhr – Lesedauer: 4 MINUTEN

Augsburg ‐ Aus den Kirchen kommt laute Kritik an den Vorstößen von CDU-Chef Friedrich Merz beim Thema Migration. Das höchste katholische Laiengremium sieht Stereotype der AfD bedient – und sogar einen Verstoß gegen die Verfassung.

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Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat die Union für ihren verschärften Kurs in der Migrationspolitik hart kritisiert. Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) verlasse "wissentlich in der Frage des Asylrechts den Boden des Grundgesetzes", sagte die Präsidentin des höchsten katholischen Laiengremiums, Irme Stetter-Karp, der "Augsburger Allgemeinen" (Donnerstagsausgabe).

Die Unionsanträge zur inneren Sicherheit und zur Migrationspolitik vom Mittwoch dieser Woche als auch der Gesetzentwurf, zu dem die Union am Freitag im Bundestag auf Zustimmung hofft, überschritten Grenzen der politischen Kultur, so die ZdK-Präsidentin. Zugleich würden damit die Probleme nicht gelöst. Alle Migrantinnen und Migranten würden darin "zu einer per se kritischen Gruppe erklärt, der mit Misstrauen begegnet wird". Weiter kritisierte die Katholikin, Merz handele innerhalb der EU unsolidarisch und verletze Europarecht. "Das kann sich Deutschland in der aktuellen weltpolitischen Lage schlicht nicht leisten."

Migranten als Sündenböcke?

Weder die Entschließungsanträge noch der Gesetzentwurf lieferten Vorschläge zu einer besseren Integration. "Stattdessen bedienen sie die von der AfD genährten Stereotype, nach denen alle Probleme Deutschlands von den Migranten verursacht seien", so die ZdK-Präsidentin. Der Gesetzentwurf der CDU/CSU sei nicht konstruktiv. Stetter-Karp: "Es ist gut zu sehen, dass es innerhalb der Union auch erste Widerstände gegen diese Linie gibt. Das betrifft auch Personen, die sich ehrenamtlich im ZdK engagieren."

Der Bundestag stimmte einem Antrag der Union zur Verschärfung der Migrationspolitik am Mittwochabend mit knapper Mehrheit – auch dank der Stimmen aus der AfD – zu. Ein zweiter Antrag der Union mit insgesamt 27 Forderungen zur inneren Sicherheit fand hingegen keine Mehrheit. Am Freitag soll der Bundestag über den Entwurf der Union für ein sogenanntes Zustrombegrenzungsgesetz entscheiden. (KNA)