Neuer Vatikan-Zeitplan zur Umsetzung von Reformen
Der Vatikan hat einen neuen Zeitplan zur Umsetzung von Reformen in der katholischen Kirche vorgelegt. Um die bei der Weltsynode im Oktober 2024 verabschiedeten Beschlüsse in den jeweiligen Ländern zur Anwendung zu bringen, sind mehrere Treffen anberaumt, die in einer Kirchenversammlung in Rom im Oktober 2028 gipfeln sollen, schreibt Synoden-Generalsekretär Kardinal Mario Grech in einem am Samstag veröffentlichten Brief an alle Bischöfe der Weltkirche. Eine neue Synode werde daher nicht einberufen.
Franziskus habe am 11. März den Prozessbeginn zur Begleitung und Evaluierung der Umsetzungsphase endgültig genehmigt, so der maltesische Kardinal. Franziskus hoffe, dass dieser Phase besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, "damit Synodalität zunehmend als wesentliche Dimension des alltäglichen Lebens der Ortskirchen und der gesamten Kirche verstanden und gelebt wird".
Kirchenprojekt für mehr Mitbestimmung
Im Rahmen des zunächst auf drei Jahre angelegten Projekts Weltsynode zur Synodalität sollten neue Wege etwa zur Mitbestimmung von Laien und zu einem neuen Zuschnitt von Bischofs- und Priesteramt gefunden werden. Der Papst verabschiedete die Beschlüsse der Versammlung im Oktober 2024 im Vatikan unmittelbar und ohne Änderungen.
Grech kündigte nun für Mai die Veröffentlichung eines Begleitdokuments mit Leitlinien für die Umsetzungsphase an. Von Juni 2025 bis Dezember 2026 soll die Umsetzung in den Ortskirchen und ihren Gruppierungen folgen. Für das erste Halbjahr 2027 sind Evaluierungsversammlungen in den Bistümern vorgesehen, im zweiten Halbjahr dann in nationalen Bischofskonferenzen und internationalen Zusammenschlüssen und schließlich, im ersten Halbjahr 2028, auf kontinentaler Ebene. Für Juni 2028 ist die Veröffentlichung des sogenannten Instrumentum laboris geplant, also des Leitfadens für die Arbeiten jener Kirchenversammlung, die zum Abschluss im Oktober 2028 im Vatikan stattfinden soll.
Nicht nur "Vorgaben von oben"
In diese Phase sollen auch Ordensgemeinschaften, Laienvereinigungen sowie andere kirchliche Bewegungen vor Ort einbezogen werden. Der Prozess sei nicht als bloße Umsetzung von "Vorgaben von oben" zu verstehen, betonte der Kardinal. Es gehe um eine Rezeption der im Abschlussdokument dargelegten Orientierungen, die auf die lokalen Kirchen zugeschnitten seien.
Zugleich sei es unerlässlich, als Gesamtkirche gemeinsam voranzuschreiten und den Prozess in verschiedenen kirchlichen Zusammenhängen zu harmonisieren. Damit sollten alle "vom Reichtum und der Kreativität" der von den Ortskirchen eingeschlagenen Wege profitieren und die Früchte in ihren territorialen Zusammenschlüssen ernten. (KNA)