"Traditionis custodes" von Papst Franziskus werde nicht aufgehoben, aber...

Medien: Papst Leo XIV. plant breite Ausnahmen für die "Alte Messe"

Veröffentlicht am 17.11.2025 um 11:47 Uhr – Lesedauer: 

Mailand ‐ Ein Schritt mit Signalwirkung: Trotz bestehender Regeln will Papst Leo XIV. offenbar Ausnahmen für die Feier der "Alten Messe" zulassen. Beobachter gehen von einer weltweiten Ausweitung aus.

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Weitreichende Ausnahmegenehmigungen von der Einschränkung der Feier der "Alten Messe" stellen internationale Medienberichte in Aussicht. Wie die italienische Zeitung "Il Giornale" mit Verweis auf britische Quellen am Sonntag berichtete, soll Papst Leo XIV. beschlossen haben, Bischöfen, die das beantragen, Lockerungen für die Feier dieser Messe zu genehmigen.

Papst Leo hebe zwar das Motu proprio "Traditionis custodes" seines Vorgängers Franziskus vom Juli 2021 nicht auf, versuche aber mit weitreichenden Ausnahmegenehmigungen die Kirche zu einen. Franziskus hatte die von Benedikt XVI. gewährte Liberalisierung der "Alten Messe" aufgehoben – eine gerade in konservativen Kreisen stark umstrittene Entscheidung. In der Praxis werde der Inhalt des Motu proprio durch die angekündigten Ausnahmen abgeschwächt, heißt es.

Entscheidung nicht nur für England

Die britische Zeitung "The Spectator" habe übereinstimmend mit nicht genannten britischen Quellen von "Il Giornale" berichtet, dass Papst Leo jedem Bischof in England und Wales, der dies beantragt, eine Erlaubnis zur Feier der "Alten Messe" gewähren werde. Darüber habe der Apostolische Nuntius Miguel Maury Buendía die Bischöfe während ihrer Herbstvollversammlung informiert. Die italienische Zeitung prognostiziert, diese päpstliche Entscheidung werde sich höchstwahrscheinlich nicht auf die britischen Diözesen beschränken, sondern auch im Rest der Welt zur Norm werden.

"Traditionis custodes" setzte engere Regeln für die Feier der "Alten Messe". Papst Franziskus bezeichnete den ordentlichen Messritus darin als "einzige Ausdrucksweise" des Römischen Ritus. Der außerordentliche Ritus darf seitdem nur noch mit Erlaubnis des Ortsbischofs gefeiert werden. Der Bischof allein darf auch Orte, Zeiten und Priester bestimmen, die mit Gläubigen die Eucharistiefeier nach dem alten Ritus feiern wollen. (KNA)